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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Schutzlücken und Unterstützungsbedarf bei besonderen Verbrauchergruppen

Aufgaben des Referats "Besondere Verbrauchergruppen" des BMJV; Verletzlichkeit von Verbrauchern in bestimmten Marktbereichen und Konsumsituationen und Einfluss soziodemographischer Merkmale wie Alter, Sprache und Einkommen; Detailfragen zu den Belangen "besonderer Verbrauchergruppen": Kinder, Personen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen, armutsgefährdete bzw. verschuldete Verbraucher, Senioren, Menschen mit Behinderungen<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

13.09.2017

Antwortdauer

27 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1340517.08.2017

Schutzlücken und Unterstützungsbedarf bei besonderen Verbrauchergruppen

der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Julia Verlinden, Elisabeth Scharfenberg, Corinna Rüffer, Dr. Franziska Brantner, Luise Amtsberg, Renate Künast, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Kai Gehring, Harald Ebner, Matthias Gastel, Britta Haßelmann, Katja Keul, Sylvia Kotting-Uhl, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Monika Lazar, Peter Meiwald, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Lebensumstände von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind sehr unterschiedlich. Doch fast alle Verbraucherinnen und Verbraucher können in bestimmten Marktsituationen verletzlich sein. Verbraucherverletzlichkeit (engl.: consumer vulnerability) bedeutet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht (bzw. nicht in ausreichendem Maße) in der Lage sind, ihre Interessen und ihr persönliches Wohlergehen als Marktteilnehmer zu schützen (http://ec.europa.eu/consumers/consumer_evidence/market_studies/vulnerability/index_en.htm). Auch wenn Verletzlichkeit also v. a. kontextbezogen und nicht personen(gruppen-)bezogen auftritt (www.fr.de/politik/meinung/gastbeitraege/verbraucherpolitikes-gibt-nicht-den-verbraucher-a-297004), können bestimmte soziodemographische Merkmale wie Alter, Sprache oder Einkommen einen starken Einfluss auf die Verletzlichkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern haben. Der Verbraucherpolitik kommt für diese Verbrauchergruppen eine besondere Verantwortung zu.

So benötigen Kinder oder Seniorinnen und Senioren in bestimmten Marktsituationen oft einen höheren Schutz bzw. stärkere Unterstützung als andere Altersgruppen. Auch Menschen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, Menschen mit Behinderungen, armutsgefährdete oder überschuldete Verbraucherinnen und Verbraucher sind oft stärker unterstützungsbedürftig als andere. Die Belange von „besonderen Verbrauchergruppen“ werden auch von der Bundesregierung gezielt berücksichtigt (www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Artikel/08242016_verbraucherpolitischer_Bericht_16.pdf?__blob=publicationFile&v=1, S. 54/55).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

In welchen (Markt-)Bereichen/Konsumsituationen liegen nach Ansicht der Bundesregierung die gegenwärtig größten Herausforderungen im Hinblick auf Verbraucherverletzlichkeit, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen Herausforderungen zu begegnen?

2

Welche konkreten Aufgabenbereiche und Tätigkeitsschwerpunkte hat das Referat „Besondere Verbrauchergruppen“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (V B 6)? Welche zentralen Arbeitsergebnisse hat das Referat seit seiner Einrichtung im Jahr 2015 vorzuweisen?

3

Inwiefern hat sich die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, auf EU-Ebene für eine verpflichtende Drittprüfung für Kinderspielzeug eingesetzt (bitte Auflistung der hierzu stattgefundenen Gespräche, Schreiben und offiziellen Arbeitssitzungen)?

a) Welche Fortschritte konnten hier erzielt werden?

b) Weshalb ist eine verpflichtende Drittprüfung für Kinderspielzeug auf EU-Ebene bis heute nicht verbindlich vorgesehen, und woran ist dies bislang gescheitert?

4

Inwiefern hat sich die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, für ein europäisches Sicherheitszeichen analog zum deutschen GS-Zeichen (GS – geprüfte Sicherheit) eingesetzt (bitte Auflistung der hierzu stattgefundenen Gespräche, Schreiben und offiziellen Arbeitssitzungen)?

a) Welche Fortschritte konnten hier erzielt werden?

b) Weshalb ist ein solches Sicherheitszeichen bis heute nicht eingeführt worden, woran ist dies konkret gescheitert?

