Einfluss ausländischer Staaten, Parteien und Stiftungen auf islamische Gemeinschaften in Deutschland und offene Fragen aus der Deutschen Islam Konferenz (DIK)
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Irene Mihalic, Cem Özdemir, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach über zehn Jahren Deutsche Islam Konferenz (DIK) muss die Bundesregierung sich einen klaren Überblick über die islamische Verbands- und Vereinslandschaft verschafft haben. An diesem Wissen sollen das Parlament, das nicht Teil der DIK ist, und die Öffentlichkeit teilhaben.
Der Einfluss ausländischer Staaten oder Parteien auf islamische Gemeinschaften in Deutschland ist immer wieder Gegenstand von Kontroversen. Die fragestellende Fraktion hat bereits in ihren Kleinen Anfragen zu geheimdienstlichen Tätigkeiten von Diyanet und DITIB (Bundestagsdrucksache 18/12015 mit Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/12470) und zur Ausrichtung der schiitischen Verbände und ihre Verbindungen zum iranischen Regime (Bundestagsdrucksache 18/13237) zu ergründen versucht, inwieweit Einfluss auf in Deutschland existierende religiöse Gemeinschaften genommen wird. Letztere Kleine Anfrage wurde teilweise nicht, teilweise unvollständig beantwortet (Bundestagsdrucksache 18/13362). Deshalb werden hier Fragen erneut aufgegriffen.
Der Einfluss der Türkei über das Diyanet und Generalkonsulate auf die DITIB ist nicht mehr der einzige Einflusskanal. Spätestens seit dem Putschversuch gibt es weitere Kooperationsformate von DITIB, ATIB, Millî Görüş und anderen „türkischen“ Dachverbänden in Deutschland und den Konsulaten der türkischen Republik (www.rundschau-online.de/27980140, www.igmg.org/zum-jahrestag-desputschversuchs-kehrtwende-in-deutsch-tuerkischen-beziehungen-moeglich/). Anlass und Ausrichtung dieser Formate sind vordergründig politisch und verstärken den Zweifel am religiösen Charakter dieser Vereine.
Im Folgenden sollen verschiedene Einflüsse thematisiert werden. Öffentlich bekannt ist insbesondere zumindest die Existenz von Beziehungen der Türkei, des Iran und von Saudi-Arabien zu islamischen Organisationen in Deutschland. So sind in Moscheegemeinden, in denen Anhängerinnen und Anhänger des Salafismus verkehren, häufig Publikationen und Schriften zu finden, die deutsche Übersetzungen von Werken saudi-arabischer Herkunft sind (vgl. Amr El-Hadad: Was lesen deutsche Salafisten? in: Janusz Biene/Julian Junk (Hrsg.): Salafismus und Dschihadismus in Deutschland, Frankfurt am Main 2016, S. 31 bis 35, 34). Aber auch Geldgeber aus Kuwait (www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/07/neukoellnerbegegnungsstaette-erwartet-millionenspende-aus-kuwai.html) oder den Vereinigten Arabischen Emiraten (https://vunv1863.wordpress.com/2017/04/05/moschee-report-diesmal-eine-ganz-andere-moschee/) treten in Erscheinung. Ein genauer Überblick über Einflussströme, Methoden und Relevanz der Einflüsse fehlt bislang.
Erheblicher ausländischer Einfluss auf islamische Gemeinschaften in Deutschland kann nach Auffassung der fragestellenden Fraktion dazu führen, dass sie nicht als Ansprechpartner für einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Frage kommen können, weil der Einfluss ein Maß erreicht, der einer Fremdbestimmung entspricht. Weil die als Ansprechpartner notwendigen Gemeinschaften die Grundsätze der jeweiligen Religion definieren müssen, kann eine solche Fremdbestimmung dazu führen, dass es sich nicht mehr um „eigene“ Grundsätze handelt, sondern um solche des ausländischen Staates und seiner Politik und die Berufung auf die kollektive Religionsfreiheit ins Leere läuft (so auch Grzeszick in: ZevKR 3/2017, i. E., so bereits Ex-NRW-Verfassungsrichter Prof. Dr. Paul Stelkens: Schweigen auf rechtlichem Neuland, Kölner Stadt-Anzeiger, 27. August 2007, www.ksta.de/13171154). Das aber hätte relevante Auswirkungen auf die Zusammenarbeit vor allem der Länder mit diesen Gemeinschaften in Bezug auf islamischen Religionsunterricht und die Zentren für islamische Theologie.
