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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bekämpfung des illegalen Holzhandels - Beitrag zum Klimaschutz (G-SIG: 16012390)

Schutz der Wälder und Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags anhand von vier Optionen: Fortführung bilateraler Partnerschaftsabkommen zwischen EU und einzelnen Holzherkunftsländern im Rahmen der FLEGT-Verordnung, freiwillige Regelung der Holzwirtschaft, Importverbot für illegal geschlagene Hölzer oder ein Handels- und Besitzverbot für illegal geschlagene Hölzer; aktueller Entwicklungsstand zu FLEGT in der EU, Aktivitäten im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und der Konvention über Biologische Vielfalt, Aktivitäten im Rahmen des G8-Dialogs gegen illegalen Holzeinschlag, geplante Maßnahmen zur multilateralen Regelung des Handels mit illegalen Holzprodukten auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über Biologische Vielfalt in Bonn u.a. verbindliche Regelungen zur Zertifizierung des Anbaus von Biomasse für energetische Verwendung zur Vermeidung der Urwaldzerstörung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

31.07.2007

Antwortdauer

25 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT16/602306.07.2007

Bekämpfung des illegalen Holzhandels - Beitrag zum Klimaschutz

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 16/6023 16. Wahlperiode 06. 07. 2007 Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Thilo Hoppe, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Ute Koczy, Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bekämpfung des illegalen Holzhandels – Beitrag zum Klimaschutz Für den Klimaschutz ist der Erhalt unserer Urwälder von zentraler Bedeutung. Die Zerstörung von Urwäldern in Ländern wie Indonesien, Brasilien, Kamerun, Russland und Finnland trägt erheblich zur weltweiten Klimaerwärmung bei. Im Lichte des Kampfes gegen die Globale Klimakatastrophe hat der weltweite Urwaldverlust daher eine ganz neue Bedeutung bekommen. Weltweit werden täglich über 40 000 Hektar Wald vernichtet; dies entspricht 14,6 Mio. Hektar jährlich. Der illegale Holzeinschlag ist hierbei eine der Hauptursachen: So werden in Brasilien, einem der weltweit führenden Holzexportländer, 80 Prozent der Hölzer illegal geschlagen. In Kambodscha sind es 94 Prozent, in Honduras bis zu 85 Prozent, in Papua Neuguinea und Gabun bis zu 70 Prozent, in Myanmar 50 Prozent. Durch diesen Raubbau geht eine einzigartige Artenvielfalt in Amazonien, Südostasien und Zentralafrika unwiederbringlich verloren. Den Holzherkunftsländern entgehen durch den illegalen Handel wichtige Einnahmen, die ihnen unter anderem im Naturschutz oder zur Korruptions- und Armutsbekämpfung fehlen. Der Erhalt der Wälder ist zudem ein wichtiger stabilisierender Faktor mit Blick auf den drohenden Klimawandel, da umfassende Rodungen einen beträchtlichen CO2-Anstieg zur Folge haben und so zum Treibhauseffekt beitragen. Insofern muss der Schutz der Wälder und die Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages höchste Priorität haben. 2003 beschloss die EU einen „Aktionsplan zur Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT)“, dem im Dezember 2005 die EU-Verordnung Nr. 2173/2005 (FLEGT-Verordnung) folgte. Demnach sollen Lizenzierungsverfahren für einen Legalitätsnachweis für Hölzer aus Partnerländern entwickelt werden. Grundlage hierfür sind sog. freiwillige Partnerschaftsabkommen (Voluntary Partnership Agreements, VPAs), also bilaterale freiwillige Absprachen zwischen der EU und einzelnen Holzherkunftsländern. Die Entwicklung von VPAs ist derzeit auf Malaysia, Indonesien, Ghana, Kamerun und Kongo-Brazzaville beschränkt, wobei lediglich die Verhandlungen mit Malaysia in eine offizielle Phase eingetreten sind. Mit den anderen vier Ländern laufen dagegen noch unverbindliche Vorverhandlungen. Gespräche mit allen anderen relevanten Holzherkunftsländern wie z. B. Brasilien, Kolumbien, Nigeria