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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Projektförderung im Rahmen der Gedenkstättenförderung des Bundes (G-SIG: 15011028)

Abfrage der Mittel für das Gedenkstättenkonzept im Haushalt 2003, Bewilligungs- und Vergabepraxis, Entwicklung in den kommenden Jahren

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

02.07.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/336315. 06. 2004

Projektförderung im Rahmen der Gedenkstättenförderung des Bundes

der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank, Dr. Peter Gauweiler, Volker Kauder, Dr. Günter Krings, Dr. Martina Krogmann, Dr. Norbert Lammert, Vera Lengsfeld, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Erika Steinbach, Christian Freiherr von Stetten, Edeltraut Töpfer, Wolfgang Zeitlmann und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im Rahmen der „Gesamtkonzeption zur Beteiligung des Bundes an Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland“ stellt die Bundesregierung Kofinanzierungsmittel für Projekte zur Verfügung, die vom jeweiligen antragstellenden Land mit mindestens 50 Prozent gefördert werden. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt der Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragten für Kultur und Medien bei Kapitel 0405 Titel 685 61 eingestellt (Projektförderung „Gedenkstättenkonzept“).

Von den im Haushaltsjahr 2003 zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 8,458 Mio. Euro flossen lediglich 6,362 Mio. Euro für bewilligte Projekte ab, bei einer von den Projektträgern insgesamt beantragten Summe von 8,082 Mio. Euro.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Gremien haben zu welchem Zeitpunkt bzw. welchen Zeitpunkten über die Anträge auf Förderungen im Rahmen des Gedenkstättenkonzepts entschieden, für das im Jahr 2003 Mittel in Höhe von 8,458 Mio. Euro im Haushalt der Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragten für Kultur und Medien zur Verfügung standen?

2

Warum wurden die für das Gedenkstättenkonzept bei Kapitel 0405 Titel 685 61 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 8,458 Mio. Euro im Jahr 2003 nicht in voller Höhe verausgabt? Wurden die angefallenen Minderausgaben in Höhe von rund 2,1 Mio. Euro anderweitig verwandt, und wenn ja, wofür?

3

Sind von den bewilligten Mitteln in Höhe von rund 6,362 Mio. Euro Projektgelder von den Antragstellern nicht abgerufen worden? Wenn ja, warum und in welcher Höhe?

4

Welchen Eindruck hat die Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragte für Kultur und Medien von der Qualität der eingereichten Projektanträge? Welche Gründe können zur Ablehnung von Projektanträgen führen?

5

Wurden potenzielle Projektträger ermutigt, sich um Projektfördermittel zu bewerben?

6

Wie haben sich die Beantragungen um und die Bewilligungen von Mitteln aus der „Projektförderung im Rahmen der Gedenkstättenförderung des Bundes“ seit ihrer Einstellung in den Bundeshaushalt entwickelt? Wie beurteilt die Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragte für Kultur und Medien die künftige Entwicklung, auch vor dem Hintergrund, dass für 2004 bereits Anträge in Höhe von über 11 Mio. Euro vorliegen?

7

In welcher Höhe sind gegenüber den bei Kapitel 0405 Titel 685 61 jeweils veranschlagten Projektfördermitteln für das Gedenkstättenkonzept jährlich Minder- oder Mehrausgaben angefallen und warum?

8

Wie werden sich nach bisherigen Erkenntnissen die Projektfördermittel für das Gedenkstättenkonzept bei Kapitel 0405 Titel 685 61 in den kommenden Jahren entwickeln? Welche Änderungen in der bisherigen Vergabepraxis sind nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll, um die Fördermittelvergabe auch in Zukunft optimal abwickeln zu können? Sind Änderungen in der bisherigen Vergabepraxis in Planung?

Berlin, den 10. Juni 2004

Günter Nooke Bernd Neumann (Bremen) Renate Blank Dr. Peter Gauweiler Volker Kauder Dr. Günter Krings Dr. Martina Krogmann Dr. Norbert Lammert Vera Lengsfeld Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Edeltraut Töpfer Wolfgang Zeitlmann Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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