Bessere Verpflegung in Schulen und Kitas
der Abgeordneten Nicole Maisch, Özcan Mutlu, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Eine gesunde Verpflegung in Schulen und Kitas ist ein wichtiger Baustein im Bereich der Gesundheitsprävention. Es besteht ein positiver Zusammenhang zwischen ausgewogenen Mahlzeiten und Konzentration sowie Leistungsfähigkeit. Zudem fördert gemeinsames Essen das soziale Miteinander, ist Teil der Ernährungsbildung und kann dabei einen Beitrag zu einer größeren Wertschätzung von Lebensmitteln und gesunder Ernährung auch über die Schulzeit hinaus leisten.
Aus diesen Gründen ist die Essensversorgung in Kitas und Schulen so wichtig.
Der DGE-Standard bietet eine gute Orientierungshilfe, wie gute Ernährung an Schulen und Kitas aussehen kann, doch nur wenige Einrichtungen sind zertifiziert. Nur 15,8 Prozent der Lieferanten oder Pächterinnen und Pächter waren beispielsweise im Kitabereich nach diesem Standard zertifiziert (Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE, 2016): 13. DGE-Ernährungsbericht – Veröffentlichung Kapitel 2 und 3, S. V28). Laut der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Auftrag gegebenen Untersuchung zum Schulessen war der DGE-Standard 2014 nur in mehr als der Hälfte der Schulen bekannt. Und dort, wo er bekannt war, gab nur etwa die Hälfte der Schulen an, eine systematische Qualitätskontrolle des Schulessens, d. h. eine Überprüfung, ob die vereinbarte Essensqualität auch tatsächlich eingehalten wird, vorzunehmen. Hier muss es aus Sicht der Fragestellenden endlich deutliche Fortschritte geben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Schülerinnen und Schüler lernen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 pro Jahr an offenen oder gebundenen Ganztagsschulen? Wie viele Kinder sind seit 2011 pro Jahr in einer Kita, und wie viele von ihnen erhielten dabei Verpflegung?
Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung, um dem Anspruch, den Schülerinnen und Schülern als „Seismografen für die Qualität der Verpflegung“ ein stärkeres Mitsprache- und Gestaltungsrecht zu geben (www.macht-dampf.de/fileadmin/user_upload/Downloads/INFORM_Monitor_Verpflegung_ in_Schulen.pdf), gerecht zu werden?
Wird die Bundesinitiative „Macht Dampf“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft evaluiert? Wenn ja, wie wird evaluiert, und welche ersten Erkenntnisse bzw. (vorläufigen) Evaluationsergebnisse liegen der Bundesregierung vor? Wenn nein, warum wird die Initiative nicht evaluiert?
Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass es keine oder kaum Kostenunterschiede zwischen einer Verpflegung nach DGE-Standard oder ohne Standard gibt (Bundestagsdrucksache 18/4608, Antwort zu Frage 10)? Wie wird die Einhaltung des DGE-Standards von der Bundesregierung eingefordert?
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Kosten und Preise im Bereich der Schul- und Kitaverpflegung?
Wie viele Kinder und Jugendliche, die grundsätzlich einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen für Bildung und Teilhabe haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita tatsächlich in Anspruch genommen (bitte neben der absoluten Anzahl auch als Nutzungsquote auf Basis aller Leistungsberechtigten sowie der jüngst verfügbaren Daten für den Bund insgesamt und die einzelnen Bundesländer ausgeben)?
Mit welchen Summen (projektbezogene und nichtprojektbezogene Fördergelder bitte gesondert ausweisen) werden die Vernetzungsstellen der Länder vom Bund finanziell unterstützt, und wie hat sich die Förderung seit 2015 entwickelt (bitte je Bundesland und Förderzeitraum tabellarisch darstellen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Qualitätsniveau am Markt für Kita- und Schulverpflegung? Wo sieht sie Verbesserungsbedarf?
Welche Schritte wurden zwischen dem 24. November 2014 (www.zeit.de/gesellschaft/schule/2014-11/schulessen-verbraucherschutz-kalt) und heute bezüglich der Einrichtung eines Ernährungs-TÜVs für Schulessen unternommen? Wie soll der TÜV ausgestaltet sein, und welche konkreten Aufgaben soll er haben?
Wie nimmt das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (NQZ) die Aufgabe des sogenannten Ernährungs-TÜV wahr? Mit welchen konkreten Maßnahmen sorgt das NQZ für eine Qualitätssicherung und -überprüfung an den Schulen und Kitas? Welche konkreten Kriterien werden dabei überprüft, z. B. Nährwertzusammensetzung, Essenstemperatur etc.?
In wie vielen Bundesländern findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine systematische Qualitätskontrolle hinsichtlich der vereinbarten Qualitätsanforderung statt? Gibt es hierfür ein einheitliches Vorgehen bzw. Prüfungskriterien?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Forderung, dass das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule qualifizierte Musterausschreibungen bzw. Musterleistungsverzeichnisse erstellen soll und diese über die Vernetzungsstellen der Länder an die ausschreibenden Stellen getragen werden?
a) Wie möchte die Bundesregierung ansonsten bzw. ergänzend die kompetente Umsetzung aller aktuellen ernährungswissenschaftlichen Erkenntnisse und Standards, die von Ernährungsexperten des Bundes gefordert werden (z. B. Verpflegung nach DGE-Standard) sicherstellen?
b) Inwiefern hält die Bundesregierung die mitunter auftretende Benachteiligung entkoppelter Verpflegungslösungen bei Ausschreibungen für angebracht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Nachhaltigkeitsaspekte, wie CO2-optimale Arbeitsweise und Vermeidung von Lebensmittelverschwendung, bei der Auswahl von Lieferanten für Kita- und Schulverpflegung keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen? Was will sie dagegen unternehmen?