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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze der Bundesregierung

Wirkung der Pflegereform; Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätze, Qualitätssicherung und -berichterstattung, Personalbemessungsverfahren, Stabilität des Beitragssatzes, neues Begutachtungsverfahren, neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, Eigenanteil für Bewohner in vollstationären Einrichtungen, Prämien der privaten Pflege- bzw. Pflegezusatzversicherung, tarifliche Bezahlung, medizinische Behandlungspflege<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

15.09.2017

Antwortdauer

23 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1345323.08.2017

Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze der Bundesregierung

der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Katja Dörner, Kai Gehring, Dr. Franziska Brantner, Tabea Rößner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung tragenden Fraktionen der CDU/CSU und SPD hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, dass sie die ambulante Pflege stärken, die Leistungen flexibilisieren sowie eine neue Begutachtungssystematik und den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen will. Damit sollten mehr Menschen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, ihre Versorgung sollte individueller und passgenauer werden und insbesondere die Versorgung Demenzkranker sollte sich verbessern. Zudem sollten die Schnittstellen zwischen dem Fünften (SGB V) und dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) im Hinblick auf die konsequente Umsetzung der Grundsätze ambulant vor stationär und Prävention vor Rehabilitation vor Pflege geprüft und die Finanzierungsverantwortung dort verortet werden, wo der Nutzen entsteht.

Personalmindeststandards im Pflegebereich sollten eingeführt, die Pflegeberufe aufgewertet werden. Die Pflege-Transparenzvereinbarung sollte mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die Qualitätsunterschiede der Einrichtungen für die Verbraucher deutlicher zu machen. Und schließlich sollten die Kommunen stärker in die Strukturen der Pflege verantwortlich eingebunden werden (www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2013/2013-12-17-koalitionsvertrag.html).

Das Erste Pflegestärkungsgesetz ist am 1. Januar 2015, das Zweite am 1. Januar 2016 und das Dritte Pflegestärkungsgesetz sowie der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff aus dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Bereits im Vorfeld und erst recht seit die drei Pflegestärkungsgesetze in Kraft sind, wurde Kritik an den Folgen der Gesetze laut bzw. es wurde bemängelt, dass die mit den Pflegestärkungsgesetzen anvisierten Ziele nicht erreicht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Entlastungsbetrag

1. Wie viele Pflegebedürftige hatten vor Inkrafttreten des Dritten Pflegestärkungsgesetzes nach Kenntnis der Bundesregierung einen Anspruch auf den Betrag von 208 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

2. In welcher Höhe wurden der sog. Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bisher, seit dem 1. Januar 2017, in Anspruch genommen (bitte nach Pflegegraden aufschlüsseln)?

3. Wofür wurde der Entlastungsbetrag seit Beginn des Jahres verwendet (bitte prozentual aufschlüsseln nach Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege, Leistungen der ambulanten Pflegedienste und Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI)?

4. Haben inzwischen alle Landesregierungen Rechtsverordnungen über die Anerkennung und Vergütung der Angebote zur Unterstützung im Alltag, zu denen auch Angebote gehören, für die der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI verwendet werden kann, erlassen, und wenn nein, in welchen Ländern gibt es noch keine Verordnungen?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung Berichte (z. B. Deutschlandfunk, 12. Juli 2017, „Echte Teilhabe braucht mehr Zeit und Geld“), nach denen durch die Kürzung der Entlastungsleistungen von 208 auf 125 Euro für Demenzkranke für viele die Zuzahlung zu weitgehend ehrenamtlich oder auf Selbsthilfebasis organisierter Betreuung nicht mehr finanzierbar ist?

Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege

6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Angebot an Tages- und Nachtpflegeplätzen seit dem 1. Januar 2015 entwickelt, nachdem die Beträge für die Tages- und Nachtpflege nicht mehr auf die ambulanten Pflegesachleistungen oder das Pflegegeld angerechnet werden?

7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen seit dem 1. Januar 2015 entwickelt, nachdem der Anspruch auf Kurzzeitpflege flexibler ausgestaltet wurde und nun auch der für die Verhinderungspflege zustehende Betrag für Kurzzeitpflege ausgegeben werden darf?

