Offensichtlicher Portobetrug durch sogenannte Reichsbürger
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Reichsbürger sind eine rechtsextrem beeinflusste Strömung, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und die Gültigkeit ihrer Gesetze leugnet und von einer Fortexistenz des Deutschen Reiches ausgeht. Seit einigen Jahren häufen sich Medienberichte, wonach Personen aus dem Reichsbürgermilieu mit nur vier Cent unterfrankierte oder gar nicht frankierte Briefe mit dem Vermerk „Gebührenfreie Kriegsgefangenenpost“ verschicken. Reichsbürger sehen sich als Kriegsgefangene der Alliierten und beanspruchen von daher unter Berufung auf die Haager Landkriegsordnung, dass ihre Briefe gebührenfrei zugestellt werden. Zwar sieht die Haager Landkriegsordnung tatsächlich die gebührenfreie Zustellung von Kriegsgefangenenpost an Kriegsgefangene vor, allerdings nur, wenn diese über autorisierte Verbände wie das Deutsche Rote Kreuz e. V. oder den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. abgewickelt wird (www.mdr.de/nachrichten/podcast/beste/audio-403410.html).
Reichsbürger berufen sich zudem auf ein Abkommen zwischen dem Deutschen Kaiserreich und dem Weltpostverein aus dem Jahre 1875 sowie das Reichspostgesetz von 1871. Ihrer Auffassung nach haben die dort festgelegten Tarife weiterhin Gültigkeit. Um diesen Bezug deutlich zu machen, vermerken die Absender auf dem Kuvert „Non domestic F.R.G.“ (Nicht innerstaatlich BRD) und schreiben die Postleitzahlen in eckigen Klammern.
In den Medien gab es in den letzten Jahren mehrfach Berichte, wonach unterfrankierte und als Kriegsgefangenenpost gekennzeichnete Briefe tatsächlich zugestellt wurden, ohne dass Nachporto gezahlt werden musste. Die Deutsche Post AG erklärte dies damit, dass ihr bei Millionen Postsendungen auch einzelne falsch frankierte Stücke „durchrutschen“ könnten (www.bild.de/geld/wirtschaft/portokosten/das-briefgeheimnis-um-das-4-cent-porto-36793066.bild.html; www.noz.de/lokales/bramsche/artikel/777726/bramscher-erhaelt-4-cent-post-wiekann-das-denn#gallery&0&0&777726; www.solinger-tageblatt.de/solingen/reichsbuerger-klagt-gegen-polizei-7313646.html).
Im Internet können Anleitungen zum Portobetrug und Kriegsgefangenenpost-Aufkleber heruntergeladen oder entsprechende Stempel bestellt werden, die auch bei Polizeirazzien bei Reichsbürgern sichergestellt wurden (http://beitragsservice-stoppen.blogspot.de/2015/09/stempel-gebuhrenfrei.html; www.merkur.de/lokales/erding/razzia-bei-erdinger-reichsbuergern-7372480.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Phänomen des Portobetrugs insbesondere durch sogenannte Reichsbürger unter Berufung auf die Haager Landkriegsordnung, ein Abkommen zwischen dem Deutschen Kaiserreich und dem Weltpostverein aus dem Jahre 1875 sowie das Reichspostgesetz von 1871, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie erklärt sich die Bundesregierung Pressemeldungen, wonach von der Deutschen Post AG immer wieder unter Berufung auf ein Abkommen zwischen dem Deutschen Kaiserreich und dem Weltpostverein aus dem Jahre 1875 sowie das Reichspostgesetz von 1871 bzw. unter Berufung auf die Haager Landkriegsordnung als Kriegsgefangenenpost gekennzeichnete, gegebenenfalls mit dem Zusatz „Non domestic F.R.G.“ und eckigen Klammern um die Postleitzahlen versehene, deutlich unter- oder gar nicht frankierte Briefe ohne Nachporto zugestellt werden?
Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Post AG insbesondere in den Briefzentren auf den Umgang mit tatsächlicher oder fälschlich als solcher deklarierter Kriegsgefangenenpost gesondert hingewiesen, bzw. inwieweit liegen für die Mitarbeiter einsehbare Regularien für diese Fälle vor?
Welcher geschätzte Schaden entsteht der Deutschen Post AG nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich durch fälschlicherweise als Kriegsgefangenenpost gekennzeichnete oder unter Berufung auf ein Abkommen zwischen dem Deutschen Kaiserreich und dem Weltpostverein aus dem Jahre 1875 sowie das Reichspostgesetz von 1871 unter- oder nichtfrankierte aber dennoch ohne Nachporto zugestellte Briefe?
Aufgrund welcher Gesetze, Regelungen und Abkommen und unter welchen genauen Bedingungen ist die unentgeltliche oder im Porto reduzierte Beförderung und Zustellung von Kriegsgefangenenpost nach Kenntnis der Bundesregierung geregelt?
Inwieweit hat das Abkommen zwischen dem Deutschen Kaiserreich und dem Weltpostverein aus dem Jahre 1875 noch Gültigkeit, bzw. welche Nachfolgeabkommen sind an seine Stelle getreten?
Welche und wie viele Internetseiten (inklusive soziale Medien) sind der Bundesregierung bekannt, die zum Portobetrug durch fälschlicherweise als Kriegsgefangenenpost gekennzeichnete nicht- oder unterfrankierte Briefe aufrufen?
Inwieweit und nach welchen Straftatbeständen im Einzelnen machen sich Personen strafbar, die fälschlicherweise als Kriegsgefangenenpost gekennzeichnete nicht- oder unterfrankierte Briefe aufgeben?
Inwieweit machen sich Betreiber von Internetseiten nach Kenntnis der Bundesregierung strafbar, die Ratschläge zum Portobetrug durch fälschlicherweise als Kriegsgefangenenpost gekennzeichnete nicht- oder unterfrankierte Briefe geben bzw. dazu aufrufen, seine Post auf diese Weise zu kennzeichnen, um kein oder ein stark reduziertes Porto zu zahlen?
In wie vielen und welchen Fällen mussten sich nach Kenntnis der Bundesregierung Personen strafrechtlich verantworten, weil sie fälschlicherweise als Kriegsgefangenenpost gekennzeichnete nicht- oder unterfrankierte Briefe aufgaben oder andere dazu aufgefordert hatten, dies zu tun?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Razzien im Reichsbürgermilieu Stempel oder Aufkleber mit der Aufschrift „Kriegsgefangenenpost“ sichergestellt?
Inwieweit und in welcher Form sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf gegen Portobetrug durch sogenannte Reichsbürger?
Welche Praxis gibt es gegenwärtig nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Beförderung von Kriegsgefangenenpost durch die Deutsche Post AG?
In welchen Staaten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig Personen, die als Kriegsgefangene im Sinne der Haager Landkriegsordnung gelten, und inwieweit ist mit diesen ein unentgeltlicher Briefverkehr möglich?