In der politischen Diskussion wird Österreich immer wieder als Vorbild beim Thema Finanzierung genannt. Dort hat die Aufbringung der Mittel, die für die gewöhnliche Tätigkeit der Religionsgesellschaft nötig sind, allein durch die Religionsgesellschaft selbst, ihre Kultusgemeinden bzw. ihre inländischen Mitglieder zu erfolgen. Die Auslandsfinanzierung von religiösen Funktionsträgern ist verboten. Die fragestellende Fraktion teilt die verfassungsrechtlichen Bedenken der Bundesregierung gegen eine solche Regelung (Plenarprotokoll 18/230, S. 23154, 23155). Zur Versachlichung der Debatte hält die fragestellende Fraktion es allerdings für erforderlich, dass über die tatsächlichen Einflussbeziehungen des Auslandes zu islamischen und anderen religiösen Vereinen ein Mindestmaß an Klarheit geschaffen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Sieht die Bundesregierung in der ausländischen Finanzierung und Steuerung islamischer Vereine in Deutschland ein Problem?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung verfassungsrechtlich Vorschläge für gesetzliche Maßnahmen zur Transparenz oder zum Verbot der Auslandsfinanzierung von Vereinen, wie sie in anderen Staaten wie Österreich oder Bulgarien ergriffen wurden?
Wie verträgt sich eine maßgebliche ausländische Finanzierung und damit verbundene ausländische Steuerung deutscher religiöser Vereine mit dem Gemeinnützigkeitsstatus?
Teilt die Bundesregierung die in der Wissenschaft vertretene Auffassung, dass eine ausländische Steuerung religiöser Vereine Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Rechte aus dem kooperativen Religionsverfassungsrecht haben kann (bitte ausführen)?
Welche Auswirkungen hat dies z. B. bei der Anstaltsseelsorge des Bundes?
Teilt die Bundesregierung die in der Wissenschaft vertretene Auffassung, dass eine ausländische Steuerung religiöser Vereine Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Rechte aus der kollektiven Religionsfreiheit haben kann (bitte ausführen)?
Falls ja, wo sieht sie die Schwelle hierfür?
Falls nein, warum nicht vor dem Hintergrund von Artikel 140 des Grundgesetzes (GG) i. V. m. Artikel 137 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung (WRV)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse ausländischer Staaten, Parteien, Stiftungen und sonstiger juristischer Personen und Geldgeber zu islamischen bzw. auf islamische Vereine oder Religionsgemeinschaften, insbesondere hinsichtlich der Unterstützung durch Entsendung von Personal, finanzieller Zuwendungen oder Sachleistungen wie Zurverfügungstellung von Schrifttum in erheblichem Umfang?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse des türkischen Staates, insbesondere auch des Diyanet und/oder der AKP und/oder anderer Parteien oder Gruppierungen zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland?
a) In welchem Umfang wird Personal aus der Türkei an welche islamischen Organisationen in Deutschland zu jeweils welchen Konditionen (Bezahlung, Arbeitsrecht, Arbeitgeber) von welcher türkischen Stelle entsandt oder aus- und weitergebildet?
b) In welchem Umfang wird finanzielle oder welche anderweitige Unterstützung (bitte jeweils bekannten Umfang angeben) aus der Türkei an welche islamischen Organisationen in Deutschland zu jeweils welchen Konditionen von welcher türkischen Stelle geleistet?
c) Welche Beziehungen haben UETD, BIG oder AKP und welche anderen türkischen Parteien zu welchen islamischen Organisationen in Deutschland? Welche gemeinsamen Kampagnen, Veranstaltungen, Veröffentlichungen und dergleichen gab es in diesem Zusammenhang?
d) Welche Beziehungen haben die türkische Botschaft und türkische Konsulate zu welchen islamischen Organisationen in Deutschland? Welche gemeinsamen Kampagnen, Veranstaltungen, Veröffentlichungen und dergleichen gab es in diesem Zusammenhang?
e) Welche Beziehungen bestehen zwischen der Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e. V. (ATIB) und der Ülkücü-Bewegung, den sogenannten Grauen Wölfen?
f) Welche Beziehungen bestehen zwischen der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) und der AKP und dem Diyanet, insbesondere zum AKP-Abgeordneten Mustafa Yeneroğlu, der von 2011 bis 2015 (stellvertretender) Generalsekretär der IGMG gewesen ist?
g) Welche Hinweise gibt es auf eine Annäherung zwischen dem DITIB und der IGMG bzw. dem Islamrat, und wie sieht diese aus?
h) Welche weiteren Entwicklungen gibt es in diesem Bereich?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über die Unterstützung islamischer Verbände und ihrer Mitglieder für die Unterstützung der AKP-Wahlbüros in Deutschland für das Referendum über die Einführung des Präsidialsystems in der Türkei im April 2017?
j) Welche Erkenntnisse zu gemeinsamen Kongressen, Demonstrationen oder Veranstaltungen und Kooperationen (z. B. Fatwa-Ausschuss) von DITIB und Organisationen mit Nähe zu den Muslimbrüdern liegen der Bundesregierung vor?
Welche beiden islamischen Verbände haben nach Kenntnis der Bundesregierung Körperschaftsstatus (siehe Antwort zu Frage 12, Bundestagsdrucksache 18/13059), und aus welcher Quelle stammt diese Information, die von der Information, dass es nur ein Verband sei, abweicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung von in- und ausländischen muslimischen und/oder islamistischen Organisationen durch die Hilfsorganisationen Islamic Relief Deutschland und Islamic Relief Worldwide?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern aus Kuwait zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern aus Bosnien und Herzegowina zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse aus den palästinensischen Autonomiegebieten zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat und/oder Stiftungen, anderen Geldgebern u. dgl. Saudi-Arabiens zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern Katars zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern aus Marokko zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere zu dem bzw. auf den Zentralrat der Marokkaner, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern aus Iran zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern Pakistans zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere die Ahmadiyya Muslim Jamaat (auch über Bezüge zu anderen Ländern), insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern aus Indonesien als weltweit größtem Land mit einer muslimischen Bevölkerungsmehrheit zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat und/oder Stiftungen oder anderen Institutionen und Geldgebern u. dgl. Ägyptens auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung?
a) Welche Beziehungen gibt es zur al-Azhar-Universität in Ägypten, zu den Muslimbrüdern und zu ähnlichen Organisationen?
b) Welche Beziehungen der Bundesregierung, insbesondere auch des Bundesministeriums des Innern oder von Wissenschaftsreinrichtungen, gibt es zur Traditionsuniversität al-Azhar in Kairo?
c) Welche Planungen und Überlegungen gibt es bezüglich der Weiterentwicklung dieser Beziehungen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse ausländischer Staaten, Parteien, Stiftungen und sonstiger juristischer Personen und Geldgeber zu bzw. auf andere religiöse Vereine oder Religionsgemeinschaften, insbesondere hinsichtlich der Unterstützung durch Entsendung von Personal, finanzielle Zuwendungen oder Sachleistungen wie Zurverfügungstellung von Schrifttum in erheblichem Umfang?
Nach welchen Kriterien wurden die islamischen Vertreter als Mitglieder der Deutschen Islam Konferenz ausgewählt?
Inwiefern sind auch Verbände Mitglied der Deutschen Islam Konferenz, die ausländischem Einfluss unterliegen, und inwiefern wurde das in der DIK thematisiert?
Ist die Mitgliedschaft in der Deutschen Islam Konferenz ein demokratisches Gütesiegel für die vertretenen Verbände, wonach sie für jede Zuwendung von und Kooperation mit Bundesministerien, Ländern und Kommunen als in jeder Hinsicht unbedenklich einzustufen sind?
Falls nicht, wie ist sie ansonsten zu interpretieren?