8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, dass Träger von Pflegeeinrichtungen seit diesem Jahr Gesamtversorgungsverträge mit den Landesverbänden der Pflegekassen abschließen können, die auch eingestreute Pflegeplätze umfassen, auf die Entwicklung der Zahl der Kurzzeitpflegeplätze insgesamt ausgewirkt?

Qualitätssicherung und Qualitätsberichterstattung

9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen aktuellen Zeitplan für die Entwicklung und Umsetzung der Qualitätssicherung und Qualitätsberichterstattung in der stationären und in der ambulanten Pflege, nachdem die Vorgaben in § 113b Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 SGB XI, bis zum 31. März 2017 die Instrumente für die Prüfung der Qualität der Leistungen, die von den stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden, und für die Qualitätsberichterstattung in der stationären Pflege zu entwickeln sowie die Vorgaben in § 113b Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 SGB XI, bis Ende Juni 2017 die Prüfinstrumente für die Bewertung der ambulanten Dienste vorzulegen, nicht eingehalten werden konnten (FAZ vom 20. Juli 2017, „Neuer Zoff um den ,Pflege-TÜV‘“), und wenn ja, wie sieht dieser Zeitplan aus?

Personalbemessungsverfahren

10. Wer hat den Auftrag zur Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben (§ 113c SGB XI) erhalten, und wann erfolgt die Bekanntgabe zur Auswahl des Projektnehmers, nachdem der damalige Bevollmächtigte der Bundesregierung für Patientenrechte und Pflege in einem Interview mit der „ÄrzteZeitung“ bereits am 27. Januar 2017 gesagt hat, „[d]ie wissenschaftlichen Gutachten, die wir dafür [ein geeignetes Instrument zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs zu entwickeln] brauchen, [seien] vergeben“, und da lt. Ausschreibung bereits am 1. März 2017 der Projektstart erfolgen sollte?

11. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung im Gesetzentwurf zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (Bundestagsdrucksache 18/5926) zwar die Entwicklung und Erprobung eines Personalbemessungsinstrumentes verfügt, nicht aber dessen Umsetzung bzw. verbindliche Einführung?

Finanzierung

12. Wie lange rechnet das Bundesministerium für Gesundheit damit, dass nach der Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze um insgesamt 0,5 Prozentpunkte die Reserven in der Pflegeversicherung zur Deckung der Kosten ausreichen, bis die nächste Beitragserhöhung fällig ist?

Neues Begutachtungsverfahren

13. Wie viele Begutachtungsverfahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2016, wie viele Begutachtete wurden abgelehnt, und wie viele wurden jeweils in die Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 eingestuft?

14. Wie viele Begutachtungsverfahren nach dem neuen Begutachtungsassessment gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2017, wie viele der Begutachteten wurden abgelehnt, und wie viele wurden jeweils in die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft?

15. Wie viele Erstbegutachtungen nach dem neuen Begutachtungsassessment gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2017, wie viele der Erstbegutachteten wurden abgelehnt, und wie viele wurden jeweils in die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft?

16. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen Bescheid über einen Pflegegrad oder eine Ablehnung im ersten Halbjahr 2017 gegenüber dem ersten Halbjahr 2016 entwickelt?

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

17. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Pflegeschlüssel in den stationären Einrichtungen von 2016 zu 2017 mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verändert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

18. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalzahlen der in der Altenpflege Beschäftigten von 2016 zu 2017 mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verändert (bitte nach examinierten Fachkräften, Pflegehilfskräften und Betreuungskräften sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

19. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in ambulanten und stationären Einrichtungen ergriffen, um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auf der Ebene der Pflege umzusetzen, etwa durch Schulungen des Pflegepersonals oder mehr aktivierende Angebote für die Pflegebedürftigen?

20. Wie viele Menschen in Pflegegrad 1 leben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in stationären Einrichtungen, die ihren Eigenanteil an der Pflege sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht selbst finanzieren können?

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil

21. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Eigenanteil für Bewohner in vollstationären Einrichtungen im Jahr 2016 jeweils mit und ohne Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (bitte nach Pflegestufen und Bundesländern aufschlüsseln)?

22. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige durchschnittliche einrichtungseinheitliche Eigenanteil für Bewohner in vollstationären Einrichtungen jeweils mit und ohne Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Private Pflegeversicherung, private Pflegezusatzversicherung

23. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Prämien zur obligatorischen Pflegeversicherung in der privaten Pflegeversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Pflegeversicherung seit dem 1. Januar 2017 durchschnittlich entwickelt?

24. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Prämien zur privaten Pflegezusatzversicherung seit dem 1. Januar 2017 durchschnittlich entwickelt?

25. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Prämien zur geförderten privaten Pflegezusatzversicherung (sog. Pflege-Bahr) seit dem 1. Januar 2017 durchschnittlich entwickelt?

Tarifliche Bezahlung

26. Hat die Regelung, dass tarifvertragliche Gehälter bei Pflegesatzverhandlungen nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen, nach Kenntnis der Bundesregierung dazu geführt, dass ab 1. Januar 2015 die Gehälter der Pflegekräfte in privaten Einrichtungen und Diensten gestiegen sind, und wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

Schnittstellen – medizinische Behandlungspflege

27. Warum wird die medizinische Behandlungspflege für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen nicht, genauso wie bei ambulant versorgten Pflegebedürftigen, durch die Krankenkassen finanziert?

Fragen27

1

Wie viele Pflegebedürftige hatten vor Inkrafttreten des Dritten Pflegestärkungsgesetzes nach Kenntnis der Bundesregierung einen Anspruch auf den Betrag von 208 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

2

In welcher Höhe wurden der sog. Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bisher, seit dem 1. Januar 2017, in Anspruch genommen (bitte nach Pflegegraden aufschlüsseln)?

3

Wofür wurde der Entlastungsbetrag seit Beginn des Jahres verwendet (bitte prozentual aufschlüsseln nach Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege, Leistungen der ambulanten Pflegedienste und Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI)?

4

Haben inzwischen alle Landesregierungen Rechtsverordnungen über die Anerkennung und Vergütung der Angebote zur Unterstützung im Alltag, zu denen auch Angebote gehören, für die der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI verwendet werden kann, erlassen, und wenn nein, in welchen Ländern gibt es noch keine Verordnungen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung Berichte (z. B. Deutschlandfunk, 12. Juli 2017, „Echte Teilhabe braucht mehr Zeit und Geld“), nach denen durch die Kürzung der Entlastungsleistungen von 208 auf 125 Euro für Demenzkranke für viele die Zuzahlung zu weitgehend ehrenamtlich oder auf Selbsthilfebasis organisierter Betreuung nicht mehr finanzierbar ist?

6

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Angebot an Tages- und Nachtpflegeplätzen seit dem 1. Januar 2015 entwickelt, nachdem die Beträge für die Tages- und Nachtpflege nicht mehr auf die ambulanten Pflegesachleistungen oder das Pflegegeld angerechnet werden?

7

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen seit dem 1. Januar 2015 entwickelt, nachdem der Anspruch auf Kurzzeitpflege flexibler ausgestaltet wurde und nun auch der für die Verhinderungspflege zustehende Betrag für Kurzzeitpflege ausgegeben werden darf?

8

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, dass Träger von Pflegeeinrichtungen seit diesem Jahr Gesamtversorgungsverträge mit den Landesverbänden der Pflegekassen abschließen können, die auch eingestreute Pflegeplätze umfassen, auf die Entwicklung der Zahl der Kurzzeitpflegeplätze insgesamt ausgewirkt?

9

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen aktuellen Zeitplan für die Entwicklung und Umsetzung der Qualitätssicherung und Qualitätsberichterstattung in der stationären und in der ambulanten Pflege, nachdem die Vorgaben in § 113b Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 SGB XI, bis zum 31. März 2017 die Instrumente für die Prüfung der Qualität der Leistungen, die von den stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden, und für die Qualitätsberichterstattung in der stationären Pflege zu entwickeln sowie die Vorgaben in § 113b Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 SGB XI, bis Ende Juni 2017 die Prüfinstrumente für die Bewertung der ambulanten Dienste vorzulegen, nicht eingehalten werden konnten (FAZ vom 20. Juli 2017, „Neuer Zoff um den ,Pflege-TÜV‘“), und wenn ja, wie sieht dieser Zeitplan aus?