oder Myanmar wurden seitens der EU aufgrund begrenzter Kapazitäten auf unbenannte Zeit verschoben. Der Zeitpunkt für eine tatsächliche Begrenzung der Importe auf nachweislich legal gewonnene Hölzer aus den fünf VPA- Ländern ist somit nicht abzusehen, für alle anderen Holzherkunftsländer bleibt der EU-Markt auch für illegale Ware weiterhin völlig offen. Im Oktober 2006 lehnte die Bundesregierung ein nationales Urwaldschutzgesetz ab, das in Deutschland den Handel mit illegal geschlagenem Holz verbieten sollte. Stattdessen verwies die Bundesregierung darauf, dass Maßnahmen gegen den illegalen Holzhandel auf internationaler und EU-Ebene voranzutreiben seien. Bisher gibt es kaum internationale Handelsbeschränkungen für Hölzer. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) hat bisher nur wenige kommerziell relevante Holzarten (z. B. Mahagoni, Afrormosia, Ramin) in Anhang II gelistet, d. h. der internationale Handel mit diesen Arten darf nur stattfinden, wenn das Exportland eine ökologische Unbedenklichkeit des Einschlags bestätigt. Für alle anderen Holzarten ist der internationale Handel unbegrenzt. Versuche, weitere Holzarten über das Washingtoner Artenschutzabkommen schützen zu lassen, sind mühsam: Auf der 14. CITES-Vertragsstaatenkonferenz im Juni 2007 scheiterten alle drei Anträge der EU, erstmalige weltweite Handelsbeschränkungen für diverse Holzarten (Honduras-Palisander, neun Arten Cedro, zwei Arten Cocobolo) aus Lateinamerika zu verabschieden. Sanktionen des CITES gegen Peru, wo ein massiver illegaler bzw. nicht-nachhaltiger Einschlag von Mahagoni stattfindet, unterblieben ebenfalls. Diese aktuellen Entwicklungen bestätigen, dass CITES nur eine begrenzte Rolle bei der Bekämpfung des illegalen internationalen Holzhandels spielen kann und die EU umfassende Maßnahmen verabschieden muss. Auf EU-Ebene werden derzeit vier Optionen diskutiert, um den illegalen Holzhandel zu bekämpfen: Erstens die Fortführung der VPAs; zweitens freiwillige Regelungen der Holzwirtschaft, drittens ein Importverbot für illegal geschlagene Hölzer und viertens ein Handels- und Besitzverbot für illegal geschlagene Hölzer. Deutschland wird im Mai 2008 Gastgeber und Präsident der neunten Vertragsstaatenkonferenz zur Konvention über Biologische Vielfalt sein. Dabei wird es schwerpunktmäßig um die Umsetzung des Schutzes des Arbeitsprogramms zu Wäldern, d. h. zum Urwaldschutz gehen. Der Handel mit Holz aus illegalem Einschlag und aus nicht-nachhaltiger Waldnutzung ist dabei als zentrales Handlungsfeld der internationalen Staatengemeinschaft erkannt und mit konkreten, dringenden Maßnahmen belegt worden. Der Erfolg der Konferenz, und damit das Ansehen Deutschlands, werden auch davon abhängen, ob der internationale Handel mit Holz und seinen Produkten zukünftig rechtsverbindlich geregelt werden kann. Zahlreiche Umweltverbände fordern eine verbindliche Regelung, die ein Importverbot, aber auch Handels- und Besitzverbote für illegale Hölzer beinhaltet. In den nächsten Monaten soll entschieden werden, wie die EU weiterhin verfährt. Wir fragen die Bundesregierung: I. Aktueller Entwicklungsstand zu FLEGT in der EU: 1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Verhandlungsstand innerhalb der EU bezüglich der Weiterentwicklung der Maßnahmen im Rahmen des FLEGT-Aktionsplanes und der FLEGT-VO und in welchem Zeitraum sollen die Maßnahmen umgesetzt werden? 2. Welche EU-Mitgliedstaaten haben sich jeweils für eine oder mehrere der vier optionalen Vorgehensweisen (VPA, freiwillige Regelungen der Holzwirtschaft, Importverbot, Handels- und Besitzverbot) der EU ausgesprochen? 3. Welche der genannten vier Optionen ist/sind aus Sicht der Bundesregierung geeignet, die EU als Absatzmarkt für illegal erzeugte Holzprodukte zu schließen? 4. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als geeignet an, um die tatsächliche Herkunft von Hölzern nachzuweisen – gerade im Hinblick auf mögliche Drittlandumwege für Holzstämme und -produkte? 