Bundeswildwegeplan als Ergänzung zum Bundesverkehrswegeplan
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Winfried Hermann, Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Reinhard Loske, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Zerschneidung von Lebensräumen hat in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen. Die Zahl der großen unzerschnittenen Räume ist dramatisch zurückgegangen. Die Fragmentierung der Landschaft und die damit verbundene Isolation von Lebensräumen für viele Pflanzen und Tiere werden – nicht zuletzt in dem vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, vorgelegten Entwurf der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt – als eine der schwerwiegendsten Hauptursachen für das Aussterben von Arten und den Verlust von Biodiversität angesehen. Eine sichtbare Folge der Zerschneidung von Lebensräumen durch Straßen ist die große Zahl von Wildunfällen.
Obwohl das Problem schon lange bekannt ist und in anderen Ländern, wie der Schweiz und den Niederlanden, bereits seit Jahren umfangreiche Maßnahmen zur „Landschaftsentschneidung“ ergriffen werden, wird die Thematik in Deutschland bei vielen Straßenplanungen immer noch zu wenig berücksichtigt. Es existieren praktisch keine Planungen, um die Barrierewirkung des bestehenden Straßennetzes für Wildtiere zu entschärfen.
Um diesen Missstand zu begegnen, wird die Schaffung von Wildwechselmöglichkeiten eines bundesweiten Wildwegeplans vorgeschlagen. Ein Bundeswildwegeplan als Ergänzung des Bundesverkehrswegeplans wäre ein zentrales Element zur Umsetzung des gesetzlich vorgeschriebenen Biotopverbundes sowie zur Kohärenz des EU-Schutzgebietsnetzes Natura 2000, das bisher im Wesentlichen aus einzelnen Gebietsmeldungen besteht, nicht aber den Anforderungen eines „Netzes“ und damit einer Vernetzung genügt.
Angelehnt an den Begriff des „Bundesverkehrswegeplans“ hat der Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) am 12. Februar 2007 einen detaillierten „Bundeswildwegeplan“ vorgelegt. Stellvertretend für viele andere Arten wurden hierbei Wolf, Wildkatze, Luchs, Rothirsch und Otter in den Blick genommen und Wanderungskorridore und Konfliktstellen identifiziert. Bundesweit wurden 125 Konfliktpunkte des „vordringlichen Bedarfs“ identifiziert.
Im Strategischen Plan des Übereinkommens zum Schutz der Biologischen Vielfalt (CBD) wurde das Ziel festgelegt, bis 2010 die gegenwärtige Rate des Verlustes an Artenvielfalt signifikant zu reduzieren. Die Europäische Union ging einen Schritt weiter und formulierte das Ziel, bis zum Jahr 2010 das Artensterben gänzlich zu stoppen (Beschluss 2002 in Göteborg). Als Gastgeberin der 9. Vertragsstaatenkonferenz der CBD im Mai 2008 in Bonn muss Deutschland Vorbild beim Schutz der biologischen Vielfalt sein. Die Ausrichtung der Vertragsstaatenkonferenz gibt der Bundesregierung die einmalige Möglichkeit, ihr Engagement für den Naturschutz im internationalen Rahmen zu unterstreichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Ausmaß der Zerschneidung von Lebensräumen durch Verkehrslinien (Auflistung nach Ist-Zustand und Planungsvorhaben bis 2010)?
Wie viele Bundesstraßen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Lärmschutzwänden oder unüberwindbaren Wildzäunen für die Wildtiere nicht durchgängig?
Auf welchen Bundesstraßen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Wildwegebrücken oder Wanderungskorridore vorhanden, und in welchem Abstand stehen diese zueinander?
Welche Erfahrungen konnten aus naturschutzfachlicher Sicht bislang mit Wildwegebrücken oder Wanderungskorridoren über Bundesfernstraßen gesammelt werden?
Wie viele unzerschnittene verkehrsarme Räume von über 100 km2 sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch in Deutschland vorhanden (aufgeführt nach Bundesländern)?
Welches Konzept für konkrete Maßnahmen zur Entschärfung der Konfliktstellen zwischen Wildtieren und Straßenverkehr verfolgt die Bundesregierung, und gibt es hierbei eine Prioritätensetzung?
Inwieweit sind konkrete Maßnahmen zur Vernetzung von Lebensräumen z. B. durch einen Bundeswildwegeplan in dem Entwurf der Nationalen Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung verankert, und in welchem zeitlichen Rahmen ist die Umsetzung der Maßnahmen geplant?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die vom NABU-Bundesverband vorgeschlagene Initiative für einen Bundeswildwegeplan?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des vom NABU-Bundesverband vorgelegten Bundeswildwegeplans bezüglich Wanderungskorridoren und identifizierter Konfliktstellen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass weitere Leitarten für die Erstellung eines Bundeswildwegeplans herangezogen werden sollten, und falls ja, welche?
Welche weiteren Konfliktstellen unter Einbeziehung vorliegender Forschungsergebnisse zu Wildtierkorridoren und weiterer Arten sind nach Auffassung der Bundesregierung zu identifizieren?