Verzögerung der Herausgabe von Unterlagen zur Elbvertiefung durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord
der Abgeordneten Rainder Steenblock, Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Peter Hettlich, Winfried Hermann und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Landesverbände Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatten am 3. Mai 2007 bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD Nord) beantragt, die Stellungnahmen der Naturschutzbehörden der Bundesländer zum Planfeststellungsverfahren „Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe“ einzusehen. Ziel war es, deren fachliche und juristische Einschätzungen hinsichtlich der Umweltverträglichkeit der geplanten Vertiefung der Elbe zu prüfen. Diese Frist ist am 31. Mai 2007 abgelaufen. Bis heute hat der BUND die angeforderten Unterlagen zur geplanten Maßnahme jedoch nicht erhalten.
Grundlage des Antrags der BUND-Landesverbände an die WSD Nord ist das Umweltinformationsgesetz (UIG). Demnach ist die zuständige Planfeststellungsbehörde gesetzlich verpflichtet, Stellungnahmen zum Planfeststellungsverfahren innerhalb einer Frist von vier Wochen herauszugeben. Die WSD Nord hat diese gesetzliche Frist verstreichen lassen, ohne innerhalb dieser Frist Gründe für die Verzögerung anzugeben.
Auch zu einem Fragenkatalog zur Notwendigkeit der geplanten Elbvertiefung (Planrechtfertigung), den der BUND im Oktober 2006 bei der WSD Nord zur Beantwortung eingereicht hatte, hat sie sich bisher nicht geäußert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Schritte wird die Bundesregierung einleiten, um sicher zu stellen, dass die zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gehörende der WSD Nord das rechtmäßige Verfahren zur Herausgabe von Unterlagen im laufenden Planfeststellungsverfahren einhält, zu dem sie nach den geltenden Rechtsvorgaben des Umweltinformationsgesetzes verpflichtet ist?
Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um grundsätzlich eine frühzeitige und sachgemäße Informationspolitik durch die zuständigen Planfeststellungsbehörden, insbesondere die WSD Nord, zu gewährleisten?
Wie unabhängig entscheidet die Planfeststellungsbehörde der WSD Nord vor dem Hintergrund, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) gleichzeitig Mitantragstellerin der geplanten Ausbaumaßnahmen ist?
Wie wird im Genehmigungsverfahren eine objektive, unabhängige Bewertung der Antragsunterlagen sowie der gegen die Planung vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen sichergestellt?
Wird das von der Behörde für Wirtschaft und Arbeit als der für die Freie und Hansestadt Hamburg zuständigen Planfeststellungsbehörde zeitgleich eingeleitete Genehmigungsverfahren für die geplante „Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe“ unabhängig vom Verfahren des Bundes durchgeführt?
Wie kann ausgeschlossen werden, dass eine planungsrechtliche Entscheidung Einfluss auf die andere hat?
Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Abarbeitung des besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrages und in welcher Weise hatte bzw. hat dieser Planungsvermerk Einfluss auf das Planfeststellungsverfahren?
Welchen zeitlichen Rahmen zum Fortgang des Planfeststellungsverfahrens sieht die Bundesregierung nach dem aktuellen Stand?