Planung, Aufstellung und Grenzwerte von Mobilfunkanlagen im Kontext der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber von 2001
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Katrin Göring-Eckardt, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, Nicole Maisch, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat den Mobilfunkbetreibern beim Ausbau ihrer Netze weit reichende Zugeständnisse gemacht, die es den Kommunen erschweren, die Mobilfunkplanung zu beeinflussen und zu lenken. Im Gegenzug haben die Mobilfunkbetreiber erklärt, durch die so genannte freiwillige Selbstverpflichtung den Kommunen mehr Mitsprache bei der Mobilfunkplanung zu gewähren und die Planungs- und Aufstellungsprozesse möglichst transparent gemeinsam mit den Kommunen durchzuführen. Diese Vereinbarung wurde auch getroffen, weil den Mobilfunkbetreibern bewusst ist, dass die Aufstellung und Betreibung von Mobilfunkantennen von vielen Bürgerinnen und Bürgern kritisch gesehen wird und sie durch die elektromagnetische Strahlung Gefahren für die Gesundheit befürchten.
Die Umsetzung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung wird im Jahresgutachten vom difu (Deutsches Institut für Urbanistik) ausgewertet. Das Jahresgutachten von 2005 kommt zwar zu einem überwiegend positiven Fazit, allerdings bemängeln Mobilfunkkritiker, dass dieses vom Informationszentrum Mobilfunk e. V. (IZMF), also letztendlich von den Mobilfunkbetreibern selbst, in Auftrag gegeben wird, und dass die Abfragesystematik nicht beibehalten wurde. So wurde zum Beispiel in 2002 noch explizit gefragt, ob die Kommunen „ausreichend“ über Pläne zum Bau neuer Sendeanlagen durch die Betreiber informiert worden seien, während man in 2004 nur fragte, ob sie überhaupt informiert worden sind.
Dazu kommt, dass die Einschätzungsunterschiede zwischen Kommunen und Betreibern erheblich differieren. In 2005 meinten 80 Prozent der Betreiber, dass ihre Informationspolitik „immer“ hilfreich sei, während das nicht einmal 20 Prozent der Kommunen so bewerteten.
Während einige europäische Länder inzwischen niedrigere Grenzwerte für elektromagnetische Felder eingeführt haben, hält Deutschland trotz vieler Forderungen an den geltenden Grenzwerten fest. Die Bundesregierung bestätige jedoch bereits in der Antwort vom 4. Januar 2002 auf eine Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Bundestagsdrucksache 14/7958), dass die Grenzwerte keine Vorsorgekomponente enthalten. Diese Auffassung wird auch vom Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 217/03 und V ZR 218/03) geteilt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
In welchen Ländern in Europa bestehen zurzeit welche abweichenden Grenzwerte für Mobilfunkanlagen von dem in Deutschland in der 26. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) definierten Grenzwert, und wie werden diese in den Ländern überwacht?
Warum erachten andere Länder niedrigere Grenzwerte für notwendig? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, auf europaweit einheitliche Grenzwerte hinzuwirken, die die Vorsorgekomponente berücksichtigen? Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung?
a) In wie vielen Kommunen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung mit der freiwilligen Selbstverpflichtung ein für alle Beteiligten zufrieden stellendes Prozedere bezüglich der Aufstellung von Mobilfunkmasten erreicht werden?
b) In wie vielen Kommunen gelang dies nicht?
c) Welche qualitativen Unterschiede und Auffälligkeiten gibt es?
Welche Gremien sind auf Bundesebene damit betraut, die Umsetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung zu überprüfen und zu begleiten, und wie tun sie dies?
Hält die Bundesregierung die freiwillige Selbstverpflichtung weiterhin für geeignet, um einen transparenten und den Bedenken der Bürgerinnen und Bürger gerecht werdenden Planungsprozess bezüglich der Aufstellung von Mobilfunkantennen zu etablieren?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die rechtliche Stellung der Kommunen bei der Aufstellung von Mobilfunkmasten zu verbessern, und wenn ja, in welcher Hinsicht?
a) Hält die Bundesregierung die bau- und planungsrechtlichen Möglichkeiten der Kommunen bei der Aufstellung von Mobilfunkanlagen für ausreichend?
b) Wird die Bundesregierung versuchen, mit den Mobilfunkbetreibern in Verhandlung zu treten, um die freiwillige Selbstverpflichtung im Sinne der Kommunen und ihrer Mitspracherechte bei der Aufstellung von Mobilfunkmasten zu verbessern?
c) Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll, darauf hinzuwirken, dass die Kommunen verbindliche Vorzugsstandorte für Mobilfunkanlagen ausweisen können?
Wie stellt sich aus Sicht der Bundesebene das Problem des Wertverlusts von Immobilien mit oder in der Nachbarschaft von Mobilfunkantennen dar?
Wie steht die Bundesregierung zu der inzwischen von vielen Experten und Expertinnen geforderten Absenkung der Grenzwerte der Strahlenschutzkommission für elektromagnetische Felder angesichts der fehlenden Vorsorgekomponente?