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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Integrationskurse für Geflüchtete mit Sinnesbeeinträchtigung

Integrationskurse in Gebärdensprache für gehörlose bzw. hörbeeinträchtigte Geflüchtete, Teilnehmer, Engpässe beim Zugang, Kursträger, zugelassene Gebärdensprachdolmetscher; Integrationskurse für blinde bzw. sehbeeinträchtigte Flüchtlinge, Vermittlung der Braille-Schrift, Lehrmaterialien, Teilnehmer, Engpässe beim Zugang, Kursträger; Fahrtzeiten zur Teilnahme und Probleme der Wohnortzuweisung, Studien<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.08.2017

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1322227.07.2017

Integrationskurse für Geflüchtete mit Sinnesbeeinträchtigung

der Abgeordneten Corinna Rüffer, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die 2005 eingeführten Integrationskurse sind ein zentrales Element deutscher Integrationspolitik. Sie bestehen aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs und unterstützen Schutzsuchende und andere Einwanderinnen und Einwanderer dabei, in Deutschland anzukommen. Der Zugang zu den Integrationskursen ist oftmals jedoch schwierig. Die fragestellende Fraktion fordert, dass Geflüchtete bereits im laufenden Asylverfahren einen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen erhalten, da der Spracherwerb Schlüssel zur Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt ist und daher nicht verzögert werden sollte. Derzeit wird jedoch nur Geflüchteten mit einer sog. guten Bleibeperspektive während des Asylverfahrens ein nachrangiger Zugang zu den Integrationskursen eingeräumt. Dies ist aus Sicht der fragestellenden Fraktion der falsche Ansatz.

Schwierig gestaltet sich der Zugang aber auch für Geflüchtete mit Beeinträchtigungen, selbst wenn die Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs besteht. Gehörlose, hörbeeinträchtigte, blinde oder sehbeeinträchtigte Geflüchtete benötigen spezifische Hilfsmittel. Darüber hinaus muss das Lehrpersonal in der Lage sein, Kurse für diesen Personenkreis anzubieten. Auch wenn laut § 13 Absatz 1 der Integrationskursverordnung (IntV) Integrationskurse für spezielle Zielgruppen vorgesehen sind, falls ein besonderer Unterricht oder ein erhöhter Betreuungsaufwand erforderlich ist, warten behinderte Geflüchtete teilweise monatelang auf einen entsprechenden speziellen Kurs. Nach Kenntnis der fragestellenden Fraktion immer wieder auch vergebens, wenn es kein Angebot in ihrer Region gibt.

Dass die entsprechenden Kurse nicht in ausreichendem Maße und entsprechend gezielt angeboten werden liegt auch daran, dass besonders schutzbedürftige Personen und ihre Bedarfe nicht systematisch erfasst werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11603). Dabei sieht dies die Richtlinie 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (EU-Verfahrensrichtlinie) sogar vor. Eine Behinderung wird teilweise erst nach Monaten festgestellt. Häufig sind ehrenamtliche Helferinnen und Helfer die ersten, mit denen gehörlose Geflüchtete überhaupt kommunizieren können, da in den Unterkünften das Personal nicht gebärdensprachlich kommuniziert und entsprechende Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher nicht eingebunden werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele Sprachkurse in Deutscher Gebärdensprache (DGS) für Geflüchtete haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 und im ersten Halbjahr 2017 stattgefunden (bitte nach Jahren in Verbindung mit Ort und Anzahl der Teilnehmenden aufschlüsseln)?

2

Wie viele Orientierungskurse in Deutscher Gebärdensprache für gehörlose und/oder hörbeeinträchtigte Geflüchtete haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2016 und im ersten Halbjahr 2017 stattgefunden (bitte nach Jahren in Verbindung mit Ort und Anzahl der Teilnehmenden aufschlüsseln)?

3

Zu wie vielen Integrationskursen in Lautsprache wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Gebärdensprachdolmetscherinnen oder Gebärdensprachdolmetscher hinzugezogen?

