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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Allgemeiner und wirtschaftlicher Verbraucherschutz für einen nachhaltigen Konsum (G-SIG: 16010190)

Querschnittsaufgabe Verbraucherschutz, insbesondere betr. Neue Medien, Telekommunikation, Gesundheit, Fahrgasttransport, Anlegerschutz, Finanzdienstleistungen, Förderung von nachhaltigen Konsumprodukten, Rechtsposition von Verbrauchern, Verbraucherschutz bei Online-Banking, Verbraucherinsolvenz, Gewinnspiele, Energiepreise und GVO-Lebensmitteln <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

28.02.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/50131. 01. 2006

Allgemeiner und wirtschaftlicher Verbraucherschutz für einen nachhaltigen Konsum

der Abgeordneten Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Peter Hettlich, Undine Kurth (Quedlinburg), Christine Scheel, Hans Josef Fell, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Reinhard Loske, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die BSE-Krise hatte die Misere und jahrzehntelange Versäumnisse im Verbraucherschutz endgültig ans Licht gebracht, und die genauere Analyse machte schnell deutlich, wie mangelhaft der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher auch in vielen Alltagsbereichen und in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen war.

Die Schaffung des Verbraucherministeriums und des Verbraucherausschusses im Deutschen Bundestag mit der Bündelung der Querschnittsaufgabe Verbraucherschutz und die Verabschiedung von gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Verbraucherschutz war konsequent und erfolgreich. Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Sicherheit, Information und Wahlfreiheit sind essentiell und prägen zusammen mit dem Leitbild eines nachhaltigen Konsums die moderne Verbraucher- und Wirtschaftspolitik. Dabei ist ein besonderer Schwerpunkt auf den allgemeinen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz zu legen.

Auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird diesem Verbraucherschutzansatz einerseits eine herausgehobene Stellung zugemessen und „gewinnen Fragen des rechtlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutzes zunehmend an Bedeutung“, andererseits aber Unklarheit im Hinblick auf effektive verbraucherpolitische Regierungsarbeit geschaffen, „die aber nicht in Federführung des Verbraucherministeriums liegen.“

In zahlreichen Interviews hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer, auch die Grundlinien seiner Verbraucherpolitik erörtert, ohne ausreichende Klarheit über die Arbeitsschwerpunkte im rechtlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz zu schaffen. In einem Interview der „Berliner Zeitung“ vom 16. Dezember 2005 wollte Minister Horst Seehofer gar keine Schwerpunkte mehr im allgemeinen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz setzen und erklärte, „Ich bin für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig. … Ich werde mich also auf meine Zuständigkeiten konzentrieren …“. Insofern besteht erheblicher Klärungsbedarf über die Ausgestaltung der Verbraucherpolitik der neuen Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um der Querschnittsaufgabe Verbraucherschutz bei der Koordination der beteiligten Ressorts eine herausgehobene Stellung einzuräumen?

2

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem wirtschaftlichen Verbraucherschutz allgemein und im Hinblick auf Leistungen der Daseinsvorsorge, neue Verbraucherprobleme in der digitalen Medienwelt und auf dem Telekommunikationsmarkt, Kundenbeschwerden im Gesundheitsmarkt und von Fahrgästen, aktuelle Fragen des Anlegerschutzes und bei Finanzdienstleistungen bei, und mit welchen Aktivitäten wird sie dieser Bedeutung gerecht?

3

Welche rechtlichen und tatsächlichen Vorhaben des Aktionsplans Verbraucherschutz (Bundestagsdrucksache 15/1007) wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zum Abschluss bringen, welche werden nicht weiterverfolgt?

4

Welche Maßnahmen und Ausgaben plant die Bundesregierung zur Verbesserung des Informationsstatus der Verbraucherinnen und Verbraucher, und in welcher Weise sollen Unternehmen in diese Vorhaben einbezogen werden?

5

Mit welchen neuen Instrumenten will die Bundesregierung den Verbraucherinteressen in deregulierten Märkten mehr Nachdruck und Geltung verschaffen?

