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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Erwerb von durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) bereits veräußerten Grundstücken

Möglichkeit der Weiterveräußerung eines Grundstücks an Kommunen zu einem verminderten Einbehalt der BVVG, insbes. beim geplanten Grundstückskauf für einen Sportplatz durch die Stadt Stendal, bisherige Fälle, Berücksichtigung öffentlicher Nutzungszwecke bei der Festsetzung des Verkehrswertes<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.07.2017

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1310911.07.2017

Erwerb von durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) bereits veräußerten Grundstücken

der Abgeordneten Katrin Kunert, Caren Lay, Dr. Rosemarie Hein, Susanna Karawanskij, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Hansestadt Stendal prüft den Ankauf eines Grundstückes für einen Sportplatz und dessen Erweiterung in der Ortschaft Möringen. Es handelt sich um eine Teilfläche des Grundstücks in der Flur 2, Flurstück 344 der Gemarkung Möringen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Agrargenossenschaft Möringen e. G., die das Grundstück im Jahr 2005 von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) erworben hat. Damals wurde ein verringerter Preis unter Anwendung der Flächenerwerbsverordnung (FlErwV) vereinbart.

Die Hansestadt Stendal beabsichtigt, eine Teilfläche des Grundstücks für den bereits bestehenden Sportplatz und zum Bau eines Kunstrasenplatzes als Erweiterung zu erwerben. Es handelt sich dabei um Acker- bzw. Weideland. Die Eigentümerin ist mit einer Veräußerung einverstanden. Die BVVG verlangt aber die Abführung eines Betrages in Höhe von 29 840 Euro, wie dem Schreiben der BVVG vom 26. Januar 2017 an die Hansestadt Stendal zu entnehmen ist. Dieser Betrag resultiert aus der vertraglichen Verpflichtung zwischen der BVVG und der Agrargenossenschaft, bei einer Weiterveräußerung die Differenz zwischen dem Erwerbspreis und dem zum Zeitpunkt der Entscheidung der BVVG ermittelten Verkehrswert an die BVVG abzuführen. Dabei folgt der jetzige Verkaufserlös durch die hausinterne Ermittlung des aktuellen Marktwertes seitens der BVVG. Diese Wertermittlung wäre zu hinterfragen, da die BVVG letztendlich auf einen Wert von 23 742 Euro/ha für Ackerland kommt. Die aktuellen Bodenrichtwerte (ermittelt durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation LSA) liegen bei 15 000 Euro/ha. Schon eine Korrektur des durch die BVVG ermittelten Bodenwertes würde eine erhebliche Reduzierung der Kosten bedeuten.

Der Erwerb der Teilfläche liegt im öffentlichen Interesse, weil hierdurch die sportliche Infrastruktur der Hansestadt Stendal verbessert wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Möglichkeiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, im Einzelfall abweichend von der Regelung des § 12 Absatz 3a FlErwV ein Grundstück zu einem verminderten Einbehalt der BVVG an Kommunen zu veräußern (bitte erläutern)?

2

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Fälle, bei denen abweichend von der Regelung des § 12 Absatz 3a FlErwV, Grundstücke zu einem verminderten Einbehalt der BVVG an Kommunen veräußert wurden?

Wenn ja, welche, und mit welcher Begründung?

3

Können bei der Festsetzung des Verkehrswertes von Flächen öffentliche Zwecke der Nutzung (mit den entsprechenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Implikationen) berücksichtigt werden?

Wenn nein, warum nicht?

4

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in dem von den Fragestellern benannten Fall eine Möglichkeit, abweichend von der Regelung des § 12 Absatz 3a FlErwV, Grundstücke zu einem verminderten Einbehalt der BVVG an die Stadt zu veräußern?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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