5. Wie beurteilt die Bundesregierung die von Nichtregierungsorganisationen bezogen auf Kambodscha angestoßene und im Rahmen den UN geführte Debatte über die Lieferung von Holz aus Bürgerkriegsgebieten bzw. aus Ländern, die mit den Verkaufserlösen Bürgerkriege finanzieren („conflict timber“)? 6. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesen Aspekt bei der Beurteilung von Holzimporten zu berücksichtigen, und spricht sie sich dafür aus, den Handel mit und den Import von „conflict timber“ zu unterbinden? 7. Wie bewertet die Bundesregierung die Fortschritte bei den bilateralen VPA- Verhandlungen mit derzeit fünf Holzherkunftsländern (Malaysia, Indonesien, Ghana, Kamerun und Kongo-Brazzaville)? In welchem Zeitraum sind konkrete Ergebnisse zu erwarten, die zu tatsächlichen Importüberwachungen aus diesen Ländern in die EU führen? 8. Sieht die Bundesregierung die bilateralen VPA-Diskussionen als ausreichende Maßnahme an, um effektiv gegen den illegalen Holzhandel vorzugehen? a) Wenn ja, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um einen Import illegaler Hölzer über Drittländer auszuschließen? b) Wenn nein, welche weitergehenden Maßnahmen hält die Bundesregierung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene für erforderlich? 9. Mit welchen Maßnahmen soll für Holzherkunftsländer ein Anreiz geschaffen werden, sich zu VPAs zu verpflichten, angesichts der Tatsache, dass diese einen nicht unerheblichen Aufwand an Implementierung und Vollzug darstellen, und angesichts der Möglichkeit, dass dies einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Nicht-VPA-Ländern, die weiterhin völlig ungehindert ihre Holzlieferungen in die EU absetzen können, mit sich bringen kann? 10. Welche Bedingungen erachtet die Bundesregierung bei ihren VPA- Verhandlungen mit Kamerun als notwendig, um einen legalen Holzeinschlag nachzuweisen? a) Inwieweit werden hierbei die Rechte indigener Gruppen berücksichtigt? b) Wie soll eine ökologische Nachhaltigkeit (z. B. Existenz und Qualität sowohl von Managementplänen als auch Umweltverträglichkeitsprüfungen) belegt werden? c) Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung bzw. die EU an den Legalitätsnachweis für den gesamten Produktionsweg vom Einschlag, Transport, Lagerung, Verarbeitung bis hin zum Export aus dem Herkunftsland? d) Wie soll die Legalität sichergestellt werden, d. h. dass der Einschlag nicht in Schutzgebieten erfolgte, weder Konzessionslimits noch Quoten überschritten wurden und dass Genehmigungen und andere Papiere legal erworben wurden? e) Welche Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption werden für notwendig erachtet? 11. Welche Möglichkeiten und Grenzen räumt die Bundesregierung freiwilligen Vereinbarungen der Holzwirtschaft bei der Bekämpfung des illegalen Holzhandels (= Option 2 der EU) ein? 12. Wie geeignet sind aus Sicht der Bundesregierung EU-Importrestriktionen, um den illegalen Holzeinschlag zu bekämpfen (= Option 3 der EU?) a) Bevorzugt die Bundesregierung hierbei den Ansatz, dass die Nachweispflicht für eine legale Herkunft bei dem Importeur/Händler liegen soll, oder sieht sie die Nachweispflicht für eine illegale Herkunft von Hölzern bei den ermittelnden Behörden als sinnvoller an? b) Welche Konsequenzen sieht die Bundesregierung hier für den nationalen Vollzug? 13. Inwieweit erachtet die Bundesregierung eine Ausweitung der FLEGT- Verordnung auf die Holzendprodukte Möbel, Zellstoff und Papier als notwendig? Hat die Bundesregierung bereits entsprechende Vorstöße unternommen? 14. Mit welchen konkreten Aktivitäten der Bundesregierung, die als einen ihrer Schwerpunkte für die EU-Ratspräsidentschaft im Forstbereich die „Umsetzung des FLEGT-Aktionsplans gegen den illegalen Holzeinschlag“ benannt hat, wurde während der Ratspräsidentschaft die Weiterentwicklung von FLEGT tatsächlich vorangetrieben? II. Aktivitäten im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und der Konvention über Biologische Vielfalt: 15. Welche Schritte haben Deutschland und die EU im Vorfeld der 14. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens im Juni unternommen, um für ihre drei Anträge zur Listung lateinamerikanischer Baumarten in CITES Anhang II bei den Holzherkunftsländern den Weg zu ebnen? 16. Welche Konsequenzen ziehen Deutschland und die EU aus dem Scheitern der drei CITES-Anträge? Wird sich die Bundesregierung für eine Listung von Cedro, Honduras- Palisander und Cocobolo in Annex B der EU-VO 338/97 einsetzen, wodurch eine Überprüfung aller Importe auf ihre Nachhaltigkeit erforderlich würde? 17. Wie sieht die Bundesregierung z. B. eine CITES-Anhang-II-Listung oder EU-Annex-B-Listung der zentralafrikanischen Baumarten Sipo und Sapele an, die auf der Roten Liste der International Union for Conservation of Nature (IUCN) als gefährdet eingestuft sind und die aufgrund hoher Marktpreise derzeit massiv übernutzt werden? 18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation für das südostasiatische Holz Merbau? Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die Bundesregierung? 19. Welche verbindlichen Maßnahmen zur multilateralen Regelung des Handels mit illegalen Holzprodukten wird die Bundesregierung zur Vorbereitung der 9. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über Biologische Vielfalt auf EU-Ebene und international initiieren, um in Bonn einen erfolgreichen Konferenzabschluss und einen wesentlichen Beitrag zum Urwald- und Klimaschutz zu erreichen? 20. Welche diplomatischen Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Waldländer des Südens wie des Nordens zu solchen verbindlichen Maßnahmen zu bewegen? 21. Wie kann eine internationale Vereinheitlichung der Standards für Länderpartnerschaften – aufbauend auf den EU-VPAs – auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz dem Urwaldschutz dienen? 22. Kann eine internationale Vereinheitlichung der öffentlichen Beschaffungspolitiken einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der 9. Vertragsstaatenkonferenz beitragen? 23. Wie kann auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz verbindlich geregelt werden, dass der verstärkte Anbau von Biomasse für die energetische Verwendung (z. B. Palmöl oder Soja) sowie der damit verbundene Handel nicht die Urwaldzerstörung oder den Torfbodenabbau verschärft und damit vielfach negativen Effekt auf die globale Klimaerwärmung haben würde? 24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung in diesem Zusammenhang vor, wo die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen einer möglichen Nachhaltigkeits-Zertifizierung von Bioenergien liegen können, um den Handel maßgeblich positiv zu steuern? 25. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für die Biomassenutzung? III. Aktivitäten im Rahmen des G8-Dialogs gegen illegalen Holzeinschlag (G8 Illegal Logging Dialogue) 26. Wie ist der Stand des im September 2006 in Singapur begonnenen G8- Dialogs gegen illegalen Holzeinschlag (G8 Illegal Logging Dialogue), an dem Vertreter der G8, China, Indien, Brasilien, Peru, Indonesien, Malaysia, Kamerun, Gabun, DR Kongo, Papua-Neuguinea und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, der Weltbank sowie der holzverarbeitenden Industrie teilnehmen? 27. Mit welcher Zielperspektive wurde der Dialog geführt? 28. Welche Initiativen wird die Bundesregierung in diesem Kontext einbringen? 29. Bis wann soll der Dialogprozess abgeschlossen sein? 30. Auf welcher Ebene werden sich die G8-Staaten mit den Ergebnissen befassen? 31. Wird im Kontext der G8-Staaten erwogen, über ein Verbot des Handels mit illegalen Holz- und Holzprodukten zu verhandeln? 32. Welche anderen Initiativen werden im Kontext der G8-Staaten erwogen, die den Handel mit illegal geschlagenem Holz verhindern könnten? Berlin, den 6. Juli 2007 Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333]

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