Verhalten deutscher Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit Vernehmungen von Gefangenen im Ausland und dem Folterverbot
der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Silke Stokar von Neuforn, MarieluiseBeck (Bremen),Jerzy Montag,KerstinMüller (Köln),RainderSteenblock, Hans-Christian Ströbele, Jürgen Trittin, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL (47/2005) reiste eine Delegation von je zwei Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA), des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes (BND) am 20. November 2002 nach Damaskus. Dem Bericht zufolge vernahmen sie ausführlich, teilweise unter Vorhalt von Dokumenten und Fotos, den von der CIA nach Syrien im Rahmen des Programmes „Extraordinary Renditions“ (außergewöhnliche Überstellungen) verschleppten deutschen Staatsangehörigen M. H. Z. Dieser war zuvor in dem berüchtigten Far-Filastin-Gefängnis nach Angaben von Mitgefangenen – so DER SPIEGEL – der dort üblichen systematischen und äußerst brutalen Folter unterworfen worden.
Nach Informationen des SPIEGEL sprechen zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass diese gemischte Visite von Strafverfolgern und Nachrichtendienstlern bei einem hochrangigen Staatsbesuch verabredet worden war. Im Juli 2002 sei der Schwager des syrischen Staatspräsidenten Al-Assad, der General Assif Schaukat, im Bundeskanzleramt eingetroffen. Man habe im Beisein der Präsidenten von BKA und BND mit ihm, einem der späteren Hauptverdächtigen im Mordfall Hariri, einen höchst ungewöhnlichen Pakt abgeschlossen. Gegen die Einstellung von drei bei der Generalbundesanwaltschaft anhängigen Ermittlungsverfahren gegen syrische Staatsbürger sei der Zugang zu M. H. Z. erkauft worden.
Nach einem Beitrag der Zeitschrift CICERO (April 2005) finden sich im Auswertungsbericht des BKA vom 6. September 2004 in den 392 Fußnoten dieses Berichtes Angaben zu Reisen von Mitarbeitern des BKA nach Rabat in Marokko und nach Amman in Jordanien. Der Artikel äußert unverholen den Verdacht, auch hier sei es zu Vernehmungen von Gefangenen gekommen, die zuvor gefoltert wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Hat es die oben angesprochene Besprechung mit dem syrischen General Assif Schaukat im Bundeskanzleramt im Juli 2002 gegeben, und wenn ja, wer nahm an dieser Runde teil?
Wenn nein, ist General Assif Schaukat möglicherweise zu einem anderen Zeitpunkt im Bundeskanzleramt empfangen worden?
Auf welcher Ebene wurde auf deutscher Seite der Gesprächstermin mit General Assif Schaukat vorbereitet bzw. koordiniert und wer hat auf deutscher Seite die Gesprächsführung übernommen?
Wurden der Bundeskanzler, der Staatssekretär im Kanzleramt und der Koordinator für die Geheimdienste vorher oder nachträglich über das oben erwähnte Treffen unterrichtet und wenn nein, warum nicht?
Wurden der Bundesminister des Innern, die Bundesministerin für Justiz oder ein anderes Kabinettsmitglied vorher oder nachträglich über das Treffen unterrichtet und wenn nein, warum wurde auf solche Informationen verzichtet?
Wurde auf deutscher Seite vorher die Problematik des Ausnutzens der „Früchte“ durch Folter erpresster Aussagen erörtert und zu welchem Ergebnis kam man?
Auf Grund welcher gesetzlichen Befugnisse wurden die Beamten der drei Dienststellen jeweils in Damaskus tätig?
Mit welcher Begründung hat der Generalbundesanwalt die drei von der syrischen Seite genannten Strafverfahren eingestellt und war die Bundesministerin für Justiz über die Einstellungen sowie die Hintergründe informiert?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Artikel 1 Abs.1 und Artikel 104 Abs.1 Satz 2 des Grundgesetzes ein absolutes Verbot staatlicher Folter aussprechen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Allgemeine Erklärung der Menschrechte der Vereinten Nationen von 1948, der Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 sowie die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen von 1984 die Folter auch völkerrechtlich ächten und für Verstöße u. a. der Internationale Strafgerichtshof zuständig ist?
Wie ist mit diesen internationalen Abkommen vereinbar, eine Person zu vernehmen, deren Aussagebereitschaft auf Grund von Folter erzwungen wurde?
Hat die Bundesregierung bei dem Gespräch im Bundeskanzleramt oder bei anderer Gelegenheit von der syrischen Seite eine Beendigung des Folterns verlangt und wenn ja, mit welchem Erfolg?
Wurde die Überstellung des deutschen Staatsbürgers Z. in die Bundesrepublik Deutschland gefordert und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Fand eine Betreuung des Gefangenen Z. durch die deutsche Auslandsvertretung in Syrien statt und wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum wurde auf eine Betreuung verzichtet?
In welchen anderen Fällen haben deutsche Sicherheitsbehörden durch ihre Mitarbeiter Vernehmungen von Personen durchführen lassen, die im Rahmen des „Krieges gegen den Terror“ im Ausland inhaftiert waren, insbesondere im Nahen Osten?
Führt die Bundesregierung mit den USA einen Dialog, insbesondere über – die Zulässigkeit von Folter – die Unzulässigkeit des Verschwindenlassens von Gefangenen an unbekannten Orten im Ausland – das Vorenthalten jeglichen Beistandes – den Ausschluss jeglicher gerichtlicher Kontrolle?
Wo, zwischen wem und bei welcher Gelegenheit wurden derartige Fragen erörtert?