5

Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um das bereits im Jahr 2013 von der EU-Kommission vorgestellte Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket bzw. die darin enthaltene Revision der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Verbraucherprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 87/357/EWG des Rates und der Richtlinie 2001/95/EG) auf Ratsebene weiterzubringen? Wie ist der Stand der Verhandlungen? Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss der Verhandlungen?

6

Inwieweit sieht die Bundesregierung, aufbauend auf den Ergebnissen der Konferenz „App-gezockt und spielend ausgehorcht“ des BMJV im Juli 2017 (www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2017/07052017_App-gezockt.html), Handlungsbedarf, um Kinder bei der Nutzung von Spiele-Apps besser zu schützen? Welche Bedeutung und welche Wirksamkeit für einen besseren Verbraucherschutz haben nach Ansicht der Bundesregierung Informationsangebote zur Handhabung von Apps für Eltern und Kinder, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom BMJV gefördert werden?

7

Sieht die Bundesregierung im Bereich der sogenannten Bildungskommunikation durch Unternehmen, z. B. bei geförderten Sportwettbewerben an Schulen, Zurverfügungstellung von Bildungsmaterialien durch Unternehmen etc. (www.sueddeutsche.de/bildung/grundschule-darf-werbung-an-schulensein-1.3543504) Handlungsbedarf (bitte begründen)?

8

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um Migrantinnen und Migranten sowie geflüchtete Menschen als Marktteilnehmer besser zu schützen und zu unterstützen (z. B. www.welt.de/print/welt_kompakt/print_wirtschaft/article165930591/In-der-Verbraucherfalle.html) (bitte begründen)?

9

Welche Erfahrungen und Erkenntnisse hat die Bundesregierung bzgl. der vom BMJV geförderten Projekte „Migranten und Verbraucherschutz in digitalen Märkten“ (www.verbraucherzentrale-berlin.de/migranten-undverbraucherschutz), „Verbraucherinformation geht in die Quartiere“ (www.verbraucherzentrale.nrw/quartiersinformation-bonn) sowie „Verbraucherinformationen für Flüchtlinge“ (www.vzbv.de/meldung/fluechtlinge-durch-denkonsumdschungel-lotsen), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Ist allgemein ein Ausbau der Verbraucherinformationen und Verbraucherberatung für Migrantinnen und Migranten sowie für geflüchtete Menschen vorgesehen?

10

Welche Maßnahmen, u. a. für die Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten, sind im geplanten Projekt zur aufsuchenden Verbraucherinformation, das Teil der Strategie Soziale Stadt der Bundesregierung ist, geplant? Wann beginnt das Projekt, durch wen wird es durchgeführt, und mit welchen finanziellen Mitteln ist es ausgestattet? In wie vielen Städten bzw. Quartieren (bitte auflisten) wird das Projekt durchgeführt?

11

Woran liegt es nach Ansicht der Bundesregierung, dass die Zahl der Überschuldeten sowie deren Überschuldungsraten auch im Jahr 2016 angestiegen sind, obwohl sich die Konjunktur insgesamt und die Arbeitslosigkeit positiv entwickelt haben (z. B. www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/crefo/download_de/news_termine/wirtschaftsforschung/schuldneratlas/Analyse_SchuldnerAtlas_2016.pdf)?

12

Wie hat sich das Angebot von Finanzberatungen der Verbraucherzentralen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt vor dem Hintergrund der Forderung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2009, „einen massiven Ausbau des Finanzberatungsangebots in den Verbraucherzentralen der Länder zu unterstützen“ (siehe Bundestagsdrucksache 16/13612) (bitte Angebotszahl pro Bundesland und Jahr ausweisen)? Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung die Länder hierbei unterstützt? Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

13

Wird der Problematik, dass überschuldete Verbraucherinnen und Verbraucher durchschnittlich zehn Wochen auf einen Schuldnerberatungsplatz warten müssen, ausreichend Rechnung getragen, wenn die Bundesregierung hier ausschließlich auf ihre Nichtzuständigkeit verweist (siehe Bundestagsdrucksache 18/12523) und keine anderen Möglichkeiten sucht, um Schuldnerberatungsplätze bedarfsgerecht zu sichern?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Praxis zur Anwendung des Pfändungsschutzrechtes?

a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Evaluationsergebnissen des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes (www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Evaluierung_P-Konto_Kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=3)?

b) Welche Maßnahmen wurden seit Vorliegen des Evaluationsberichtes von Februar 2016 ergriffen, um die dargestellten Probleme für Verbraucherinnen und Verbraucher zu lösen?