10

Wer hat den Auftrag zur Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben (§ 113c SGB XI) erhalten, und wann erfolgt die Bekanntgabe zur Auswahl des Projektnehmers, nachdem der damalige Bevollmächtigte der Bundesregierung für Patientenrechte und Pflege in einem Interview mit der „ÄrzteZeitung“ bereits am 27. Januar 2017 gesagt hat, „[d]ie wissenschaftlichen Gutachten, die wir dafür [ein geeignetes Instrument zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs zu entwickeln] brauchen, [seien] vergeben“, und da lt. Ausschreibung bereits am 1. März 2017 der Projektstart erfolgen sollte?

11

Aus welchem Grund hat die Bundesregierung im Gesetzentwurf zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (Bundestagsdrucksache 18/5926) zwar die Entwicklung und Erprobung eines Personalbemessungsinstrumentes verfügt, nicht aber dessen Umsetzung bzw. verbindliche Einführung?

12

Wie lange rechnet das Bundesministerium für Gesundheit damit, dass nach der Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze um insgesamt 0,5 Prozentpunkte die Reserven in der Pflegeversicherung zur Deckung der Kosten ausreichen, bis die nächste Beitragserhöhung fällig ist?

13

Wie viele Begutachtungsverfahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2016, wie viele Begutachtete wurden abgelehnt, und wie viele wurden jeweils in die Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 eingestuft?

14

Wie viele Begutachtungsverfahren nach dem neuen Begutachtungsassessment gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2017, wie viele der Begutachteten wurden abgelehnt, und wie viele wurden jeweils in die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft?

15

Wie viele Erstbegutachtungen nach dem neuen Begutachtungsassessment gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2017, wie viele der Erstbegutachteten wurden abgelehnt, und wie viele wurden jeweils in die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft?

16

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen Bescheid über einen Pflegegrad oder eine Ablehnung im ersten Halbjahr 2017 gegenüber dem ersten Halbjahr 2016 entwickelt?

17

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Pflegeschlüssel in den stationären Einrichtungen von 2016 zu 2017 mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verändert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

18

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalzahlen der in der Altenpflege Beschäftigten von 2016 zu 2017 mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verändert (bitte nach examinierten Fachkräften, Pflegehilfskräften und Betreuungskräften sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

19

Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in ambulanten und stationären Einrichtungen ergriffen, um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auf der Ebene der Pflege umzusetzen, etwa durch Schulungen des Pflegepersonals oder mehr aktivierende Angebote für die Pflegebedürftigen?

20

Wie viele Menschen in Pflegegrad 1 leben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in stationären Einrichtungen, die ihren Eigenanteil an der Pflege sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht selbst finanzieren können?

21

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Eigenanteil für Bewohner in vollstationären Einrichtungen im Jahr 2016 jeweils mit und ohne Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (bitte nach Pflegestufen und Bundesländern aufschlüsseln)?

22

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige durchschnittliche einrichtungseinheitliche Eigenanteil für Bewohner in vollstationären Einrichtungen jeweils mit und ohne Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

23

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Prämien zur obligatorischen Pflegeversicherung in der privaten Pflegeversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Pflegeversicherung seit dem 1. Januar 2017 durchschnittlich entwickelt?

24

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Prämien zur privaten Pflegezusatzversicherung seit dem 1. Januar 2017 durchschnittlich entwickelt?

25

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Prämien zur geförderten privaten Pflegezusatzversicherung (sog. Pflege-Bahr) seit dem 1. Januar 2017 durchschnittlich entwickelt?

26

Hat die Regelung, dass tarifvertragliche Gehälter bei Pflegesatzverhandlungen nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen, nach Kenntnis der Bundesregierung dazu geführt, dass ab 1. Januar 2015 die Gehälter der Pflegekräfte in privaten Einrichtungen und Diensten gestiegen sind, und wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

27

Warum wird die medizinische Behandlungspflege für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen nicht, genauso wie bei ambulant versorgten Pflegebedürftigen, durch die Krankenkassen finanziert?

Berlin, den 23. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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