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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bargeldversorgung - Status quo und Entwicklung

Zeitplan und Arbeitsstand auf EU-Ebene zur Einführung einer Bargeldobergrenze u.a., weitere bargeldrelevante Überlegungen, Straftaten im Bereich digitaler Zahlungsverkehr, Bargelddeponierung durch Verbraucher, Gewährleistung von Persönlichkeitsrechten und Datenschutz durch Bargeldverkehr, Sicherstellung flächendeckender Bargeldversorgung bei Schließung von Bankfilialen, Gebühren für Bargeldabhebungen, Transaktionskosten beim Bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr, Kostentransparenz und -beständigkeit, Kontoführungsgebühr und enthaltene Leistungen, ausreichende Münzgeldversorgung für Bevölkerung und Gewerbe, Abschaffung kleinerer Münzen, Geldauszahlung im Einzelhandel<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

18.07.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1287321.06.2017

Bargeldversorgung – Status quo und Entwicklung

der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

„Nur Bares ist Wahres.“ – So sieht das nach wie vor die Mehrheit der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher. Mehr als 75 Prozent aller Einkäufe werden bar bezahlt (EHI Retail-Institut (2017): www.ehi.org/de/pressemitteilungen/kartenzahlung-waechst-bargeld-bleibt/). Jede dritte Verbraucherin bzw. jeder dritte Verbraucher zahlt ausschließlich mit Bargeld (Bundesbank (2015): www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Studien/ zahlungsverhalten_in_deutschland_2014.pdf?__blob=publicationFile). Rund 84 Prozent können sich laut einer Studie nicht vorstellen, ohne Bargeld zu leben bzw. wollen niemals auf Bargeld verzichten müssen (www.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrategie/trends/bargeld-nur-bares-ist-wahres/19748606.html). Obwohl vor allem kleinere Beträge mit Bargeld bezahlt werden, liegt der Umsatzanteil von Bargeld im Handel nach wie vor über 50 Prozent. Bei Beträgen unter 20 Euro liegt der Bargeldanteil bei 89 Prozent, bei Beträgen unter 5 Euro sogar bei 96 Prozent (Paysol (2017): www.bezahlen.de/wie-deutsche-bezahlen.php). Bargeld ist vor allem deshalb so beliebt, weil es aus Sicht vieler Verbraucherinnen und Verbraucher Anonymität, Datenschutz, mehr Sicherheit und Kontrollierbarkeit gegenüber bargeldlosen Transaktionsformen bietet. Diese Wahrnehmung scheint etwa durch Berichte über vermehrte Straftaten rund um das Onlinebanking bestätigt zu werden (www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-05/onlinebanking-hackerkonten-mtan-ss7/seite-2).

Verschiedene Entwicklungen deuten gleichwohl darauf hin, dass sich die Rolle des Bargeldes in Zukunft grundlegend verändern wird.

Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, hat vorgeschlagen, eine „Bargeld-Obergrenze“ in Höhe von 5 000 Euro einzuführen, um Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu erschweren (www.welt.de/wirtschaft/article152042791/ Schaeuble-beharrt-auf-Bargeld-Obergrenze.html). Aufbauend auf einer bereits bestehenden Roadmap wird auf EU-Ebene derzeit an genaueren Vorgaben diesbezüglich gearbeitet (Europäische Kommission (2017): http://ec.europa.eu/ smart-regulation/roadmaps/docs/plan_2016_028_cash_restrictions_en.pdf). Ab dem Jahr 2018 wird die Europäische Zentralbank keine neuen 500-Euro-Scheine mehr ausgeben (www.tagesschau.de/wirtschaft/500euro-abschaffung-101.html).

Der wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat dagegen ein Gutachten vorgelegt, in dem von Bargeldobergrenzen zum Ziele der Bekämpfung von Schattenwirtschaft und Terrorismus abgeraten wird (BMWi (2017): www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Ministerium/ Veroeffentlichung-Wissenschaftlicher-Beirat/gutachten-wissenschaftlicher-beirat- gutachten-diskussion-um-bargeld.pdf?__blob=publicationFile&v=8).

Auch aus geldpolitischen Gründen wird über den Umgang mit Bargeld diskutiert. Denn bei niedrigen Zinsen oder Negativzinsen ist es für Sparerinnen und Sparer nicht mehr attraktiv, ihr Geld in der Bank zu belassen. Doch wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Spareinlagen als physisches Bargeld zu Hause oder andernorts deponieren, dann ist eine geldpolitische Steuerung des Finanzmarktes zumindest teilweise nur noch eingeschränkt möglich.