4

Wie viele gehörlose oder hörbeeinträchtigte Personen, die eine Teilnahmeberechtigung für einen entsprechenden Kurs hatten, konnten diesen in den Jahren 2015, 2016 und im ersten Halbjahr 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung nicht wahrnehmen, weil keine Kurse in DGS erreichbar waren (bitte nach Jahren in Verbindung mit Bundesland und Anzahl betroffener Personen aufschlüsseln)?

5

An welchen Stellen sieht die Bundesregierung Engpässe beim Zugang zu Integrationskursen für gehörlose bzw. hörbeeinträchtigte Geflüchtete?

6

Ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass Integrationskurse in Gebärdensprache für gehörlose und/oder hörbeeinträchtigte Geflüchtete flächendeckend angeboten werden?

7

Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Kursangebotes für gehörlose bzw. hörbeeinträchtigte Geflüchtete plant die Bundesregierung?

8

Wie viele und welche Kursträger für die benannten Integrationskurse sind durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

9

Besteht aus Sicht der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf bei den Zulassungsvoraussetzungen zur Anerkennung der Kursträger, um ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Integrationskursen für gehörlose und/ oder hörbeeinträchtigte Personen sicherzustellen?

10

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung als Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher für Integrationskurse zugelassen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

11

Wie viele taube Gebärdensprachdolmetschkräfte (Berufsverband der tauben GebärdensprachdolmetscherInnen e. V., tgsd), die zwischen verschiedenen Gebärdensprachen dolmetschen können, sind nach Kenntnis der Bundesregierung für Integrationskurse zugelassen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

12

Ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, dass zur Sicherstellung des Angebotes Lehrkräfte der Integrationskurse im Tandem unterrichten, also hörende und gebärdende Personen? Wenn nein, warum nicht?

13

Wie viele Kurse zur Vermittlung der Brailleschrift und anderer Grundlagen für blinde und/oder sehbeeinträchtigte Geflüchtete aus Regionen, in denen andere Schriftsysteme gebräuchlich sind, haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2016 und im ersten Halbjahr 2017 stattgefunden (bitte nach Jahren in Verbindung mit Ort und Anzahl der Teilnehmenden aufschlüsseln)?

14

Wie viele Integrationskurse für Geflüchtete haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2016 und im ersten Halbjahr 2017 stattgefunden, bei denen die Lehrmaterialien für blinde und/oder sehbeeinträchtigte Menschen aufbereitet wurden (bitte nach Jahren in Verbindung mit Ort und Anzahl der Teilnehmenden aufschlüsseln)?

15

Wie viele blinde bzw. sehbeeinträchtigte Personen, die eine Teilnahmeberechtigung für einen entsprechenden Kurs hatten, konnten diesen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2016 und im ersten Halbjahr 2017 nicht wahrnehmen (bitte nach Jahren in Verbindung mit Bundesland und Anzahl betroffener Personen aufschlüsseln)?

16

An welchen Stellen sieht die Bundesregierung Engpässe beim Zugang zu Integrationskursen für blinde bzw. sehbeeinträchtigte Geflüchtete?

17

Ist es aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass Integrationskurse für blinde bzw. sehbeeinträchtigte Geflüchtete flächendeckend angeboten werden?

18

Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Kursangebotes plant die Bundesregierung?

19

Wie viele und welche Kursträger für die benannten Integrationskurse sind durch das BAMF zugelassen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

20

Besteht aus Sicht der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf bei den Zulassungsvoraussetzungen zur Anerkennung der Kursträger, um ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Integrationskursen für blinde und/oder sehbeeinträchtigte Geflüchtete sicherzustellen?

21

Welche Fahrzeiten zur Teilnahme an Integrationskursen in anderen Städten oder Kommunen sind aus Sicht der Bundesregierung zumutbar?

22

Welche Probleme ergeben sich diesbezüglich aus Sicht der Bundesregierung aufgrund der Wohnsitzauflage?

23

Ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, im Falle der möglichen Teilnahme an einem entsprechenden Integrationskurs in einem weiter entfernten Ort eine Veränderung in der Wohnortzuweisung zu erreichen?

24

Welche Studien und wissenschaftlichen Erkenntnisse sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Kleinen Anfrage bekannt?

Berlin, den 27. Juli 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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