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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Politische Lage in Libyen und Aufbau von Auffanglagern für Flüchtlinge

Teilnehmer der libyschen Friedensgespräche im Juli 2017, Auffassungen zum Kampf gegen den Terrorismus, Erfolgsaussichten des Waffenstillstands, Stärkung einer einheitlichen Politik der EU in Libyen, Rolle Ägyptens, Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen, Zustände in staatlichen Lagern, deutsche und europäische Unterstützungsleistungen, Mittelverwendung, Aufbau verschiedener Flüchtlingslager (IOM-Lager, Hotspots und Auffanglager für nach Libyen rückgeführte Bootsflüchtlinge), Bearbeitung von Asylanträgen in Libyen, Forderung nach einem EU-Libyen-Kommissar<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

25.09.2017

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1339121.08.2017

Politische Lage in Libyen und Aufbau von Auffanglagern für Flüchtlinge

der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Omid Nouripour, Luise Amtsberg, Dr. Frithjof Schmidt, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit dem Sturz des libyschen Diktators Muhammad Gaddafi im Jahr 2011 ist das Land im Norden Afrikas nicht mehr zur Ruhe gekommen. Obwohl im Dezember 2015 unter Vermittlung der Vereinten Nationen ein Abkommen geschlossen wurde, das eine Einheitsregierung im Land etablierte, kam es bislang nicht zu einer Konsolidierung seiner politischen Führung. Seit dem Jahr 2014 existieren zwei rivalisierende Regierungen. Die auch von der Europäischen Union (EU) anerkannte Regierung der nationalen Einheit unter Führung des Premierministers Fayez al-Sarraj wird vom in Tobruk ansässigen Nationalkongress nicht anerkannt. Die Milizen dieses Parlaments unterstehen als so genannte Libysche Nationalarmee dem Kommando des Generals Khalifa Haftar. Verschiedene Staaten in der Region und in Europa unterstützen unterschiedliche Kräfte im Land. So wird das Parlament in Tobruk in besonderem Maß von Ägypten, Russland, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten unterstützt. Es gibt auch Berichte, nach denen Frankreich die Milizen Haftars unterstützt.

Daneben gibt es zahlreiche Stammeskämpfe, die teilweise auf seit Jahrzehnten bestehenden Rivalitäten beruhen. Die Expertengruppe der Vereinten Nationen (VN) berichtet über zahlreiche Verstöße gegen das VN-Waffenembargo.

Ende Juli 2017 kamen Premierminister Fayez al-Sarraj und General Khalifa Haftar in Paris zusammen und unterzeichneten unter der Vermittlung Frankreichs ein unverbindliches Abkommen, das einen Waffenstillstand vorsieht, den Weg für Wahlen freimachen soll und eine daraus hervorgehende Einheitsregierung beinhaltet. Allerdings ist unklar, welchen Geltungsbereich der Waffenstillstand umfasst, da er Anti-Terror-Maßnahmen ausklammert. Ägypten zum Beispiel, einer der wichtigsten Unterstützer Khalifa Haftars, betrachtet die Muslimbruderschaft, die Teil der Einheitsregierung ist, als terroristische Organisation. Der Erfolg dieses Abkommens scheint nicht zuletzt angesichts der feindseligen Stellungnahmen Khalifa Haftars gegenüber der italienischen Marinemission zur Unterstützung der Regierung Fayez al-Sarrajs fragwürdig (vgl. www.telegraph.co.uk/news/2017/ 08/03/libyan-military-strongman-threatens-italian-ships-trying-stop/).

Die humanitäre Lage im Land, das zeigte zuletzt ein Bericht von Amnesty Internation, ist dramatisch:

  • Amnesty International fasst die aktuelle menschenrechtliche Situation in Libyen wie folgt zusammen: Es finden schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße statt, ohne dass jemand dafür zur Verantwortung gezogen wird. Alle Konfliktparteien verüben wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machen und zu einer humanitären Krise führen. Da es kein funktionierendes Justizsystem gibt, bleiben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der sog. Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS.
  • Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser (www.amnesty.de/ jahresbericht/2017/libyen).

