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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Fortgang der russischen Ostsee-Pipeline Nord Stream 2

Finanzierungsvereinbarung zwischen Gazprom und europäischen Energiekonzernen, Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland, Flüssiggas-Einfuhren aus den USA, Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren, Sicherheitsrisiko durch die zusätzliche EUGAL-Anbindungspipeline, Reverse-Flow-Fähigkeiten im europäischen Gasnetz, Stellungnahmen aus anderen Ostsee-Anrainerländern gem. Espoo-Konvention, Zustand und Modernisierung des ukrainischen Gaspipelinesystems, Beitrag zur Energieunion, Verhandlungsmandat zu einem europäischen Rechtsrahmen, Anhörungsergebnisse zum schwedischen Genehmigungsverfahren<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

27.07.2017

Antwortdauer

28 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1308329.06.2017

Fortgang der russischen Ostsee-Pipeline Nord Stream 2

der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Marieluise Beck (Bremen), Jürgen Trittin, Bärbel Höhn, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Jahr 2015 hat der russische Energieversorger Gazprom gemeinsam mit E.on, Shell, Engie, OMV und BASF/Wintershall den Ausbau der Nord-Stream-Pipeline vereinbart, mit der zusätzliches Erdgas aus Russland nach Deutschland geliefert werden soll. Konkret soll die Kapazität der bestehenden Pipeline bis 2019 um 55 Milliarden Kubikmeter verdoppelt werden. Nach Einschätzung der Fragesteller wird die europäische Gasnachfrage langfristig sinken.

Während der russische Staatskonzern Gazprom alleiniger Projektträger ist, wird die Pipeline über eine Finanzierungsvereinbarung noch immer hälftig über europäische Energiekonzerne mitfinanziert.

Da es bisher keinen europäischen Rechtsrahmen für die Ostsee-Pipeline gibt, hat die Europäische Kommission nun einen entsprechenden Vorstoß für ein Verhandlungsmandat über die Bedingungen zum Betrieb der Pipeline gemacht, der künftig unter den EU-Energieministern beraten werden soll (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1571_en.htm, http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1571_en.htm).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Gelder der Nord-Stream-2-Finanzierungsvereinbarung zwischen Gazprom und den europäischen Energiekonzernen über staatlich genehmigte Kreditversicherungen abgesichert werden?

Wenn nein, warum nicht?

2

Hat die Bundesregierung mittlerweile Kenntnis darüber, ob die Finanzierungsvereinbarung zu Nord Stream 2 im Einklang mit den Beschlüssen 2014/512/GASP, 2016/982/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 „über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren“ steht und bei der Bereitstellung der Finanzierung durch die beteiligten Unternehmen eingehalten wurde, bzw. kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Finanzierungsvereinbarung gegen die verhängten Sanktionen verstößt?

3

Welche Folgen sieht die Bundesregierung für das Sanktionsregime der Europäischen Union durch die jüngsten Beschlüsse des US-Kongresses bezüglich Nord Stream 2?

4

Wie hat sich der Flüssiggas-Export aus den USA nach Europa in den letzten Jahren entwickelt?

5

Sind der Bundesregierung Liefervertragsabschlüsse deutscher Unternehmen oder aus anderen europäischen Mitgliedstaaten über Flüssiggas aus den USA bekannt?

6

Wie beurteilt sie die CO2-Belastung von verflüssigtem Fracking-Gas im Vergleich zu Pipeline-Gas?

7

Gab bzw. gibt es seitens der Bundesregierung die Bitte bzw. Aufforderung an die Länder und ihre nachgeordneten Behörden, bei den Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren der jeweiligen Anbindungspipelines für Nord Stream 1 und Nord Stream 2 die wirtschaftliche Bedeutung dieser Projekte zu berücksichtigen und zeitnahe Entscheidungen zu treffen?

