BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umschichtung von Mitteln bei den Jobcentern im Jahr 2016

Soll- und Ist-Entwicklung der Titel &quot;Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende&quot; sowie der &quot;Leistungen zur Eingliederung in Arbeit&quot;, Umschichtungen; Entwicklung des Personalbestands der Jobcenter in den Bereichen Leistungsabwicklung und Arbeitsförderung, Mehrbedarf aufgrund gestiegener Fluchtmigration, personeller Zuwachs, Befristungen<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

04.07.2017

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/1264331.05.2017

Umschichtung von Mitteln bei den Jobcentern im Jahr 2016

der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die beiden Titel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind gegenseitig deckungsfähig. Das bedeutet, dass Mehrausgaben eines Titels zulasten des anderen Titels ausgeglichen werden können.

Die gegenseitige Deckungsfähigkeit war jedoch seit Bestehen der Grundsicherung für Arbeitsuchende de facto eine Einbahnstraße. Der tatsächliche Mittelfluss verlief einseitig von den Förderleistungen zu den Verwaltungskosten. Zuletzt stimmten SOLL und IST bei den Verwaltungskosten 2010 überein. Seitdem wuchs die Summe der umgeschichteten Mittel und lag im Jahr 2015 bei einer dreiviertel Mrd. Euro.

Nach Angabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom Februar 2017 mussten laut vorläufigem Jahresabschluss im Haushaltsjahr 2016 insgesamt rd. 764 Mio. Euro aus dem Titel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ zur Deckung der Verwaltungskosten aufgewendet werden.

Das Jahr 2016 war im Vergleich zu den Vorjahren von verschiedenen Sonderentwicklungen gekennzeichnet. So wurden die beiden genannten Haushaltstitel entgegen der ursprünglichen Planung der Bundesregierung wegen der Flüchtlingszuwanderung erhöht. Abweichend von der Praxis der Vorjahre entschied die Bundesregierung darüber hinaus, sogenannte Ausgabenreste in Höhe von 330 Mio. Euro bereits zu Jahresbeginn in Gänze den Verwaltungskosten zuzuschlagen. Die Jobcenter im Abrechnungsverbund West bekamen zudem geleistete Sanierungsgelder für die Jahre 2013 bis 2015 zurückerstattet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie haben sich im Jahr 2016 die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende entwickelt (bitte analog zur Darstellung der Werte auf Bundestagsdrucksache 18/8956 in absoluten Zahlen als Soll und Ist des jeweiligen Haushaltsjahres für den Bund, aufgeschlüsselt nach gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern, sowie nach Ländern angeben)?

2

Wie haben sich die Verwaltungskosten im Jahr 2016 im Vergleich zu den beiden Vorjahren entwickelt (bitte absolut und anteilig für den Bund und die Länder darstellen)?

3

Wie hoch waren im Jahr 2016 die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) je erwerbsfähigem Leistungsberechtigten (bitte jeweils unter Zugrundelegung des Ist für den Bund, die Länder, die gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Träger darstellen)?

4

Wie haben sich die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) je erwerbsfähigem Leistungsberechtigten seit 2013 entwickelt (bitte für den Bund jeweils auf Grundlage von Soll und Ist angeben)?

5

In welchem Umfang wurden im Jahr 2016 Mehrausgaben bei den Verwaltungskosten über den Etat für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit gedeckt (bitte analog zur Darstellung der Werte auf Bundestagsdrucksache 18/8956 in absoluten Zahlen und als Anteil am jeweiligen Haushaltsansatz für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für den Bund, aufgeschlüsselt nach gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern, sowie nach Ländern angeben)?

6

Wie hat sich der Umfang der in Frage 5 erfragten Umschichtungen im Jahr 2016 im Vergleich zu den beiden Vorjahren entwickelt (bitte absolut und anteilig für den Bund und die Länder darstellen)?

7

Wie haben sich die Eingliederungsmittel im Jahr 2016 im Vergleich zu den beiden Vorjahren entwickelt (bitte jeweils Soll und Ist für den Bund und die Länder angeben)?

8

Wie hoch waren im Jahr 2016 die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit je erwerbsfähigem Leistungsberechtigten (bitte jeweils unter Zugrundelegung des Ist für den Bund, die Länder, die gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Träger darstellen)?

9

Wie haben sich die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit je erwerbsfähigem Leistungsberechtigten seit 2013 entwickelt (bitte für den Bund jeweils auf Grundlage von Soll und Ist angeben)?

10

Wie hoch waren während der bisherigen Laufzeit die Verwaltungskosten zur Umsetzung des ESF-Bundesprogramms zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter sowie des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (bitte den jeweiligen jährlichen Ansatz mit absoluten und relativen Verwaltungskosten angeben)?

11

Wie hoch war seit 2013 jeweils die Gesamtsumme der Mittel, die aus dem Titel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ zur Deckung der Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung aufgewendet wurden (bitte Summe und differenziert nach Umschichtungen in Jobcentern sowie nach Bundesprogrammen usw. darstellen)?

12

Wie hat sich von 2014 bis 2016 die personelle Besetzung der Jobcenter jeweils im Bereich der Leistungsabwicklung sowie der aktiven Arbeitsförderung (U25 und Ü25) entwickelt (bitte ausgehend vom Wert aus dem Jahr 2014 die jährliche Entwicklung absolut und relativ für den Bund, aufgeschlüsselt nach gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern, sowie nach Ländern darstellen)?

13

Welche Betreuungsschlüssel werden aktuell in den verschiedenen Bereichen der Jobcenter (Markt und Integration U25, Ü25 sowie Leistungsbearbeitung) erreicht, und welche Betreuungsschlüssel würden aktuell erreicht, wenn nicht der gleitende Jahresdurchschnitt nach dreimonatiger Wartezeit, sondern der aktuelle Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten U25 und Ü25 sowie der Bedarfsgemeinschaften zugrunde gelegt würde (bitte Stand Ende 2016 sowie aktuell darlegen)?

14

Wie viele flüchtlingsinduzierte zusätzliche Stellen wurden von 2015 bis 2017 jeweils in den Jobcentern geschaffen und besetzt, und wie viele davon sind jeweils unbefristet bzw. befristet (bitte für die einzelnen Jahre angeben und bei den befristeten Stellen zusätzlich mit oder ohne Sachgrund angeben)?

15

In welchem Umfang konnte der personelle Zuwachs im Jahr 2016 aus dem flüchtlingsinduzierten Aufwuchs des Titels „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im Haushaltsjahr 2016 finanziert werden, und in welchem Umfang haben sich die dem Haushaltsbeschluss zugrunde gelegten Zugangs- und Verbleibszahlen von Flüchtlingen für das Jahr 2016 realisiert (bitte quartalsweise für das Jahr 2016 angeben)?

16

Wie hoch war der Anteil der befristeten Beschäftigten in den Jobcentern, und wie war die Übernahmequote befristeter Beschäftigter in den Jahren 2013 bis 2016 (bitte auch differenziert nach Bundesländern und Jobcentern angeben)?

17

Wie hoch ist der Anteil der sachgrundlosen Befristungen an allen Befristungen in den Jobcentern, und wie hoch ist der personelle Aufwand für die Einarbeitung der befristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

Berlin, den 30. Mai 2017

Kathrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen