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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Export von Überwachungstechnik und Schutz der Menschenrechte

Einsatz europäischer Überwachungstechnologie, insbes. in autoritären Staaten, als Schaden für das Ansehen Europas, Ausfuhren genehmigungspflichtiger Dual-Use-Güter 2014 bis 2016 in 20 Länder, Ausschluss des Einsatzes für Menschenrechtsverletzungen, Lieferung von Informationstechnologie zur Terrorismusbekämpfung nach Ägypten und Überprüfung entsprechender Exportanträge, Listung neuer Technologien, verhinderte Lieferungen, Ausfuhranträge für die Software FinFisher, Neufassung der EU-Dual-Use-Verordnung<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

27.09.2017

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1354605.09.2017

Export von Überwachungstechnik und Schutz der Menschenrechte

der Abgeordneten Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, Dr. Konstantin von Notz, Tom Koenigs, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Franziska Brantner, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Überwachungstechnologie, Zensursoftware und andere Programme zur Kontrolle der elektronischen Kommunikation gehören für autoritäre Regime zu den wichtigsten Werkzeugen, um Oppositionelle und Journalistinnen und Journalisten zu kontrollieren. So sind mittlerweile zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen sich Regimekritikerinnen und Regimekritiker und Journalistinnen und Journalisten in autoritären Staaten durch die Behinderung, Manipulation oder Überwachung von Telekommunikation sowie die Nachvollziehbarkeit ihres Mobilitätsverhaltens häufig erheblichen Repressionen und Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sahen. Sehr oft wurde dabei eine Technologie europäischer Firmen genutzt, darunter auch Unternehmen aus Deutschland (www.csmonitor.com/World/Middle-East/2017/0720/How-Western-spyware-is-being-used-toshut-down-Arab-rights-activists). Deutsche und europäische Firmen unterminieren damit aus Sicht der Fragesteller die Bekenntnisse europäischer Politikerinnen und Politiker und zur Förderung von Menschenrechten und Demokratie. Dies bedeutet einen erheblichen Schaden für das europäische Ansehen.

Der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel kündigte im Jahr 2014 an, den Export von Überwachungstechnologie deutlich einzuschränken. Dennoch gibt es weiterhin Berichte über den weit verbreiteten Einsatz europäischer Überwachungstechnologie in autoritären Staaten (www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-02/ueberwachung-technik-exporte-europa-kontrolleversagt). Die Bundesregierung räumt darüber hinaus ein, den Export von Technologie zur Bekämpfung von Terrorismus nach Ägypten genehmigt zu haben (vgl. Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Omid Nouripour auf Bundestagsdrucksache 18/13076), obwohl die Terrorismusdefinition der ägyptischen Regierung deutlich von der der Bundesregierung abweicht.

Um eine einheitliche europäische Regelung für den Export von Überwachungssoftware auch unter veränderten technischen und politischen Gesichtspunkten zu erreichen, verhandelt die Europäische Union (EU) derzeit über eine Neufassung der EU-Dual-Use-Verordnung, in denen nach dem Entwurf der Europäischen Kommission zentrale Fortschritte zum Schutz der Menschenrechte erzielt werden könnten. Es bedarf effektiver, verbindlicher und einheitlicher Regeln, um dieses Reformvorhaben effektiv werden zu lassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Inwiefern sieht die Bundesregierung den Einsatz europäischer Überwachungstechnologie, besonders in autoritären Staaten, als schädlich für das Ansehen Europas an?

2

Wie hoch waren die Ausfuhren genehmigungspflichtiger Dual-Use-Güter aus der Kategorie 5 der EU-Dual-Use-Verordnung in die folgenden Länder in den Jahren 2014 bis 2016, welcher Anteil davon gehört in die in der Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/2374 genannten Unterkategorien: Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahrain, Iran, Jordanien, Katar, Kenia, Kuba, Kuwait, Marokko, Nigeria, Ruanda, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Vereinigte Arabische Emirate (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie stellt die Bundesregierung jeweils sicher, dass diese Technologien nicht zur Verletzung von Menschenrechten eingesetzt werden?

3

Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass von deutschen Unternehmen in den Jahren 2014 bis 2016 Überwachungstechnologie in die in der Frage 2 genannten Länder exportiert worden ist, die nicht von o. g. Kategorien erfasst ist, z. B. die in den aktuellen Diskussionen zur Neufassung der EU-Dual-Use-Verordnung genannten und im Annex konkretisierten Kategorien „Ausrüstung zum Abhören von mobiler Telekommunikation“, „Intrusion-Software“, „Überwachungszentren“, „Systeme zur rechtmäßigen Überwachung und Vorratsdatenspeicherung“ oder „digitale Forensik“?