Welche Verbände, die Mitglied der DIK sind (Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ), Alevitische Gemeinde Deutschlands (AABF), Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland – Zentralrat e. V. (IGBD), Islamische Gemeinschaft der Schiitischen Gemeinden in Deutschland (IGS), Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e. V. (IRD), Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD), Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ), Zentralrat der Marokkaner in Deutschland e. V. (ZMaD, auch ZRMD), Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD)), oder deren Mitgliedsverbände werden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch Landesämter für Verfassungsschutz beobachtet?
Warum sind der Liberal-Islamische Bund und das Muslimische Forum Deutschland nicht Mitglied der DIK?
Stehen sie unter ausländischem Einfluss, und falls ja, von wem?
Welche islamischen Organisationen haben im Jahr 2014 aus welchen HaushaltsTiteln des Bundeshaushalts Mittel wofür und in welcher Höhe erhalten?
Welche islamischen Organisationen haben im Jahr 2015 aus welchen HaushaltsTiteln des Bundeshaushalts Mittel wofür und in welcher Höhe erhalten?
Welche islamischen Organisationen haben im Jahr 2016 aus welchen HaushaltsTiteln des Bundeshaushalts Mittel wofür und in welcher Höhe erhalten?
Welche islamischen Organisationen haben im Jahr 2017 aus welchen HaushaltsTiteln des Bundeshaushalts Mittel wofür und in welcher Höhe erhalten?
Welche islamischen Organisationen sollen im Jahr 2018 aus welchen HaushaltsTiteln des Bundeshaushalts Mittel wofür und in welcher Höhe erhalten (welche Zusagen wurden hierzu bereits gemacht oder in Aussicht gestellt)?
Welche Positionen der IGS und von Mitgliedsorganisationen der IGS sind der Bundesregierung bekannt zu
a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft),
c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i,
d) der Todesstrafe,
e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau,
f) Gewalt in der Ehe,
g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen,
h) dem Recht Israels auf Existenz, Selbstverteidigung und Sicherheit (bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt beantworten)?
Welche Positionen der DITIB und von Mitgliedsorganisationen der DITIB sind der Bundesregierung bekannt zu
a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft),
c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i,
d) der Todesstrafe,
e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau,
f) Gewalt in der Ehe,
g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen,
h) dem Recht Israels auf Existenz, Selbstverteidigung und Sicherheit (bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt beantworten)?
Welche Positionen des Islamrates, der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) und der Islamischen Föderation Berlin und der Mitgliedsorganisationen von Islamrat, Islamischer Gemeinschaft Millî Görüş und Islamischer Föderation Berlin sind der Bundesregierung bekannt zu
a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft),
c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i,
d) der Todesstrafe,
e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau,
f) Gewalt in der Ehe,
g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen,
h) dem Recht Israels auf Existenz, Selbstverteidigung und Sicherheit (bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt beantworten)?
Welche Positionen des Zentralrates der Muslime, der ATIB, der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e. V. (IGD) und von Mitgliedsorganisationen Zentralrates der Muslime, der ATIB, der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e. V. sind der Bundesregierung bekannt zu
a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft),
c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i,
d) der Todesstrafe,
e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau,
f) Gewalt in der Ehe,
g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen,
h) dem Recht Israels auf Existenz, Selbstverteidigung und Sicherheit (bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt beantworten)?
Welche Positionen des Verbandes der Islamischen Kulturzentren e. V. (VIKZ) und von Mitgliedsorganisationen des VIKZ sind der Bundesregierung bekannt zu
a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft),
c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i;
d) der Todesstrafe,
e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau,
f) Gewalt in der Ehe,
g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen,
h) dem Recht Israels auf Existenz, Selbstverteidigung und Sicherheit (bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt beantworten)?
Welche Positionen der Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ) und der Lahore-Ahmadiyya-Bewegung zur Verbreitung islamischen Wissens und ihrer Mitgliedsorganisationen sind der Bundesregierung bekannt zu
a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft),
c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i;
d) der Todesstrafe,
e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau,
f) Gewalt in der Ehe,
g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen,
h) dem Recht Israels auf Existenz, Selbstverteidigung und Sicherheit (bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt beantworten)?