Jenseits politischer Erwägungen zur möglichen Einschränkung des Bargeldes deuten die Gebühren- und Service-Politik vieler Banken und Sparkassen sowie der veränderte Umgang mit Bargeld im Handel in eine ähnliche Richtung. Unterschiedlichen Schätzungen zufolge könnten in den nächsten zehn Jahren 10 000 bis 15 000 Filialen geschlossen werden, auch wenn dies nicht in jedem Fall bedeutet, dass auch die Automaten abgebaut werden. Allerdings sind darüber hinaus Pläne bekannt, sog. SB-Stellen, also Automatenräume, zu reduzieren (beispielsweise www.ruhrnachrichten.de/staedte/luenen/Reaktion-auf-Kritik- Sparkasserechtfertigt-Schliessung-der-Geldautomaten;art928,2456818). Dabei sind ländliche, siedlungsärmere Regionen deutlich stärker betroffen als urbane Räume.

Im April 2017 wurde öffentlich, dass bereits viele Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken am eigenen Bankautomaten Gebühren ab einer bestimmten Anzahl von Bargeldabhebungen pro Monat verlangen (www.biallo.de/geldanlage/ news/ueber-150-volks-und-raiffeisenbanken-kassieren-bei-eigenen-kunden-ab/). Die Gebührenhöhe sowie die Anzahl kostenloser Abhebungen variierte dabei je nach Kontomodell. Mitunter fallen die Gebühren auch zu unterschiedlichen Tageszeiten anders aus (www.huffingtonpost.de/2017/06/09/versteckte- gebuhrenwarum-ihr-bargeld-kunftig-nur-noch-zu-bestimmten-uhrzeiten-abheben-solltet_n_ 17016722.html). Zudem zeigten die Untersuchungsergebnisse, dass es bereits etliche Kontomodelle verschiedener Institute gibt, die bereits ab der ersten Abhebung Gebühren verlangen.

Auch der Umgang mit Münzgeld verändert sich. Vermehrt nehmen Banken das Hartgeld nur noch in wenigen Filialen an, verlangen hohe Gebühren oder beschränken die einzahlbare Menge (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/ hannover_weser-leinegebiet/Viele-Banken-nehmen-keine Muenzen-mehr-an, hartgeld100.html). Gebühren von bis zu 10 Euro sind möglich (www.welt.de/ finanzen/article135783784/Banken-wollen-Muenzen-ihrer-Kunden-nicht-mehr.html). Auch die Versorgung des Einzelhandels mit Münzgeld hat sich in den letzten Jahren erheblich verteuert (www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/ geldausgeben/dank-eu-voschrift-muenzen-kosten-mehr-als-ihr-wert-13756893.html).

Entsprechend ändert sich auch im Einzelhandel zunehmend die Bezahlpraxis. So gibt es hier bereits erste Fälle, in denen für Bargeldzahlungen zusätzliche Gebühren verlangt werden (www.spiegel.de/wirtschaft/service/wenn-barzahlen-extra- kostet-a-1146037.html). Seit einiger Zeit testen erste Einzelhändler die Abschaffung der 1- und 2-Cent-Münzen (www.welt.de/wirtschaft/article151312842/ Erste-Stadt-schafft-Ein-und-Zwei-Cent-Muenzen-ab.html). Gleichzeitig führen sie neue Bezahlmethoden, z. B. kontaktloses Bezahlen ein.

Um das kostenintensive Zählen und Transportieren des Bargeldes zu minimieren und Kundinnen und Kunden einen zusätzlichen Service zur Verfügung zu stellen, bieten Einzelhändler zunehmend Cash-back-Funktionen, also Bargeldauszahlungen beim Einkauf an (www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/ geldausgeben/cash-back-service-bargeld-aus-dem-supermarkt-13150250-p2.html). Oft ist Cash-back jedoch an einen Minimal-Einkaufsbetrag von zum Beispiel 20 Euro gekoppelt und in einigen Fällen ist die Abhebung auch nur für Kundinnen und Kunden bestimmter Banken kostenlos.

Wir fragen wir die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zeitplan und den derzeitigen Arbeitsstand auf EU-Ebene zur Einführung einer Bargeldobergrenze?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zeitplan und den derzeitigen Arbeitsstand zu anderen bargeldrelevanten Überlegungen auf EU-Ebene?

3

Welche anderen bargeldrelevanten Überlegungen hat die Bundesregierung?

4

Über welche Erkenntnisse und Zahlen (bitte nach Jahren gesondert aufschlüsseln) verfügt die Bundesregierung hinsichtlich des Anstiegs von Straftaten im Bereich des digitalen Zahlungsverkehrs (Phishing-Betrug; Hacking-Angriffe etc.)?

5

Wie groß ist nach Ansicht der Bundesregierung die Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ersparnisse zunehmend als Bargeld zu Hause oder andernorts deponieren, und somit zins- und geldpolitische Maßnahmen nur noch eingeschränkt wirksam sind?