8

Teilt die Bundesregierung die Bedenken, dass durch die zusätzliche EUGAL-Anbindungspipeline auch ein zusätzliches Sicherheitsrisiko entstehen könnte, besonders am Knotenpunkt mit der Jagal-Pipeline und der Opal-Pipeline bei Rehfelde und dem geplanten gemeinsamen Streckenverlauf bis Baruth (Mark)?

a) Wenn ja, gibt es hierzu eine bundesbehördliche Risikoanalyse, und wo ist diese einsehbar?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

9

Welchen Einfluss auf die Versorgungssicherheit in Europa würde der Bau der EUGAL haben?

10

Wie ist der Stand der Reverse-Flow-Fähigkeiten im europäischen Gasnetz, und wie häufig werden diese – auch gegenüber Drittstaaten – genutzt (bitte nach Liefermengen und Jahren aufführen)?

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die geplante EUGAL?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie bereits Stellungnahmen aus anderen Ostseeanrainerländern gemäß der Espoo-Konvention zu Nord Stream 2 vorliegen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung den Zustand der ukrainischen Gastransitpipelines?

13

Sind der Bundesregierung Bemühungen bekannt, das ukrainische Gaspipelinesystem zu modernisieren, und hat sie hierfür eigene deutsche Unterstützung zugesagt?

Wenn ja, in welcher Form?

14

Ist es in diesem Zusammenhang zutreffend, dass seitens der Ukraine ein Angebot eines Konsortiums unter Führung der Allianz zur Modernisierung dieses Netzes abgelehnt wurde?

15

Unterstützt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, wonach Nord Stream 2 „nicht zu den Zielen der Energieunion“ beiträgt (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1571_en.htm, http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1571_en.htm; Antwort bitte anhand der Ziele und Dimensionen der Energieunion begründen)?

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Bau von EUGAL als Folge von Nord Stream 2?

16

Unterstützt die Bundesregierung den Vorstoß der Europäischen Kommission für ein Verhandlungsmandat über einen Rechtsrahmen für Nord Stream 2?

Wenn ja, welchen konkreten Rechtsrahmen schlägt sie vor, und wie begründet sie dies?

17

Teilt die Bundesregierung die Ziele der Europäischen Kommission zu Transparenz beim Betrieb, nicht-diskriminierende Tarife und ausreichenden Zugang für Dritte (www.n-tv.de/wirtschaft/EU-Kommission-bei-Nord-Stream-2-unsicher-article19882630.html), und wenn nein, warum nicht?

18

Hat die Bundesregierung zu den Plänen über ein Verhandlungsmandat gegenüber der Europäischen Kommission bereits Stellung genommen, und wenn ja, in welcher Form, und mit welchem Inhalt?

19

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass dieses Verhandlungsmandat auch den Zugang Dritter zur Nord-Stream-2-Pipeline umfassen soll?

Wer könnten nach Einschätzung der Bundesregierung diese Dritten sein?

20

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Rahmen der Verhandlungen auch die Zukunft des ukrainischen Gastransits besprochen bzw. garantiert wird?

21

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Rahmen der Verhandlungen über einen Rechtsrahmen der Nord-Stream-2-Pipeline auch Konsultationen mit der Ukraine geführt werden?

22

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Europäische Kommission die Europäische Union als Verhandlungspartner für einen Rechtsrahmen zur geplanten Nord-Stream-2-Pipeline vertritt, und wenn nein, warum nicht?

23

Welche zentralen Prinzipien der europäischen Binnenmarktpolitik sollten sich nach Ansicht der Bundesregierung in dem Rechtsrahmen in jedem Fall wiederfinden?

24

Welche Rechtsrahmen bestehen für Pipelines aus Drittstaaten in die EU, und warum besteht bisher keine rechtliche Vereinbarung für die Ostsee-Pipelines von Russland nach Deutschland?

25

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zentralen Ergebnisse der öffentlichen Anhörungen im Rahmen des schwedischen Genehmigungsverfahrens zu Nord Stream 2?

Berlin, den 27. Juni 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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