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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Äußerungen der Drogenbeauftragten anlässlich der Vorstellung des Drogen- und Suchtberichts 2017

Anstieg der Cannabiskonsumierenden, Legalisierungsdebatte, Unterstellung persönlichen Drogenkonsums bei Journalisten durch die Drogenbeauftragte, globale Cannabislobby, Wirkstoffanstieg, Maßnahmen gegen Cannabismissbrauch, bereitgestellte Haushaltsmittel, Umsetzung des Gesetzes zur medizinischen Verwendung von Cannabis, Studie zur Untersuchung der Todesursachen bei Mischkonsum, Drogentote in Bayern, Risikobewertung von Tabakerhitzern, Veröffentlichung des Alkohol-Atlas<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

20.09.2017

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1347630.08.2017

Äußerungen der Drogenbeauftragten anlässlich der Vorstellung des Drogen- und Suchtberichts 2017

der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Cem Özdemir, Katja Dörner, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Elisabeth Scharfenberg, Kai Gehring, Dr. Franziska Brantner, Tabea Rößner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 18. August 2017 stellte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, den Drogen- und Suchtbericht 2017 in der Bundespressekonferenz vor. Dieser jährlich erscheinende Bericht soll einen Überblick über die Aktivitäten der Bundesregierung und die von ihr identifizierten Probleme und Entwicklungen im Drogen- und Suchtbereich geben.

Im Rahmen der o. g. Pressekonferenz äußerte sich die Drogenbeauftragte – teilweise auf Nachfragen von Journalisten – unter anderem zur Debatte um die Legalisierung von Cannabis, zur Umsetzung des Gesetzes zur medizinischen Verwendung von Cannabis, zu den Ursachen der überdurchschnittlich hohen Zahl der Drogentoten in Bayern sowie zu weiteren Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der Suchtprävention.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie erklärt sich die Bundesregierung den erneuten Anstieg der Zahl von Personen, die in den letzten zwölf Monaten Cannabis konsumiert haben?

2

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung – wie von der Drogenbeauftragten Marlene Mortler behauptet – einen Kausalzusammenhang zwischen der Debatte um die Legalisierung von Cannabis und der wieder angestiegenen Zahl der Konsumentinnen und Konsumenten?

Falls ja, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage fußt die Feststellung dieses Kausalzusammenhangs?

3

Was meint die Drogenbeauftragte mit einer „lifestyle-getriebenen Legalisierungsdebatte“?

4

Teilt die Bundesregierung die Aussage der Drogenbeauftragten, dass DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die FDP und Teile der SPD, die sich für eine Legalisierung von Cannabis einsetzen, die Gefahren dieser Substanz verharmlosen und Schülern, Lehrern und Eltern „in den Rücken fallen“, die den Konsum von Cannabis ablehnen?

Falls ja, warum?

5

Hält es die Bundesregierung für richtig, einzelnen Journalisten auf allgemein formulierte Fragen hin persönlichen Drogenkonsum zu unterstellen, wie es die Drogenbeauftragte in der genannten Pressekonferenz getan hat, und auf welche konkreten Anhaltspunkte stützte sich diese Annahme der Drogenbeauftragten?

6

Wer ist die „immer einflussreichere globale Lobby“, die sich für die Legalisierung von Cannabis einsetzt, und auf welche Kriterien und Bemessungsgrundlagen stützt sich die Aussage der Drogenbeauftragten, sie sei „bei Teilen des Establishments einflussreicher“ als die Tabaklobby?

7

Wer sind die Hedgefonds, die laut Aussage der Drogenbeauftragten Interesse an einer Legalisierung von Cannabis in Deutschland signalisiert haben?

8

a) Welche Gründe hat der nach Aussage der Drogenbeauftragten in den letzten Jahren gestiegene THC-Gehalt bei Cannabis?

b) Kennt die Bundesregierung vergleichbare Wirkstoffanstiege oder -schwankungen bei einzelnen alkoholischen Getränken, und falls nicht, worauf ist dies zurückzuführen?

9

Welche konkreten Maßnahmen soll das von der Drogenbeauftragten angekündigte „umfassende Maßnahmenpaket“ zur Prävention, Früherkennung und Behandlung von Cannabisanhängigkeit und -missbrauch enthalten (bitte einzeln aufführen)?

10

Ist die von der Drogenbeauftragten in Aussicht gestellte Summe von jährlich 500 000 Euro für diese Maßnahmen bereits im Kabinettsbeschluss für den Haushalt 2018 berücksichtigt?

Falls nicht, wieso nicht?

11

Auf welche Datengrundlage stützt die Drogenbeauftragte ihre Aussage, dass das im Januar 2017 vom Bundestag beschlossene Gesetz zu Cannabis als Medizin funktioniere, obwohl die Bundesregierung zeitgleich in ihrer Antwort vom 18. August 2017 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13352 angibt, dass ihr weder Zahlen zu den gestellten Anträgen auf Kostenerstattung noch zur Entscheidungspraxis der Krankenkassen noch zur Zahl der sich an der Distribution von Cannabis beteiligten Apotheken vorliegen?

12

Wer sind die „interessierten Kreise“, die laut Drogenbeauftragter das Funktionieren dieses Gesetzes bestreiten, und welche Gründe haben diese Akteure nach Ansicht der Bundesregierung für ihre Kritik?

13

Wann wird die von der Drogenbeauftragten avisierte Studie zur genaueren Untersuchung der Todesursachen bei Mischkonsum vorliegen und veröffentlicht werden?

14

Auf welche Erkenntnisgrundlage stützt die Drogenbeauftragte ihre Aussage, die hohe Zahl an Drogentoten in Bayern stehe im Zusammenhang mit der dort rasch wachsenden Bevölkerungszahl, obwohl laut Bundeskriminalamt auch die Zahl der Drogentoten in Bayern in Relation zur Einwohnerzahl seit Jahren überdurchschnittlich ist?

15

a) Wen zählt die Drogenbeauftragte zu Menschen „aus dem russischen Bereich“?

b) Inwieweit sind diese – wie von der Drogenbeauftragten suggeriert – für die überdurchschnittliche Zahl an Drogentoten verantwortlich (bitte Studien oder andere Belege anführen)?

16

Wann wird das Bundesministerium für Gesundheit die von der Drogenbeauftragten angeregte Untersuchung über die bundesweite Vergleichbarkeit der Obduktionen bei Drogentoten vorlegen und veröffentlichen, und welche Zwischenergebnisse liegen der Bundesregierung zu dieser Frage schon vor?

17

a) Welche Studien waren Grundlage für die Bewertung von Tabakerhitzern durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (bitte auflisten)?

b) Wer hat diese Studien jeweils in Auftrag gegeben und finanziert (bitte für jede Studie gesondert aufführen)?

18

Wann soll der von der Drogenbeauftragten angekündigte „Alkohol-Atlas“ vorgelegt und veröffentlicht werden, und welche Ressorts waren bzw. sind an seiner Erstellung beteiligt?

Berlin, den 30. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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