Verordnung zur Änderung des Anhangs 2 des Entsorgungsfondsgesetzes
der Abgeordneten Jürgen Trittin, Sylvia Kotting-Uhl, Sven-Christian Kindler, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach § 15 Absatz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes wird per Verordnung festgelegt, wie viel Geld die Einzahlenden – also die Atomkraftwerke betreibenden Unternehmen – in den Fonds zur Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung zu zahlen haben, um enthaftet zu werden. Nach § 15 Absatz 1 des Entsorgungsfondsgesetzes wird ebenfalls per Verordnung festgelegt, welche Kosten der Jahre 2015 und 2016 dabei abgezogen werden können. Nach dieser Verordnung haben die Unternehmen zum 1. Juli 2017 24,2 Mrd. Euro eingezahlt.
Dieser Betrag ergibt sich aus den Rückstellungen der Unternehmen plus einem rund 35-prozentigen Risikozuschlag, ab dem 1. Januar 2017 bis zum Zeitpunkt der vollständigen Einzahlung mit einem Zinssatz von 4,58 Prozent pro Jahr verzinst – abzüglich der bis dahin getätigten Kosten für die Zwischen- und Endlagerung.
Als Bestandteil der Kosten hat die Bundesregierung in der von ihr bereits beschlossenen „Verordnung zur Änderung des Anhangs 2 des Entsorgungsfondsgesetzes“ Zahlungen in Höhe von 246 Mio. Euro an die Betreiber der Zwischenlager Ahaus und Gorleben anerkannt.
Bei den Zahlungen von 246 Mio. Euro handelt es sich nach Angaben in der Verordnung um vorweggenommene Vergütungen und Gewinnaufschläge, die sonst jährlich als Bestandteil der Kostenerstattung an die Betreiber der Zwischenlager zu zahlen sind, vgl. Verordnungsbegründung.
Die Betreiber der Zwischenlager Ahaus und Gorleben sind hundertprozentige Tochtergesellschaften der Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), die anteilig den Unternehmen PreussenElektra (48 Prozent), RWE Power (28 Prozent), der EnBW-Tochter Südwestdeutsche Nuklear-Entsorgungs-Gesellschaft (18,5 Prozent) und Vattenfall Europe (5,5 Prozent) gehört (vgl. betreffende Angaben auf der GNS-Webseite).
Der Betrieb der Zwischenlager Ahaus und Gorleben soll voraussichtlich im August 2017 an den Bund übergehen, vgl. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vom 8. Mai 2017. Der Betrieb der weiteren Zwischenlager soll in den kommenden Jahren an den Bund übergehen, der dabei nach § 3 des Entsorgungsübergangsgesetzes (EntsorgÜG) den bisherigen Betreiber für eine Übergangszeit mit der Führung des Betriebs beauftragen kann – im Falle der standortnahen Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle bis spätestens fünf Jahre nach Ende des Leistungsbetriebs des betreffenden Atomkraftwerks. Bis dahin werden nach vollständiger Einzahlung an den Fonds die Betriebskosten durch diesen an die jetzigen Betreiber erstattet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Für wie viele Jahre im Voraus haben die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Unternehmen den Betreibergesellschaften der Zwischenlager Ahaus und Gorleben nach Kenntnis der Bundesregierung die erwarteten Gewinne ausgeschüttet?
Zu welchem Zeitpunkt geht der Betrieb dieser beiden Zwischenlager nach aktuellem Stand an den Bund über (vgl. die noch nicht mögliche Angabe der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/12768)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, bei den Kostenerstattungen der künftig bundeseigenen Zwischenlager auf entsprechende Vergütungen und bzw. oder solche Gewinnaufschläge zu verzichten, nachdem diese Vergütungen und Gewinnaufschläge für die kommenden Jahre schon gezahlt wurden?
Wie will die Bundesregierung verhindern, dass der Fonds für die gleiche Leistung zweimal zahlen muss – zum einen durch Verzicht auf vorweg ausgezahlte Vergütungen und Gewinnaufschläge und zum anderen durch vergleichbare Inrechnungstellung der künftigen bundeseigenen Betreibergesellschaften?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den Vorwegzahlungen um einen verdeckten Kaufpreis für die Übergabe der Betreibergesellschaften an den Bund handelt, und wenn nein, wann wird der Bund dem Fonds aus dem Bundeshaushalt diese Kaufsumme erstatten?
Zu welchem Zinssatz?
Wann wurde der Bundesregierung die Vorwegnahme der Auszahlungen bekannt gegeben?
War die Vorwegnahme der Auszahlungen Thema bei den Verhandlungen zum öffentlich-rechtlichen Vertrag (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/oeffentlich-rechtlicher-vertrag-zum-entsorgungsfonds.pdf?__blob=publicationFile&v=8)?
In welchen Gesprächen mit der Bundesregierung oder zuständigen Bundesministerien wurde die geplante Vorwegnahme der Auszahlung thematisiert (bitte Datum, Anlass des Gesprächs und Teilnehmer auflisten)?