Baumfällungen an der Bundeswasserstraße Landwehrkanal in Berlin
der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Peter Hettlich, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Reinhard Loske, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Baumfällungen an der Bundeswasserstraße Landwehrkanal in Berlin
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Schäden am Landwehrkanal und die Pläne des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) zur Sanierung dieser Bundeswasserstraße in Berlin?
Was sind die Ursachen und Hintergründe der Schäden, und wann wurden sie bekannt?
In welchen Jahren und mit welchen Ergebnissen hatte das WSA die Uferbefestigungen in den vergangenen 17 Jahren überprüfen lassen?
Trifft es zu, dass die Schäden an den Uferbefestigungen durch das zu schnelle Fahren insbesondere von Fahrgastschiffen verursacht wurden?
Wie wird sichergestellt, dass die zulässigen Geschwindigkeiten von Schiffen auf dem Landwehrkanal eingehalten werden?
Wie sehen die Pläne des WSA für die Sanierung der Uferbefestigungen aus und welche planungsrechtlichen Schritte sind vorgesehen?
Wann sollen welche Arbeiten wo durchgeführt werden?
Welche Kosten werden für die Sanierung veranschlagt?
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass keine weiteren Bäume am Landwehrkanal in Berlin gefällt werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass gerade in den innerstädtischen Bezirken die Erhaltung des Baumbestandes für die Gesundheit der Bevölkerung und den Schutz des Klimas unverzichtbar ist, und wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass erst nach dem täglichen Protest der Bevölkerung und der Intervention des Bezirksamtes die Baumfällaktion zunächst eingestellt wurde?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass das WSA das Fällen von ca. 200 alten Bäumen an den Ufern des Kanals geplant hatte und drei solcher Bäume hat fällen lassen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Anwohner und der von ihnen gegründeten Bürgerinitiative, dass das WSA bei der Planung der Sanierung des Landwehrkanals die gebotene ökologische Sensibilität hat vermissen lassen?
Zieht die Bundesregierung daraus den Schluss, dass in Zukunft für jeden einzelnen Baum eine behauptete Notwendigkeit des Fällens sachverständig überprüft werden muss und Alternativen gesucht werden müssen, um das Fällen möglichst zu vermeiden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Anwohner und der von ihnen gegründeten Bürgerinitiative, dass die Rußentwicklung der Schiffe, die durch den Kanal fahren, immer wieder zu unzumutbaren Belästigungen von Mensch und Natur führen, und dass deshalb durch geeignete Maßnahmen (langsam Fahren, Einbau von Rußfiltern und anderen technischen Einrichtungen), der Rußausstoß erheblich reduziert und möglichst ganz ausgeschlossen werden sollte?
Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Gestaltung der Sanierung des Landwehrkanals und insbesondere alle Fragen der Erhaltung des Grüngürtels und des Baumbestandes nur nach frühzeitiger Information der Bevölkerung und in enger Konsultation und Zusammenarbeit mit dieser erfolgt?
Wie soll eine solche Bürgerbeteiligung im Einzelnen aussehen?