15

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, sich im Bereich der Restschuldversicherungen einen besseren Datenüberblick zu verschaffen, um aus diesen Daten schließend einzelne Institute nach Bedarf genauer untersuchen zu können (Antwort bitte begründen)?

16

Was haben die Beratungen der Bundesregierung mit anderen Akteuren zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung ergeben?

a) Warum war es der Bundesregierung nicht möglich, zumindest für mehr Transparenz bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigungen zu sorgen?

b) Welche Planungen hat die Bundesregierung zur Thematik?

17

Wann sollen die Ergebnisse der Evaluation des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken für den Inkassobereich veröffentlicht werden?

18

Wie viele Strom- und Gassperren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 bisher vorgenommen? Wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?

19

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber ihrem Strom- bzw. Gasversorger in Zahlungsrückstand? Wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?

20

Hat die Bundesregierung mittlerweile Kenntnis darüber, wie zum einen die Struktur der Personengruppen aussieht, die sich in der Grundversorgung befinden, und zum anderen die derer, die besonders häufig von Strom- oder Gassperren betroffen sind (vgl. Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7101 und die Antworten zu den Fragen 7 bis 15 auf Bundestagsdrucksache 18/3395)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Schlüsse zieht sie daraus?

21

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den enormen Preisunterschieden für die Stromunterbrechung (www.deutschlandfunk.de/stromsperren-unueberschaubare-folgekosten.697.de.html?dram:article_id=389145)?

22

Hat die Bundesregierung die Prüfung möglicher Maßnahmen, um die Zahl der Strom- und Gassperren in Deutschland zu senken, mittlerweile abgeschlossen (vgl. Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7101)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Schritte sind geplant oder bereits eingeleitet?

23

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie hoch die Verschuldung von Studierenden nach Ende des Studiums ist – regionale Verbraucherzentralen schätzen für ihren Bereich, dass rund ein Drittel verschuldet ist (www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article124570384/Ein-Drittel-der-Studenten-ist-verschuldet.html)?

24

Inwiefern existieren aus Sicht der Bundesregierung ein funktionierender Markt und ein breitenwirksam angemessenes Angebot an Bildungs- und Studienkrediten, und wo sieht sie Defizite (Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten Kai Gehring auf Bundestagsdrucksache 17/10270)?

25

Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass bei den einzelnen Bildungs- und Studienkreditangeboten eine Obergrenze der Zinsbelastung gesichert wird und bei der Rückzahlung die individuelle Leistungsfähigkeit stärker berücksichtigt wird (Plenarprotokoll 16/123, S. 19473 C), und sieht sie Handlungsbedarf?

26

Welche zentralen Erkenntnisse hat die Bundesregierung in den Aktivitäten gewonnen (z. B. Runder Tisch „Aktives Altern – Übergänge gestalten“), die im Rahmen der „Digitalen Agenda 2014–2017“ durchgeführt wurden, hinsichtlich der Frage, wie die digitale Medienkompetenz von älteren Menschen gesteigert und ihr Vertrauen in die digitale Entwicklung gestärkt werden kann (S. 23: www.digitale-agenda.de/Content/DE/_Anlagen/2014/08/2014-08-20-digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=6), und welche konkreten Maßnahmen leitet die Bundesregierung daraus ab?

27

Was gedenkt die Bundesregierung zum Schutz älterer Menschen gegen unerlaubte Telefonwerbung zu tun, da diese besonders häufig davon betroffen sind (z. B. www.teltarif.de/dgs-deutsche-gesellschaft-seniorenberatungbussgeld/news/67973.html)?

28

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dafür zu sorgen, dass pflegebedürftige Menschen, die zuhause von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden oder in einer stationären Einrichtung der Langzeitpflege leben, alle relevanten Informationen, die zum Abschluss eines Pflegevertrages notwendig sind, in einer verständlichen Form erhalten und transparent und nachvollziehbar über Kosten und Kostensteigerungen informiert werden, auch wenn sie nicht explizit danach verlangt haben?

29

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um Menschen mit Behinderungen als Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer besser zu unterstützen?

30

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu Geschäften, Kinos, Arztpraxen, kommerziellen Webseiten o. Ä. bekommen, die oftmals nicht barrierefrei zugänglich sind?

31

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen hinsichtlich ihrer gewünschten Wohnform, und wie wird der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gefördert?

32

Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Stellung von Menschen mit Behinderungen bei der Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen gegenüber den Leistungsanbietern oder den Leistungserbringern?

Berlin, den 17. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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