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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung

Einrichtung der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) zur Übernahme der Verantwortung für die Atommüll-Zwischenlagerung: Verhältnis der BGZ zur privatwirtschaftlichen Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), u.a. BGZ-Gründung, Standort, Personalübernahme sowie Trennung von Konzern- und Regierungspolitik, Abgabe der Geschäftsanteile an den Bund, Klagerücknahme der GNS, Baumaßnahmen an den Zwischenlagern in Ahaus und Gorleben, Inhalt und Unterzeichnung der Übertragungs- bzw. Kaufvereinbarung, weiterer Verlauf der Zwischenlagerübergabe<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

19.06.2017

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1263431.05.2017

Bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit dem „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ wurde unter anderem beschlossen, gegen Übertragung betreffender Finanzmittel die Verantwortung für die Atommüll-Zwischenlagerung sukzessive von den Atomkraftwerke (AKW) betreibenden Energieversorgungsunternehmen an den Bund zu übergeben. Siehe hierzu auf Bundestagsdrucksache 18/10353 unter anderem die Begründung zu Artikel 2 Entsorgungsübergangsgesetz, § 3 Zwischenlager, Absätze 1 und 2, wonach „die nach § 6 Atomgesetz genehmigten Zwischenlager unentgeltlich bis zum 1. Januar 2019 dem bundeseigenen Zwischenlagerbetreiber“ und „die sonstigen für einen nicht nur vorübergehenden Betrieb vorgesehenen Zwischenlager dem bundeseigenen Zwischenlagerbetreiber unentgeltlich bis zum 1. Januar 2020 übertragen werden“ sollen.

Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vom 8. Mai 2017 wurde die hierfür vorgesehene neue bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) am 1. März 2017 von der privatwirtschaftlichen Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) gegründet. Die GNS, ein gemeinsames Unternehmen der AKW betreibenden Energieversorgungsunternehmen, veröffentlichte am 8. Mai 2017 ebenfalls eine Pressemitteilung zur Übergabe der Zwischenlagerung. Laut beiden Mitteilungen wird die BGZ Personal von der GNS übernehmen: von den Standorten Gorleben und Ahaus etwa 80 Personen, aus Essen etwa 70. Rund 450 GNS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter werden weiter der GNS angehören und die anderen Geschäftsbereiche weiter betreiben.

Manche Angaben der beiden Pressemitteilungen unterscheiden sich jedoch bzw. können unterschiedlich verstanden werden. Beispielsweise wird der Übergabetermin für die Geschäftsanteile an der BGZ von der GNS an den Bund in der GNS-Pressemitteilung konkret auf den 1. August 2017 datiert, wohingegen die BMUB-Pressemitteilung vorsichtiger von „voraussichtlich im August 2017“ spricht.

Zu den genauen Umständen der BGZ-Gründung und Personalübernahme sowie dem weiteren Verlauf der Zwischenlagerübergabe haben sich Fragen ergeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Warum wurde die neue BGZ am 1. März 2017 von der GNS gegründet und nicht vom BMUB?

2

Haben oder bekommen die BGZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter einen neuen Arbeitsplatz in Essen oder bleiben sie in den Räumlichkeiten der GNS?

Falls letzteres,

a) sind diese Räumlichkeiten von den Räumlichkeiten der weiter bestehenden GNS getrennt?

b) ist für die Räumlichkeiten Geld vom Bund an die GNS geflossen, und ggf. wie viel?

c) soll für die Räumlichkeiten noch Geld vom Bund an die GNS fließen, und ggf. wie viel?

3

Wird die Führungsebene der BGZ auch durch ehemalige GNS-Mitarbeiterinnen und -Mitabeiter gestellt werden?

4

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass eine Trennung zwischen der Konzernpolitik der GNS und der Regierungspolitik stattfindet?

5

Wovon hängt ab, ob der Bund sämtliche Geschäftsanteile an der BGZ einschließlich der kerntechnischen Einrichtungen an den Standorten in Ahaus und Gorleben am 1. August 2017 oder im August 2017 übernehmen wird oder nicht?

Unter welchen Umständen wird der Bund die Geschäftsanteile an der BGZ möglicherweise erst später als August 2017 übernehmen?

6

Wird die Klage der GNS gegen die Auflagen der zuständigen Landesatomaufsichtsbehörde Niedersachsens zum Abfalllager Gorleben (ALG) vor der Übergabe des ALG an die BGZ nach Kenntnis der Bundesregierung zurückgenommen (vgl. hierzu beispielsweise den Online-Artikel „Gorleben-Betreiber klagt gegen Umweltministerium“ des NDR vom 11. Juli 2016)?

Falls nein, wird sie von der BGZ aufrechterhalten oder wird der Bund bzw. die BGZ die Auflagen Niedersachsens erfüllen?

7

Wird die GNS nach Kenntnis der Bundesregierung bis zur bevorstehenden Übergabe der kerntechnischen Einrichtungen an den Standorten Ahaus und Gorleben an diesen noch Ertüchtigungsarbeiten und/oder andere bauliche Maßnahmen vornehmen, und falls ja, konkret welche, an welchen Einrichtungen in Ahaus und Gorleben?

8

Hat der Bund Geld für eine frühzeitige Übernahme der Zwischenlager gezahlt, und falls ja, wie viel?

9

Was genau kauft der Bund in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der BGZ von der GNS, und wie hoch ist der betreffende Kaufpreis (vgl. hierzu den Online-Artikel „Bund übernimmt Essener Experten für Atom-Zwischenlager“ der WAZ vom 8. Mai 2017)?

Welche konkreten Grundstücke und Liegenschaften wechseln in diesem Zusammenhang den Eigentümer?

10

Wie ist der Wortlaut der betreffenden Übertragungs- bzw. Kaufvereinbarung zwischen Bund und GNS inklusive Anhänge, Protokollnotizen etc. (vgl. hierzu den Online-Artikel „Bund übernimmt Essener Experten für Atom-Zwischenlager“ der WAZ vom 8. Mai 2017)?

Sofern die Vereinbarung zwischen Bund und GNS noch nicht unterzeichnet ist, voraussichtlich wann soll die Unterzeichnung erfolgen?

11

Insbesondere welche Regelungen wurden bzw. werden hinsichtlich der Werksfeuerwehr an den Standorten Ahaus und Gorleben getroffen?

12

Werden die zwölf dezentralen Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente, die sich an AKW-Standorten befinden, bis zum 1. Januar 2019 auf den Bund übertragen oder möglicherweise – zumindest zum Teil – erst später?

Falls letzteres, warum, und ist dafür aus Sicht der Bundesregierung eine Änderung des Entsorgungsübergangsgesetzes nötig?

13

Wann soll nach aktuellem Stand die Übergabe der zwölf Lager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem Betrieb und Rückbau der Atomkraftwerke an die BGZ erfolgen (bitte möglichst konkrete Angabe, soweit zwischen Bund und GNS die im in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Entsorgungsübergangsgesetz getroffenen Vorgaben konkretisiert wurden)?

Berlin, den 30. Mai 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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