BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ausnutzung von Arbeitslosen in Unternehmens-Praktika

<span>Praktika zur Eignungsfeststellungen und Trainingsmaßnahmen nach §§ 48 bis 52 SGB III: Anzahl 2006 und 2007, durchschnittliche Dauer, Länge und Häufigkeit von Überschreitungen nach Trägern, Eingliederungserfolge, Mitnahmeeffekte und Substitution von regulären Arbeitsplätzen, auffällige Unternehmen, Beurteilung bekanntgewordener Fälle, Gegenmaßnahmen</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

28.09.2007

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/636212. 09. 2007

Ausnutzung von Arbeitslosen in Unternehmenspraktika

der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Markus Kurth, Anna Lührmann, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Rahmen der Arbeitsförderung der Sozialgesetzbücher II und III (SGB II und III) können Arbeitslose in so genannte Eignungsfeststellungen und Trainingsmaßnahmen in Betriebe vermittelt werden. Damit sollen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungsfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeit ermittelt werden. Für die Maßnahmen sind Zeiträume von zwei bis acht Wochen vorgesehen, insgesamt dürfen sie nicht länger als zwölf Wochen dauern. Die Maßnahme ist für die Praktika-Unternehmen in der Regel kostenfrei. Die Maßnahmeteilnehmer beziehen währenddessen Arbeitslosengeld, können aber Fahrt- und Kinderbetreuungskosten geltend machen. Lehnen Arbeitsuchende die Maßnahmen ab oder beenden sie sie vorzeitig, drohen ihnen Leistungskürzungen von 30 Prozent.

Nach einem Bericht des Fernsehmagazins „Report Mainz“ vom 27. August 2007 kommt es immer wieder zur missbräuchlichen Ausnutzung vor allem von Trainingsmaßnahmen. In den darin genannten Beispielen aus Görlitz, Düren und Osnabrück kam es zu erheblichen Überschreitungen der maximalen Praktikumsdauer, falschen Versprechungen über anschließende Festeinstellungen, ungerechtfertigten Leistungskürzungen und massenhaften Vermittlungen von Praktikantinnen und Praktikanten an einzelne Unternehmen, die dadurch offensichtlich reguläres Personal ersetzten. Nach Angaben von ver.di gibt es Betriebe, in denen weit mehr als 10 Prozent der Beschäftigten im Rahmen von Praktika eingesetzt würden. In der Fernsehsendung „Fakt“ vom 3. September 2007 wurde über ein weiteres Beispiel aus der Region Leipzig berichtet, in dem ein Unternehmen offensichtlich regelmäßig die kostenlose Arbeitsleistung von Praktikanten einkalkulierte.

Gegenüber „Report Mainz“ war die Bundesregierung zu keiner Stellungnahme über die missbräuchliche Nutzung von Unternehmenspraktika bereit. Zwischenzeitlich hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) Mitnahmeeffekte im Unternehmerlager zugegeben und Gegenmaßnahmen angekündigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Eignungsfeststellungen und Trainingsmaßnahmen nach §§ 48 bis 52 SGB III wurden in den Jahren 2006 und 2007 (bis einschließlich August 2007) durchgeführt?

2

Wie lange dauerten die Maßnahmen im Schnitt, in wie vielen Fällen und wie lange wurde bei Trainingsmaßnahmen die maximale Dauer von zwölf Wochen überschritten?

3

In welchen Agenturen, ARGEn (Arbeitsgemeinschaften) und Optionskommunen kam es zu einer Überschreitung der maximalen Maßnahmedauer, und in welcher Häufigkeit und Länge?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die häufige Überschreitung der Förderungshöchstdauer, obwohl § 49 SGB III keinerlei Ermessensspielraum für die Ausdehnung der Förderdauer vorsieht?

5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Eingliederungserfolge von Eignungsfeststellungen und Trainingsmaßnahmen in Form von Praktika vor?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von Missbrauch bei Eignungsfeststellungen und Trainingsmaßnahmen im Sinne von Mitnahmeeffekten und Substitution von regulären Arbeitsplätzen durch immer neue Praktikanten?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die in den Medien dokumentierten Fälle von Missbrauch im Zusammenhang mit Eignungsfeststellungen und Trainingsmaßnahmen?

8

Welche Unternehmen sind der Bundesregierung bekannt, in deren Betrieben auffällig häufig und/oder auffällig viele Praktikantinnen und Praktikanten arbeiteten, ohne dass sich daraus Festeinstellungen entwickelten?

9

Plant die Bundesregierung Maßnahmen gegen Unternehmen, die durch die missbräuchliche Nutzung von Praktikantinnen und Praktikanten aufgefallen sind, und wenn ja, welcher Art?

Wenn nein, warum nicht?

10

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um den Missbrauch von Unternehmenspraktika, insbesondere wenn sie zum Ersatz regulärer Arbeitsverhältnisse genutzt werden, zukünftig zu verhindern, und bis wann will sie die Umsetzung dieser Maßnahmen sicherstellen?

Berlin, den 12. September 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen