BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Wechsel eines Mitarbeiters des Bundesamtes für Strahlenschutz zum Energiekonzern Vattenfall Europe (G-SIG: 15011514)

Folgen des Wechsels des Mitarbeiters B.T. zum Unternehmen Vattenfall Europe für das BfS, evtl. Novellierung des Beamtenrechts

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

20.06.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/499128. 02. 2005

Wechsel eines Mitarbeiters des Bundesamtes für Strahlenschutz zum Energiekonzern Vattenfall Europe

der Abgeordneten Michaele Hustedt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In dem Artikel der Zeitung „DER TAGESSPIEGEL“ vom 17. Februar 2005 mit dem Titel „Unter Tage, schlechtes Licht“ wird im Zusammenhang mit der Prüfung von Vergabeverfahren beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) durch den Bundesrechnungshof behauptet, dass mit dem Wechsel von B. T. vom BfS zu Vattenfall Europe, der jetzt als technischer Geschäftsführer für die Atomkraftwerke Krümmel, Brokdorf und Brunsbüttel zuständig sei, „das gesamte Insiderwissen des BfS eingekauft“ worden sei.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Von wann an hat B. T. für das Bundesamt für Strahlenschutz gearbeitet und mit welchen Aufgaben war er betraut? Wann wechselte B. T. zum Unternehmen Vattenfall Europe?

2

Ist B. T. nach Kenntnis der Bundesregierung in seiner jetzigen Tätigkeit für Aufgaben auf Unternehmensseite verantwortlich, die er mittelbar oder unmittelbar zuvor auf Seiten der Bundesaufsicht bzw. im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes für die Genehmigung von Atomanlagen bearbeitet hat?

3

Gab es bei seiner Tätigkeit im BfS Aufgaben, die unmittelbar dem Unternehmen Vattenfall Europe zugute kamen?

4

Hat die Bundesregierung über einzelne Fälle Kenntnis, wo B. T. sein Insiderwissen aus dem Amt genutzt haben könnte oder hat. Wenn ja, welche waren dies?

5

Was wurde von der Bundesregierung unternommen, dass derartige Kenntnisse aus seiner früheren Tätigkeit im BfS nicht missbraucht werden?

6

Wurden Prüfungen durchgeführt, ob ggf. schon im Vorfeld des Wechsels von B. T. zum Energieunternehmen eventuell unzulässiger Einfluss auf einzelne behördliche Verfahren durch ihn genommen wurde?

7

Gibt es vergleichbare, weitere Fälle des Wechsels von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus leitenden Tätigkeiten der Atomaufsicht in die Energiebranche?

8

Sind die rechtlichen Möglichkeiten in derartigen Fällen zum Schutz von internen Informationen ausreichend, oder müssen z. B. Regelungen im Rahmen der Novellierung des Beamtenrechts ergänzt werden, die einen möglichen Missbrauch verhindern helfen?

9

Ist der in diesem Artikel im „TAGESSPIEGEL“ vom 17. Februar 2005 genannte B. T. identisch mit der in der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Kurt-Dieter Grill und der Fraktion der CDU/CSU „Äußerungen des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, über das Erkundungsbergwerk Gorleben als ,Schwarzbau‘ vor dem Hintergrund der vorliegenden bergrechtlichen Genehmigung“ (Bundestagsdrucksache 15/4707) mehrfach zitierten Person?

Berlin, den 28. Februar 2005

Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen