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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kreislaufwirtschaftspaket der Europäischen Union

Unterstützung verbindlicher Ziele zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs und Verbesserung des Ökodesigns von Produkten, Befürwortung von Instrumenten zur Abfallvermeidung auf EU-Ebene, u.a. bindende Abfallvermeidungs- bzw. Wiederverwendungsziele sowie erweiterte Herstellerverantwortung auf alle Abfallströme, Berechnung der Recyclingquote, zusätzliche Berichtspflichten für die Dokumentation einzelner Abfallströme, Durchsetzung einer EU-weiten Bioabfallsammlung sowie eines Pfandsystems; fehlende Beantwortung der Fragen des European Environmental Bureau<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

22.06.2017

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1266401.06.2017

Kreislaufwirtschaftspaket der Europäischen Union

der Abgeordneten Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Kreislaufwirtschaftspaket, das gerade in der Europäischen Union (EU) verhandelt wird, soll für unseren Müll einen umweltfreundlichen Regelungsrahmen vorgeben. Dies ist wichtig, da in der EU jedes Jahr bis zu 81,5 Millionen Tonnen allein an Verpackungsmüll anfallen. Hinzu kommt, dass in der EU Deutschland insgesamt und pro Kopf am meisten Verpackungsmüll produziert. Dies geht aus der Antwort auf die Kleine Anfrage „Zunahme von Verpackungsmüll in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 18/6318) hervor. Es besteht daher auch ein Interesse Deutschlands an einem starken Kreislaufwirtschaftspaket.

Mit dem Paket sollen gleich mehrere EU-Richtlinien geändert werden. Hierzu zählen die Abfallrahmenrichtlinie, die Richtlinie über Abfalldeponien, die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie die Richtlinien hinsichtlich Altfahrzeugen, Altbatterien und Elektroaltgeräten. Das Paket zielt vor allem auf höhere Recyclingziele, ein EU-weites Deponieverbot für unbehandelte Abfälle und Vorgaben für die Getrenntsammlung von Abfällen.

Flankiert wird das Paket von einem Aktionsplan Kreislaufwirtschaft. Dieser enthält Maßnahmen zur Verbesserung des Ökodesigns von Produkten, wie etwa bessere Reparierbarkeit und längere Haltbarkeit. Hinzu kommen Maßnahmen im Bereich von Sekundärrohstoffen, Kunststoffabfällen und Lebensmittelverschwendung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Inwieweit werden verbindliche Ziele zur Verringerung des absoluten Ressourcenverbrauchs unterstützt, und wenn nein, warum nicht?

2

Inwieweit wird die Verbesserung des Ökodesigns im Hinblick auf Materialeffizienz, Produktlebensdauer, Reparierbarkeit und Recyclingeignung unterstützt?

3

Wird die Ausweitung des Ökodesigngedankens durch Integration von Materialeffizienzkriterien bei energieverbrauchsrelevanten Produkten sowie eine Erweiterung auf andere Produktkategorien des täglichen Bedarfs (z. B. Inneneinrichtungsgegenstände) befürwortet, und wenn nein, warum nicht?

4

Inwieweit wird eine verpflichtende Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für alle Abfallströme, die mindestens die Kosten der Abfallbehandlung abdeckt und durch ökonomische Anreize Abfallvermeidung sowie Produkte und Verpackungen mit guter Recyclingfähigkeit und hohem Rezyklatanteil fördert, befürwortet, und wenn nein, warum nicht?

5

Wie soll andernfalls eine Vergleichbarkeit und Zusammenarbeit der Herstellerverantwortungssysteme zwischen den EU-Mitgliedstaaten gewährleistet werden?

6

Inwieweit werden bindende Abfallvermeidungsziele für Siedlungsabfälle, Verpackungsabfälle und Lebensmittelabfälle befürwortet, und wenn nein, warum nicht?

7

Für welche über Quoten und freiwillige bzw. informative Maßnahmen hinausgehenden Instrumente setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene ein, um diese Abfälle in Zukunft stärker zu vermeiden?

8

Inwieweit befürwortet die Bundesregierung ein zweistufiges Abfallvermeidungsziel für Restabfälle von maximal 150 kg ab 2025 und 100 kg ab 2030 pro Kopf und Jahr, und wenn nein, warum nicht?

9

Inwieweit befürwortet die Bundesregierung ein zweistufiges Abfallvermeidungsziel für Verpackungsabfälle von maximal 120 kg ab 2025 und 90 kg ab 2030 pro Kopf und Jahr, und wenn nein, warum nicht?

10

Inwieweit befürwortet die Bundesregierung ein Abfallvermeidungsziel für Lebensmittelabfälle von 50 Prozent bis 2030, und wenn nein, warum nicht?

