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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Luftfahrzeug-Flüge im Bereich des Transportbehälterlagers Gorleben

Angaben zu militärischen und zivilen Überflügen seit 2014, gezielte Ansteuerung des Transportbehälterlagers durch Bundeswehr und NATO-Partner, Position zu Überflügen betr. dem Schutz vor Flugzeugabstürzen, Weiterentwicklung der Anlagen in Gorleben in Bezug auf gestiegene Sicherheits- und Sicherungsanforderungen, Bau einer Schutzwand, fehlende Einbindung in Renegade-Szenarien, Einrichtung einer Flugverbotszone<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

21.06.2017

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1266601.06.2017

Luftfahrzeug-Flüge im Bereich des Transportbehälterlagers Gorleben

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Aufgrund der mit einem Unfall verbundenen radiologischen Risiken gibt es seit Jahren von verschiedenen Seiten Forderungen nach einem Überflugverbot für das Transportbehälterlager (TBL) Gorleben, in dem hochradioaktiver Atommüll zwischengelagert wird. So beschloss der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg in seiner Sitzung am 13. März 2017 eine Resolution, mit der unter anderem die niedersächsische Landesregierung aufgefordert wird, Überflüge im Bereich des TBL Gorleben zu unterbinden.

Dieser Forderung schloss sich der niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Anfang Mai 2017 in einem Brief an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur an und verwies auf die Notwendigkeit von allgemein verbindlichen Überflugsbeschränkungen (vgl. Onlineartikel „Wenzel will Flüge über Gorleben stoppen“ der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 2. Mai 2017).

Soweit die nachfolgenden Fragen aus Sicherungsgründen zwingend nicht öffentlich beantwortet werden können, wird um Beantwortung über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages für interessierte Abgeordnete und ihre geheimschutzüberprüften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebeten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Überflüge durch Flugzeuge der Bundeswehr und durch NATO-Partner über das oder nahe dem TBL Gorleben fanden in den letzten drei Jahren statt (hilfsweise in den letzten zwei Jahren, falls andernfalls die Beantwortung unmöglich ist)?

2

Welche waren dabei die schwersten Luftfahrzeuge (bitte mit Angabe der Gesamtmasse sowie der Kerosinmenge; falls die tatsächliche Kerosinmenge in der Maschine im Bereich des TBL Gorleben unklar ist, bitte generelle maximale Kerosinmenge der jeweiligen Maschine angeben)? Welche waren dabei die schnellsten Luftfahrzeuge (bitte mit Angabe der Geschwindigkeit; falls die tatsächliche Fluggeschwindigkeit im Bereich des TBL Gorleben unklar ist, bitte generelle Höchstgeschwindigkeit der jeweiligen Maschine angeben)?

3

Welchen Hintergrund hatten bzw. haben diese Flüge?

4

Ist es korrekt, dass die Bundeswehr und/oder NATO-Partner das TBL Gorleben gezielt ansteuern, da es von Piloten und Pilotinnen als Landmarke zur Orientierung dient?

5

Wurden seitens der Bundesregierung in den letzten Jahren Überflugsbeschränkungen im Bereich des TBL Gorleben erwogen – insbesondere nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig vom 19. Juni 2013 zum Zwischenlager Brunsbüttel oder der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 16. Januar 2015, gegen das vorgenannte OVG-Urteil keine Revision zuzulassen?

Falls nein, warum nicht?

Falls ja, wann genau, und mit welchen Ergebnissen?

6

Wie viele Überflüge von zivilen Luftfahrzeugen fanden in den letzten drei Jahren statt (hilfsweise in den letzten zwei Jahren, falls andernfalls die Beantwortung unmöglich ist)?

7

Welche waren dabei die schwersten Luftfahrzeuge (bitte mit Angabe der Gesamtmasse sowie der Kerosinmenge; falls die tatsächliche Kerosinmenge in der Maschine im Bereich des TBL Gorleben unklar ist, bitte generelle maximale Kerosinmenge der jeweiligen Maschine angeben)? Welche waren dabei die schnellsten Luftfahrzeuge (bitte mit Angabe der Geschwindigkeit; falls die tatsächliche Fluggeschwindigkeit im Bereich des TBL Gorleben unklar ist, bitte generelle Höchstgeschwindigkeit der jeweiligen Maschine angeben)?

8

Welchen Hintergrund hatten bzw. haben diese Flüge?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Überflüge im Hinblick auf die Sicherung der TBL Gorleben gegen Flugzeugabstürze?

10

Was hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bereits unternommen, und mit jeweils welchen Ergebnissen?

11

Wie wurden die Atomanlagen in Gorleben in Hinsicht auf die allgemein gestiegenen Sicherheits- bzw. Sicherungsanforderungen weiterentwickelt?

12

Wurden die Flugzeugabsturz-Lastannahmen für die Atomanlagen in Gorleben nach dem absichtlichen Absturz des Germanwings-Flugs 9525 am 24. März 2015 durch den Copiloten der Maschine

a) überprüft, und

b) verändert?

Falls nein, warum nicht?

Falls ja, wann, und inwiefern?

13

Wann ist mit einer atomrechtlichen Genehmigung der zusätzlichen Schutzwand für das TBL Gorleben zu rechnen, die aufgrund des Erlasses des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU; heute Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB) vom 28. März 2011 aus Sicherungsgründen zu errichten ist (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8773 sowie Vorbemerkung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksachen 18/9349 bzw. 18/9435)?

14

Welcher Zeitpunkt wird nach aktuellem Stand spätestens für die Fertigstellung der Schutzwand veranschlagt?

15

Welche temporären Maßnahmen schützen das TBL Gorleben bis zur Fertigstellung der Schutzwand vor den Folgen eines Flugzeugabsturzes und vor denen eines terroristischen Angriffs mit panzerbrechenden Waffen neuester Generation?

16

Ist die Errichtung der Schutzmauer aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, um das TBL Gorleben vor den Auswirkungen eines Flugzeugabsturzes und eines terroristischen Angriffs mit panzerbrechenden Waffen neuester Generation zu schützen (bitte begründen)?

Falls nein, welche ergänzenden Maßnahmen auf welcher Ebene sind aus Sicht der Bundesregierung noch sinnvoll oder sogar notwendig?

17

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der konzeptionellen Weiterentwicklung von atomaren Zwischenlagern in Bezug auf Flugzeugabstürze und Terrorangriffe (bitte begründen)?

18

Warum sind die Atomanlagen in Gorleben nicht in die aktuellen Renegade-Szenarien zur Evakuierung von Atomanlagen bei Luftalarm eingebunden? Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Änderungsbedarf, und ggf. welchen, und bis wann will sie hierzu welche Schritte unternehmen?

19

Hält die Bundesregierung die Einrichtung einer allgemein verbindlichen Flugverbotszone, wie sie auch bei Atomkraftwerken besteht, auch für atomare Zwischenlager für sinnvoll?

Falls ja, wann ist mit einer Einrichtung einer solchen Zone für das TBL Gorleben zu rechnen?

Falls nein,

a) warum nicht, und

b) ist es möglich, über freiwillige Vereinbarungen (z. B. mit der Bundeswehr) faktisch zukünftige Überflüge zu vermeiden?

Berlin, den 30. Mai 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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