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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Unseriöse Kreditvermittler (G-SIG: 16012245)

Wirtschaftliche Auswirkungen der Tätigkeit von Kreditvermittlern, rechtliche Anforderungen, Ursachen für zunehmenden Betrug, eingeleitete Strafverfahren und verhängte Strafen, Löschfristen für Schufa-Einträge, Verbindungen zu Bank- und Kreditinstituten, Überwachungs- und Aufsichtspflichten, Tätigkeit der BaFin, Daten- und Verbraucherschutz sowie -information <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

03.07.2007

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/570115. 06. 2007

Unseriöse Kreditvermittler

der Abgeordneten Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, Dr. Gerhard Schick, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, Nicole Maisch, Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Zahlen bei der betrügerischen Kreditvermittlung nehmen zu. In den polizeilichen Kriminalstatistiken stiegen die Ermittlungsverfahren von 1 289 im Jahr 2004 auf 3 859 Verfahren im Jahr 2005 und 5 530 im Jahr 2006. Nach Schätzungen der gewerblichen Wirtschaftsauskunftei Schufa Holding AG setzen betrügerische Kreditvermittler mindestens 150 Mio. Euro um und sprechen knapp 400 000 Personen im Jahr an. Die Angebote sind laut einer Studie der Schufa Holding AG überwiegend unseriös bis illegal. Die Vermittlung bleibt in der Regel ohne Erfolg, stattdessen werden Aufwandsentschädigungen zu Unrecht erhoben oder sinnlose, aber provisionsträchtige Verträge abgeschlossen.

Angesprochen werden dabei häufig wehrlose Menschen in finanzieller Not oder mit aussichtslosen Kreditwünschen, denen aufgrund eines so genannten negativen Schufa-Eintrags kein Kredit gewährt wird.

Es ist davon auszugehen, dass unseriöse Kreditvermittler nicht nur als Einzeltäter auftreten, sondern in Netzwerken und unter Nutzung moderner Internettechniken ihren Geschäften nachgehen. In Anbetracht der Entwicklungen auf diesem grauen Markt erscheint eine Klärung der Fragen nach besseren Verbraucherschutzvorschriften, mehr Aufsichtspflichten und besserer Verbraucheraufklärung geboten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen der Tätigkeit von Kreditvermittlern auf Privatverbraucher, Kreditgewerbe und Entschuldungsverfahren?

2

Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für den Anstieg betrügerischer Kreditvermittlungen?

3

Wie viele strafrechtliche Verfahren gegen betrügerische Kreditvermittler wurden in diesem Jahr bereits eingeleitet, und welche Strafen wurden im letzten Jahr verhängt?

4

Welche Fristen bestehen für die Löschung so genannter Schufa-Einträge aufgrund welcher rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, ob feste Verbindungen zwischen unseriösen Kreditvermittlern und deutschen Bank- und Kreditinstituten bestehen, und welche Überwachungspflichten bestehen hinsichtlich der Praktiken bei der Kreditvergabe?

6

Welche Vorschriften schützen das Selbstbestimmungsrecht der Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung ihrer persönlichen Daten zur Bestimmung ihrer Zahlungsmoral und -fähigkeit?

7

Welche rechtlichen Anforderungen müssen Kreditvermittler erfüllen, um ihrem Gewerbe nachgehen zu können?

8

Welche verbraucherrechtlichen Vorschriften schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Kreditvermittlern?

9

Welche verbraucherrechtlichen Vorschriften schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Nebengeschäften bei unseriösen Kreditvermittlungen, z. B. Vermittlung von Bauspar- oder Restschuldversicherungsverträgen?

10

Welche Vorschriften bestehen hinsichtlich einer Fachkundeprüfung bei Kreditvermittlern, und welche Kontrollergebnisse liegen diesbezüglich vor?

11

Aufgrund welcher rechtlichen Vorschrift unterliegen Kreditvermittler einer Registrierpflicht, und in welcher Weise ist eine Pflichtverletzung sanktioniert?

12

In welcher Weise wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Zusammenhang mit Kreditvermittlern aufsichtsrechtlich tätig?

13

In welchen Rechtsquellen finden sich die Grundlagen für eine Tätigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher?

14

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die aufsichtsrechtlichen Vorschriften für Kreditvermittler verschärft werden müssen, und wenn nein, warum nicht?

15

Was beabsichtigt die Bundesregierung gegen die steigenden Zahlen betrügerischer Kreditvermittler zu tun?

16

Teilt die Bundesregierung die Forderung nach Streichung der Auslagenerstattung in § 655d BGB, welche Rechtsfolgen hätte das, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

17

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Vertragsauflösungsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt werden sollte, wenn Kreditvermittlungen aufgrund einer unlauteren Werbung zustande gekommen sind, und wenn nein, warum nicht?

18

Welchen sonstigen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung?

19

In welcher Weise klärt die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher über die Fallen und Tricks unseriöser Kreditvermittler auf?

20

Wo können Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen über Kreditvermittler erhalten, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben?

Berlin, den 15. Juni 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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