11

Inwieweit befürwortet die Bundesregierung verbindliche Wiederverwendungsziele für über Kommunen und Hersteller als Abfall erfasste Textilien von mindestens 5 Prozent ab 2025 und mindestens 10 Prozent ab 2030, und wenn nein, warum nicht?

12

Inwieweit befürwortet die Bundesregierung verbindliche Wiederverwendungsziele für als Abfall erfasste Elektrogeräte von mindestens 5 Prozent ab 2025 und mindestens 10 Prozent ab 2030, und wenn nein, warum nicht (Antwort ggf. auch nach Gerätekategorie aufschlüsseln)?

13

Inwieweit befürwortet die Bundesregierung verbindliche Wiederverwendungsziele für Sperrmüll von mindestens 5 Prozent ab 2025 und mindestens 10 Prozent ab 2030, und wenn nein, warum nicht (Antwort ggf. auch nach Produktgruppe aufschlüsseln)?

14

Inwieweit befürwortet die Bundesregierung verbindliche Ziele zur Erhöhung des Anteils wiederverwendeter Verkaufsverpackungen an der in Verkehr gebrachten Menge von mindestens 10 Prozent ab 2025 und mindestens 30 Prozent ab 2030 im Vergleich zu 2018, und wenn nein, warum nicht?

15

Inwieweit befürwortet die Bundesregierung verbindliche Ziele zur Erhöhung des Anteils wiederverwendeter Transportverpackungen an der in Verkehr gebrachten Menge von mindestens 10 Prozent ab 2025 und mindestens 30 Prozent ab 2030 im Vergleich zu 2018, und wenn nein, warum nicht?

16

Inwieweit befürwortet die Bundesregierung verbindliche Ziele zur Erhöhung des Anteils wiederverwendeter Getränkeverpackungen an der in Verkehr gebrachten Menge von mindestens 70 Prozent ab 2025, und wenn nein, warum nicht?

17

Inwieweit befürwortet die Bundesregierung den Aufbau eines EU-weiten Pfandsystems für Einweggetränkeverpackungen, und wenn nein, warum nicht?

18

Inwieweit befürwortet die Bundesregierung eine EU-weite verpflichtende Kennzeichnung von Getränkeverpackungen als Einweg oder Mehrweg auf dem Produkt, und wenn nein, warum nicht?

19

Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine am Output orientierte Berechnungsmethode für die Recyclingquote ein, und wenn nein, warum nicht?

20

Will die Bundesregierung die Recyclingquote mit Hilfe des Input-Wertes (Eingang letzte Verwertungsanlage bzw. Produkterzeugungsanlage) berechnen? Wenn nein, warum nicht?

21

Ist die Bundesregierung bereit, in der EU zusätzliche Berichtspflichten für die Dokumentation einzelner Abfallströme einzuführen, damit es zukünftig möglich sein wird, Abfallmengen entlang der Recyclingwertschöpfungskette zu verfolgen, auch wenn diese mit anderen Abfallströmen aus anderen Quellen vermischt werden? Wenn nein, warum nicht?

22

Inwieweit befürwortet die Bundesregierung eine Erhöhung der Recyclingziele für Siedlungsabfälle auf 70 Prozent bis 2030 (Berechnung auf Basis des Inputs in den finalen Recyclingprozess), und wenn nein, warum nicht?

23

Inwieweit befürwortet die Bundesregierung eine Erhöhung der Recyclingziele für Verpackungsabfälle auf 80 Prozent bis 2030 (Berechnung auf Basis des Inputs in den finalen Recyclingprozess), und wenn nein, warum nicht?

24

Inwieweit befürwortet die Bundesregierung die Durchsetzung einer EU-weiten getrennten Bioabfallsammlung bis 2020 und eines separaten Recyclingziels für Bioabfälle von mindestens 65 Prozent ab 2025 (Berechnung auf Basis des Inputs in den finalen Recyclingprozess), und wenn nein, warum nicht?

25

Warum hat die Bundesregierung, im Gegensatz zu den meisten anderen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme der amtierenden und nächsten EU-Ratspräsidentschaftsstaaten), die Fragen der Organisation European Environmental Bureau (vom 12. April 2017) zu ihrer Position zu einzelnen abfallpolitischen Aspekten im Sinne der Transparenz von EU-Politik nicht beantwortet?

26

Wenn auf die Fragen 1 sowie 3 bis 21 verneinend geantwortet wurde, mit welchen alternativen politischen Maßnahmen sollen die erwünschten Umweltziele erreicht werden, für die sich die Bundesregierung auf EU-Ebene während der Verhandlungen zum Kreislaufwirtschaftspaket einsetzen wird?

Berlin, den 30. Mai 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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