6

Ist die Bundesregierung allgemein der Auffassung, dass eine effektive Beobachtung und Kontrolle der Verbrauchermärkte, insbesondere bei Angeboten bezüglich Gesundheit, Mobilität, Informationstechnologien und Finanzdienstleitungen erfolgen sollte, und welche Verfahrens- und Berichtsregeln sollen nach Auffassung der Bundesregierung dafür gelten?

7

Sind der Bundesregierung Projekte zur Förderung von nachhaltigen Konsumprodukten und Verhaltensmustern bekannt, im Rahmen derer innovative Angebote für Verbraucher entwickelt und zur Marktreife gebracht wurden, und welche Indikatoren wählt die Bundesregierung, um positive Trends im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung auf der Konsumseite zu ermitteln?

8

Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD postulierten Ansatz, dass Verbraucherpolitik Wirtschaftspolitik von der Nachfrageseite sei, in rechtliche und wirtschaftliche Impulse für den Markt umzusetzen?

9

Zu welchen Fragen des finanziellen, digitalen und wirtschaftlichen Verbraucherschutzes beabsichtigt die Bundesregierung, Verbesserungen der Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen?

10

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass angesichts der sich massiv häufenden Verbraucherbeschwerden und einer sich abzeichnenden verbraucherunfreundlichen Schadensregulierung seitens der Bankinstitute bei Online-Banking die Umkehr der Beweislast zugunsten der geprellten Kunden und eine verbraucherfreundliche Rechtsposition erforderlich ist, um privaten Verbrauchern eine risikofreie, kostengünstige und kundennahe Nutzung dieser neuen Technologie zu garantieren, und wenn ja, welche Maßnahmen wird sie ergreifen?

11

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Grundsatz der verantwortungsvollen Kreditvergabe für Konsumentenkredite aus Sicht des Verbraucherschutzes richtig ist und in das deutsche Recht eingeführt werden soll sowie die Situation von verschuldeten Verbrauchern durch ein besseres Kontopfändungsrecht, ein verschlanktes Verbraucherinsolvenzverfahren und das gesetzliche Recht auf ein Girokonto verbessert werden soll, und wenn ja, wann und wie wird sie dieses Vorhaben umsetzen?

12

Wird die Bundesregierung gesetzgeberisch die Haftung von Managern und Vorständen bei Falschinformationen gegenüber privaten Anlegern verschärfen, und wenn ja, in welcher Art und Weise und in welcher konkreten Höhe?

13

Zieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Schließungen mehrerer offener Immobilienfonds in den letzten Wochen rechtliche und tatsächliche Konsequenzen, und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?

14

Wird die Bundesregierung gesetzliche Initiativen einbringen, um insbesondere Jugendliche vor intransparenten und ökonomisch unsinnigen Angeboten auf dem Telekommunikationsmarkt zu schützen und für Verbraucherinnen und Verbraucher, z. B. durch Preisansagepflichten, Markttransparenz zu schaffen und damit informierte Entscheidungen zu ermöglichen, und wenn ja, welche?

15

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass aus den massiven Verstößen gegen Wettbewerbsrecht im Zusammenhang mit so genannten Gewinnspielen rechtliche und verbraucherschützende Konsequenzen zu ziehen sind, und wenn ja, welche?

16

Beabsichtigt die Bundesregierung, Verbraucherinnen und Verbraucher über eine Energieverbrauchskennzeichnung und die Unterstützung der Ökodesign-Richtlinie hinaus gegen überhöhte Gas- und Energiepreise und bezüglich Schadensersatzforderungen bei Stromausfällen Unterstützung zu gewähren, und wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?

17

Wird die Bundesregierung die Wahlfreiheit der privaten Endverbraucherinnen und Endverbraucher bei gentechnisch veränderten Lebensmitteln sicherstellen, und wenn ja, mit welchen neuen Maßnahmen?

Berlin, den 31. Januar 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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