Hinzu kommt, dass es in Libyen aufgrund dieser zahlreichen Konflikte über 400 000 Binnenflüchtlinge gibt (http://auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/ Laender/Laenderinfos/Libyen/Innenpolitik_node.html).

Ungeachtet dieser verheerenden Lage haben die EU-Staats- und Regierungschefs auf ihren informellen Treffen auf Malta im Februar 2017 den Aufbau „angemessener Aufnahmekapazitäten und -bedingungen“ für nach Libyen rückzuführende Bootsflüchtlinge beschlossen („Erklärung von Malta über die externen Aspekte der Migration: Vorgehen in Bezug auf die zentrale Mittelmeerroute“ vom 3. Februar 2017).

Tatsächlich hatte der Bundesminister des Auswärtigen Sigmar Gabriel aber im Zusammenhang mit der Lage der Flüchtlinge in Libyen von „KZ-ähnlichen Zuständen“ gesprochen (www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Reden/ 2017/170602-BM-BT-SOPHIA.html).

Hierüber konferierte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel jüngst auch mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Filippo Grandi, und den Generaldirektor der Internationalen Organisation für Migration (IOM), William Lacy Swing.

Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen sprach auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Bundeskanzlerin davon, dass nicht weniger als 20 bis 30 Prozent der Menschen, die versuchen, sich über das Mittelmeer nach Europa zu retten, schutzbedürftig im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention seien.

Daraufhin versprach die Bundeskanzlerin auf dieser Pressekonferenz, sich dafür einzusetzen, dass auch in Libyen die „grundlegenden Menschenrechte“ aller Schutzsuchender gewahrt und eine Schutzgewährung für Asylsuchende „im Einzelfall geprüft“ würden (zit. nach: www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/ Pressekonferenzen/2017/08/2017-08-11-pk-bk-grandi-swing.html;jsessionid=42 5B0C0A2CB9B1AF08910D3B066B48B1.s3t1).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Inwiefern war die Bundesregierung im Rahmen der Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union oder bilateral in die Vorbereitung der libyschen Friedensgespräche in Paris im Juli 2017 einbezogen?

2

Inwiefern war die italienische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union oder bilateral in die Vorbereitung der libyschen Friedensgespräche in Paris im Juli 2017 einbezogen?

3

Wie schätzt die Bundesregierung angesichts der feindseligen Äußerungen des Generals Khalifa Haftar gegen die von Premierminister Fayez al-Sarraj angeforderten italienischen Kräfte in Libyen (www.ansa.it/english/news/ politics/2017/08/03/haftar-ordered-italian-vessels-bombed_7d512404-911b- 4e9d-826c-4196fa4bf357.html) die Erfolgsaussichten des Abkommens ein?

4

Geht die Bundesregierung davon aus, dass alle an den Friedensgesprächen von Paris Beteiligten die gleiche Auffassung vom Kampf gegen den Terrorismus haben, der vom ausgehandelten Waffenstillstand ausdrücklich ausgeschlossen ist?

5

Inwiefern waren neben den Vertretern der politischen und militärischen Institutionen aus Tobruk und Tripolis auch Vertreter anderer, regionaler Milizen Teil der Pariser Gespräche, und inwiefern sind diese Milizen nach Auffassung der Bundesregierung notwendige Bestandteile einer Friedenslösung für Libyen?

6

Auf welche konkreten politischen Umstände bezieht sich die Aufforderung von Bundesaußenminister Sigmar Gabriel, „die europäischen Mitgliedstaaten […] müssen aufhören, in Libyen immer ihre eigenen Interessen zu verfolgen“ (zit. nach: stern vom 3. August 2017), und welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um zu einer einheitlichen Politik der EU in Libyen zu kommen?

7

Inwiefern sieht die Bundesregierung die Unterstützung Ägyptens für General Khalifa Haftar (vgl. www.ispionline.it/it/pubblicazione/egypts-security- andhaftar-al-sisis-strategy-libya-16284) als Teil der Rolle des Landes als „Stabilitätsanker“ der Region (Aussage von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, vgl. www.handelsblatt.com/politik/international/merkel-in-kairo- aegyptenist-stabilitaetsanker-der-region/19467732.html), und inwiefern ist diese Haltung der Bundeskanzlerin mit der von Bundesaußenminister Sigmar Gabriel vereinbar, der im „stern“ vom 3. August 2017 auch Ägypten vorhielt, in Libyen die „eigenen nationalen Interessen zu verfolgen“?

8

Welche Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen sind der Bundesregierung bekannt

a) die unter der Kontrolle einer der libyschen Regierungen stehen bzw.

b) die unter der Kontrolle libyscher Milizen oder Schleuserorganisationen stehen (bitte jeweils nach folgenden Parametern aufschlüsseln: Name, Lage und Aufnahmekapazität der entsprechenden Einrichtung)?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation in den staatlichen und nichtstaatlichen Auffangeinrichtungen für Flüchtlinge und Migranten (mit Blick auf die Versorgung mit Nahrungsmitteln, die medizinische Versorgung, die hygienischen Umstände, über Gewalt durch Wärter oder unter Inhaftierten bzw. über den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen)?

a) Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die Charakterisierung von „KZ-ähnlichen Zuständen“ für die Unterbringung von Flüchtlingen in Libyen nach wie vor als zutreffend, und wenn nein, warum nicht?

b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, der auf der o. g. Pressekonferenz mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sagte, dass die menschenrechtliche Lage für Flüchtlinge „insbesondere [in den] staatlichen Lagern schlimm“ sei? Wenn nein, warum nicht? Und wenn ja, wie verträgt sich dies mit der Ankündigung der Bundeskanzlerin: „Unser Ziel muss natürlich sein, den Einflussbereich der Einheitsregierung immer weiter auszudehnen, damit möglichst viele der Menschen überhaupt menschenwürdig behandelt werden können“?

c) Teilt die Bundesregierung die Ansicht von EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos, dass die Einrichtung sog. Auffangeinrichtungen in Libyen „schwierig“ sei – zumindest solange, „bis das Land stabilisiert ist“ (zit. nach Hamburger Abendblatt, 14. August 2017)?

10

In welcher Höhe erhält Libyen Unterstützung durch deutsche Haushaltsmittel, bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung durch Haushaltsmittel der EU (bitte nach Höhe, Zweck und Haushaltstiteln auflisten)?

11

Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche und/oder europäische Gelder seit dem Jahr 2011 für den Bau von Lagern für Flüchtlinge und Migranten verwendet wurden?

12

Mit welchen Partnern und im Rahmen welcher Projekte werden Mittel der Sonderinitiativen „Flucht“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Libyen eingesetzt (bitte nach Höhe, Umsetzungspartnern und Projekten aufschlüsseln)?

13

Plant die Bundesregierung, in Zukunft auch über die Sonderinitiative „Stabilisierung und Entwicklung von Nordafrika und Nahost“ Gelder in Libyen einzusetzen?

Wenn ja, in welchem Umfang,

und in welchen Bereichen?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung von General Khalifa Haftar über 17 Mrd. Euro, um die libysche Südgrenze abzusichern (www. heise.de/tp/features/Libyen-General-Haftar-will-17-Milliarden-von-der-EU- fuer-die-Grenzsicherung-3800863.html?seite=2)?

15

Wie sieht – nach Kenntnis der Bundesregierung – der Stand der Umsetzung des in der „Erklärung von Malta“ vom 3. Februar 2017 angekündigten Aufbaus „angemessener Aufnahmekapazitäten und -bedingungen“ für nach Libyen rückgeführte Bootsflüchtlinge aus?

a) An welchen Orten wird seitens der EU dieser Aufbau „angemessener Aufnahmekapazitäten und -bedingungen“ in Libyen finanziert bzw. kofinanziert?

b) Wie viele Aufnahmeplätze werden hier vorbereitet, und welche Gelder sind hierfür vorgesehen?

c) Wann sollen diese Einrichtungen bezugsfähig sein?

d) Unter wessen organisatorischer Hoheit sollen diese durch die EU finanzierten Aufnahmeeinrichtungen gestellt werden?

e) Wer soll dafür zuständig sein, in diesen Einrichtungen die Sicherheit zu gewährleisten?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Äußerungen des IOM-Generaldirektors William Lacy Swing auf der o. g. Pressekonferenz mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dass seine Organisation in Libyen nunmehr mit dem Aufbau einer Einrichtung beginnen wolle, über den Aufbau von Aufnahmeeinrichtungen ähnlich dem IOM-Lager Agadez/Niger im Süden Libyens, im Nordosten Nigers bzw. im Norden des Tschad (der,)?

a) Sind solche Pläne – nach Kenntnis der Bundesregierung – Gegenstand von Beratungen innerhalb der EU?

b) Befürwortet die Bundesregierung den Aufbau von Aufnahmeeinrichtungen im Süden Libyens, im Nordosten Nigers bzw. im Norden des Tschad, und wenn ja, warum, und unter welchen Voraussetzungen?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den Plänen des französischen Präsidenten Emmanuel Macron zum Aufbau sog. Hotspots bzw. von Büros der französischen „Office de protection des réfugiés et apatrides“ in Libyen?

Ist es zutreffend (wie auf der o. g. Pressekonferenz der Bundeskanzlerin angedeutet wurde), dass diese Hotspots dazu dienen sollen, Schutzsuchenden zu identifizieren und zu registrieren und die Möglichkeit einer Teilnahme an einem möglichen Resettlement-Programm geprüft werden soll?

18

Soll in den verschiedenen Flüchtlingslagern in Libyen (IOM-Lager, Hotspots, Auffanglager für nach Libyen rückgeführte Bootsflüchtlinge) tatsächlich eine Prüfung der Schutzbedürftigkeit von Asylsuchenden stattfinden?

Wenn ja:

a) Inwiefern hält die Bundesregierung die exterritoriale Bearbeitung von Asylanträgen mit deutschem und europäischem Recht für vereinbar – zumal Libyen die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) nicht unterzeichnet hat?

b) Wer soll diese Prüfung der Schutzbedürftigkeit von Asylsuchenden durchführen?

c) Teilt die Bundesregierung die Ansicht von EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos, dass eine Bearbeitung von Asylanträgen „rechtlich, diplomatisch und auch praktisch komplex“ sei (zit. nach Hamburger Abendblatt, 14. August 2017), und wenn ja, was folgt aus dieser Erkenntnis aus Sicht der Bundesregierung?

d) Welchen Umgang sieht die Bundesregierung mit denjenigen Menschen vor, „die in den Hotspots kein Asyl bekommen“ (IOM-Generalsekretär William Lacy Swing auf der o. g. Pressekonferenz), und wie gedenkt sie dabei, das grundrechtliche Rechtsschutzbedürfnis für zunächst abgelehnte Schutzsuchenden sicherzustellen?

19

Inwiefern erwartet die Bundesregierung langfristig eine destabilisierende Wirkung auf die Lage Libyens, wenn Flüchtlinge und Migranten an der Weiterreise gehindert werden und über längere Zeiträume hinweg in Libyen verweilen müssen?

20

Inwieweit setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für den vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller geforderten EU-Libyen-Kommissar (www.bmz.de/de/ presse/reden/minister_mueller/2015/April/20150421_beitrag_bz.html) ein?

Und welche institutionellen Veränderungen würde ein solcher Posten nach Vorstellung der Bundesregierung nach sich ziehen?

Berlin, den 21. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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