4

Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass die in der Antwort auf die Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Omid Nouripour auf Bundestagsdrucksache 18/13076 genannte Technologie angesichts des Terrorismusbegriffs der ägyptischen Regierung (vgl. www.hrw.org/news/2017/04/24/germany/egypt-agreement-risks-complicity-abuses) nicht zur Verletzung von Menschenrechten führt?

5

Inwiefern überprüft die Bundesregierung bei Exportanträgen von Informationstechnologie, die zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden soll, ob der Empfängerstaat eine Terrorismusdefinition anwendet, die die Verletzung von Menschenrechten ausschließt?

6

Inwiefern hält die Bundesregierung, wie in der Antwort zu Frage 28e auf die Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/2374 angegeben, das Europäische Kontrollregime für Ausfuhren angesichts des Exports von Überwachungstechnologie verschiedener europäischer Firmen an die ägyptische Regierung nach wie vor für „bewährt“?

7

Inwiefern hat sich die Bundesregierung, wie in der Antwort zu Frage 1e auf die Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/2374, angekündigt, seit dem Jahr 2014 für Listung neuer Technologien im Rahmen internationaler Absprachen und Übereinkommen eingesetzt, und welche konkreten Ergebnisse hat sie dabei erzielt?

8

Wie viele Lieferungen von Überwachungstechnologie und Zensursoftware an Drittstaaten wurden im Zuge der vom Bundesminister Sigmar Gabriel angekündigten strengeren Kontrolle über den Export von Überwachungstechnologie und Zensursoftware durch den Zoll seit September 2014 und aufgrund welcher rechtlichen Grundlage verhindert (bitte Exportgut und Empfängerland konkret angeben)?

a) Hat die Bundesregierung den betroffenen Firmen einen Vertragsverlustausgleich zugesagt, und wenn ja, in welchem Umfang?

b) Wie schätzt die Bundesregierung angesichts der Tatbestandsvoraussetzung von § 6 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) die Einlegung von Rechtsmitteln gegen ein solches Verbot durch Exporteure ein, die von einem darauf gestützten Ausfuhrverbot für Überwachungstechnologie betroffen sind?

9

Für welche der in der Untersuchung des kanadischen CitizenLab genannten Nicht-EU-Länder (https://citizenlab.ca/2015/10/mapping-finfishers-continuing-proliferation/) lag der Bundesregierung ein Ausfuhrantrag für die Software FinFisher vor?

a) Wenn nicht für alle Exportanträge gestellt wurden, wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Umstand angesichts der Tatsache, dass die Herstellerfirma ihren Sitz in Deutschland hat (www.finfisher.com/FinFisher/index.html)?

b) Falls es keine Exportanträge gab, sieht die Bundesregierung eine Gesetzeslücke, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um solche Exporte stärker zu kontrollieren?

c) Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass es sich bei dieser Software um Überwachungssoftware im Sinne der in der Antwort zu Frage 1 auf die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/2374, genannten Kategorien handelt?

d) Inwiefern hat die Bundesregierung Maßnahmen getroffen, um den Verkauf der Software FinFisher an Staaten zu unterbinden, die bekanntermaßen die Menschenrechte missachten?

10

Wie bewertet die Bundesregierung den Kommissionsentwurf (2016/0295 (COD)) für die Neufassung der Dual-Use-Verordnung sowie die vom MdEP Prof. Dr. Klaus Buchner, zuständiger Rapporteur im Europäischen Parlament, eingebrachten Änderungsvorschläge (PE602.808v01-00), gerade hinsichtlich den Vorschlägen für präzisere Definitionen von Überwachungstechnologie, umfassenderen Kontrollen (u. a. Catch All) sowie einer EU-autonomen Liste, mit der die EU international bei der Kontrolle von Überwachungstechnologie vorangehen würde und neue Standards zum Schutz der Menschenrechte etablieren würde?

11

Inwiefern befürwortet die Bundesregierung Ideen und Bemühungen auf nationaler und europäischer Ebene, die EU-Dual-Use-Verordnung im Zuge der Reform aufzuteilen, sodass beispielsweise für erst vor einigen Jahren dem Regime hinzugefügte Überwachungstechnologie andere Kontrollregime eingeführt werden könnten als für „klassische“ Dual-Use-Güter?

Berlin, den 5. September 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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