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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Verkehrsbedeutung der Bundesstraße 10 für die Netzkonzeption des Bundes

<span>Bundesstraße B 10 im Großraum Karlsruhe: Untersuchungen zum Verkehrsaufkommen, Abschnitt zwischen den BAB-Anschlussstellen Karlsruhe-Nord und Pforzheim im Lichte des sechsspurigen Ausbaus der Autobahn A 8, Einstufung einzelner Teilstücke, Kostenübernahmen durch den Bund, Sperrung für Verkehre über 7,5 t, Bau des Hopfenbergtunnels und anschließender Ortsdurchfahrten</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

01.10.2007

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/637314. 09. 2007

Verkehrsbedeutung der Bundesstraße 10 für die Netzkonzeption des Bundes

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesstraße 10 (B 10) im Großraum Karlsruhe zwischen der linken Rheinseite in Rheinland-Pfalz und Pforzheim sorgt immer wieder für Verwirrung in der Bevölkerung und in Fachkreisen der Raumplanung. Mit Schreiben vom 27. September 2006 an den Karlsruher Bürger Norbert Bensching bezeichnet die Landesregierung die B 10 als nicht zu den wichtigsten Bundesfernstraßenverbindungen für den Ost-West-Verkehr im Land Baden-Württemberg gehörend. Zwischen Karlsruhe und Pforzheim verläuft die B 10 teilweise im Abstand von wenigen Kilometern parallel zur A 8.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Was hat die Bundesregierung veranlasst, die Nordtangente Karlsruhe im Zuge der B 10 in den Bundesverkehrswegeplan und den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufzunehmen?

2

Welche Untersuchungen zum Umfang von weiträumigen Verkehren und von internationalem Durchgangsverkehr auf der geplanten Nordtangente Karlsruhe einschließlich Rheinbrücke liegen vor?

3

Ist die Auskunft zur Einstufung der B 10 des im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen zuständigen Innenministers von Baden-Württemberg vom 27. September 2006 richtig und mit Zustimmung der Bundesregierung erfolgt?

4

Welche künftige Bedeutung hat die B 10 zwischen dem neuen Autobahnanschluss Karlsruhe-Nord (KA-Nord) und Pforzheim für den weiträumigen Verkehr unter Berücksichtigung des sechsspurigen Ausbaus der A 8 zwischen Karlsruhe und Stuttgart?

5

Wurde das Teilstück der A 8 zwischen Karlsbad und Pforzheim-West nicht zur Entlastung dieser parallel verlaufenden B 10 in den Gemeinden Pfinztal und Remchingen zum sechsspurigen Ausbau vorgesehen und inzwischen planfestgestellt?

Falls ja, wird der B 10 zwischen Karlsruhe und Pforzheim damit die Fernverkehrsrelevanz nicht fehlen?

6

Wieso wird das Teilstück der jetzigen B 10 zwischen dem neuen BAB-Knoten Karlsruhe-Nord und dem Ortsteil Grötzingen auf Kosten des Bundes nach den Festlegungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Stadt Karlsruhe gebaut?

7

Wieso wurde der neue Autobahnanschluss KA-Nord aus Bundesmitteln gebaut und finanziert, wenn die Aussage des Regierungspräsidiums Karlsruhe über die fehlende Fernverkehrsrelevanz der B 10 zutrifft?

8

Trifft es zu, dass das gesamte Teilstück der B 10 zwischen dem neuen BAB-Anschluss der A 5 bis an die Ortsgrenze von Pfinztal gebaut wurde, um damit die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dieses Teilstück der B 10 zwischen der jetzigen Anschlussstelle Durlacher Allee durch ehemals Alt-Durlach (Pfinztalstraße) bis an die Ortsgrenze von Grötzingen aufgrund der fehlenden Verkehrsbedeutung nach dem provisorischen Zwischenausbau der jetzigen B 10 im Bereich „Untere Hub“ abzustufen?

9

Warum wurde das Teilstück der B 10 zwischen der Ortsmitte Pfinztal-Berghausen und Pforzheim-West bis heute nicht abgestuft, obwohl die gesamte Strecke von ca. 21 km für Verkehre über 7,5 t gesperrt ist?

10

Welche Auswirkungen hätte der Bau des Hopfenbergtunnels im Zuge der B 10 für die geltende Sperrung für Verkehre über 7,5 t zwischen Berghausen und Pforzheim?

11

Beabsichtigt der Bund in den anschließenden Ortsdurchfahrten ebenfalls Umgehungen zu bauen, da es sich um das gleiche weiträumige Verkehrsaufkommen handeln wird, das den Bau des Hopfenbergtunnels durch den Bund rechtfertigen soll?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die vorherige Herstellungspflicht des Bundes für eine abzustufende Bundesstraße rechtlich nicht so umfassend sein kann, dass zuerst ein Tunnel plus zusätzlich drei weitere Ortsumgehungen gebaut werden müssen, um dieses Teilstück der B 10 abstufen zu können?

13

Welche Technik ermöglicht es dem Bund, an automatischen Dauerzählstellen eine Unterscheidung der Fahrzeuge in Nah- und Fernverkehr festzustellen, wie es der Innenminister von Baden-Württemberg in der Landtagsdrucksache 14/300 ausführt?

Berlin, den 13. September 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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