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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zustand von Fließgewässern und Seen in Sachsen-Anhalt

Ökologische Zustände von Oberflächengewässern in Sachsen-Anhalt gemäß der Oberflächengewässerverordnung, Einstufungskriterien<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

24.07.2017

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1308907.07.2017

Zustand von Fließgewässern und Seen in Sachsen-Anhalt

der Abgeordneten Steffi Lemke, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Europäische Union hat mit der seit Dezember 2000 gültigen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in allen Mitgliedstaaten der EU einheitlich geltende Umweltziele für den Schutz der Oberflächengewässer aufgestellt. Damit wurde die rechtliche Basis dafür geschaffen, wie unser Wasser auf einem hohen Niveau zu schützen ist. Als Hauptziel wird angestrebt, dass Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser nach Möglichkeit bis zum Jahr 2015 – spätestens bis zum Jahr 2027 – einen guten ökologischen Zustand erreichen.

Ein guter ökologischer Zustand der Flüsse und Seen ist für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt unentbehrlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Oberflächengewässer sind in Sachsen-Anhalt aufgrund der biologischen und morphologischen Qualitätskomponenten entsprechend der Oberflächengewässerverordnung nach Kenntnis der Bundesregierung in einem sehr guten ökologischen Zustand, wo befinden sich diese, und aus welchen Gründen erfolgte die Einstufung (bitte einzelne Gewässerkörper mit Ortsangabe und Namensbezeichnung angeben und nach Fließgewässern und Seen unterteilen)?

2

Wie viele Oberflächengewässer sind in Sachsen-Anhalt aufgrund der biologischen und morphologischen Qualitätskomponenten entsprechend der Oberflächengewässerverordnung nach Kenntnis der Bundesregierung in einem guten ökologischen Zustand, wo befinden sich diese, und aus welchen Gründen erfolgte die Einstufung (bitte einzelne Gewässerkörper mit Ortsangabe und Namensbezeichnung angeben und nach Fließgewässern und Seen unterteilen)?

3

Wie viele Oberflächengewässer sind in Sachsen-Anhalt aufgrund der biologischen und morphologischen Qualitätskomponenten entsprechend der Oberflächengewässerverordnung nach Kenntnis der Bundesregierung in einem mäßigen ökologischen Zustand, wo befinden sich diese, und aus welchen Gründen erfolgte die Einstufung (bitte einzelne Gewässerkörper mit Ortsangabe und Namensbezeichnung angeben und nach Fließgewässern und Seen unterteilen)?

4

Wie viele Oberflächengewässer sind in Sachsen-Anhalt aufgrund der biologischen und morphologischen Qualitätskomponenten entsprechend der Oberflächengewässerverordnung nach Kenntnis der Bundesregierung in einem unbefriedigenden ökologischen Zustand, wo befinden sich diese, und aus welchen Gründen erfolgte die Einstufung (bitte einzelne Gewässerkörper mit Ortsangabe und Namensbezeichnung angeben und nach Fließgewässern und Seen unterteilen)?

5

Wie viele Oberflächengewässer sind in Sachsen-Anhalt aufgrund der biologischen und morphologischen Qualitätskomponenten entsprechend der Oberflächengewässerverordnung nach Kenntnis der Bundesregierung in einem schlechten ökologischen Zustand, wo befinden sich diese, und aus welchen Gründen erfolgte die Einstufung (bitte einzelne Gewässerkörper mit Ortsangabe und Namensbezeichnung angeben und nach Fließgewässern und Seen unterteilen)?

6

Wie viele Oberflächengewässer sind in Sachsen-Anhalt in Bezug auf die biologischen und morphologischen Qualitätskomponenten entsprechend der Oberflächengewässerverordnung nach Kenntnis der Bundesregierung nicht bewertet worden, wo befinden sich diese, und aus welchen Gründen wurde keine Bewertung vorgenommen (bitte einzelne Gewässerkörper mit Ortsangabe und Namensbezeichnung angeben und nach Fließgewässern und Seen unterteilen)?

Berlin, den 7. Juli 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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