Welche Erkenntnisse, Studien und konkrete Zahlen zur Bargelddeponierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern liegen der Bundesregierung vor?

Welche Konsequenzen folgen daraus?

6

Teilt die Bundesregierung die insbesondere von Vertretern der Datenschutzbehörden hervorgehobene Bedeutung des Bargeldverkehrs als eines wichtigen und alltäglichen Schutzraums für die Gewährleistung von Persönlichkeitsrechten und Datenschutz angesichts einer immer umfassenderen Erfassung und Auswertung von persönlichen Daten und Informationen für kommerzielle Zwecke und staatliche Sicherheitsinteressen?

7

Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung eine angemessene Bargeldversorgung der Bevölkerung insbesondere auf dem Land sichergestellt werden, wenn die Befürchtung eintritt, dass in den kommenden Jahren eine große Anzahl von Bank- oder Sparkassenfilialen verschwindet und die Zahl der Selbstbedienungsstellen reduziert wird?

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um deutschlandweit eine dauerhaft flächendeckende, preiswerte und unabhängige Bargeldversorgung sicherzustellen (bitte begründen, falls keine Maßnahmen geplant sind)?

8

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Gebührenpolitik der Banken und Sparkassen bzgl. des Geldabhebens?

Kann die zunehmende Verteuerung von Bargeld nach Ansicht der Bundesregierung zu einer Bargeldabschaffung durch die Hintertür führen?

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie dementsprechend aus der Praxis von Banken, die bereits ab der ersten Bargeldabhebung Gebühren verlangen?

9

Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Gebühren für die Bargeldversorgung über die Kostendeckung hinaus vertretbar sind?

Sollten Gebühren für die Bargeldversorgung begrenzt werden?

Was kann und sollte aus Sicht der Bundesregierung gegen zunehmend steigende Gebühren für die Bargeldabhebung getan werden?

10

Teilt die Bundesregierung Einschätzungen, wonach Transaktionen des Bargeldverkehrs für die Verbraucherinnen und Verbraucher nach wie vor deutlich günstiger sind als Transaktionen im bargeldlosen Zahlungsverkehr, und wenn nein, warum nicht?

11

Was kann aus Sicht der Bundesregierung getan werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts einer steigenden Anzahl von Kontomodellen und Zusatzentgelten nicht den Überblick verlieren, welche Kosten mit einem Girokonto und Bargeld-Abhebungen auf sie zukommen?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das im Bundestagsantrag auf Bundestagsdrucksache 18/12367 genannte Ziel, gesetzlich festzulegen, dass Leistungen, die normalerweise bei der üblichen Führung eines Kontos in Anspruch genommen werden, d. h. auch das Bargeldabheben, bereits durch die Zahlung der Kontoführungsgebühr abgedeckt sind?

13

Ist es aus Sicht der Bundesregierung ein Problem, wenn selbst die Stiftung Warentest bei der Aufstellung günstiger Kontomodelle (Finanztest 10/2016) einschränkend hinzufügen muss, dass sich diese Modelle gravierend ändern könnten?

Wie kann sichergestellt werden, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine ausreichende Beständigkeit des Angebotes und der Gebührenstrukturen ihrer jeweils gewählten Kontomodelle verlassen können?

14

Ist nach Einschätzung der Bundesregierung der ausreichenden Versorgung mit Münzgeld der Bevölkerung durch die Umtauschmöglichkeit in den 35 Filialen der Bundesbank bereits ausreichend genüge getan?

15

Ist nach Auffassung der Bundesregierung derzeit eine flächendeckende und bezahlbare Versorgung mit und Rücknahme von Münzgeld für Gewerbetreibende in Deutschland gewährleistet?

16

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass es eine flächendeckende und bezahlbare Versorgung mit und Rücknahme von Münzgeld gibt, angesichts dessen, dass immer mehr Banken Gebühren für solche Dienstleistungen nehmen oder diese gar nicht mehr anbieten?

17

Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll, 1- und 2-Cent-Münzen abzuschaffen?

18

Sieht die Bundesregierung im zunehmenden Angebot von Cash-back-Funktionen im Einzelhandel und bei Tankstellen einen gleichwertigen Ersatz für Bankautomaten?

Welche Konsequenzen gehen nach Ansicht der Bundesregierung mit der Tatsache einher, dass viele Einzelhändler einen Minimal-Einkaufsbetrag (oft in Höhe von 20 Euro) als Bedingung für die Auszahlung voraussetzen, oft nur eine begrenzte Höhe von Bargeld (oft 200 Euro) ausgezahlt wird und die Bedingungen für die Auszahlung teilweise nach Bankzugehörigkeit unterschiedlich sind?

Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zur Verbreitung und Nutzung von Cash-back-Funktionen im Einzelhandel und bei Tankstellen vor?

Berlin, den 20. Juni 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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