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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Verkauf der Halbinsel Wustrow (G-SIG: 14010123)

Kaufvertrag einer Investorengruppe mit der Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt und dem Bundesvermögensamt sowie Verhalten der Investorengruppe gegenüber der Stadt Rerik

Fraktion

PDS

Datum

09.03.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache14/38418. 02. 99

Verkauf der Halbinsel Wustrow

der Abgeordneten Dr. Christa Luft und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit dem von vielen Bewohnerinnen und Bewohnern des Ostseebades Rerik und des Landkreises Bad Doberan mit Skepsis beobachteten Wirken einer Investorengruppe als Käuferin der Halbinsel Wustrow fragen wir die Bundesregierung:

Fragen4

1

Haben sich die Käufer der Immobilien auf der Halbinsel Wustrow an die mit der Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt mbH (TLG) und dem Bundesvermögensamt (BVA) abgeschlossenen Verträge gehalten?

In welchen Punkten gibt es Abweichungen zu den Verträgen?

Was kann über den Stand der Realisierung der Verpflichtungen der Käufer ausgesagt werden?

2

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, wenn es seitens der Käufer Abweichungen von den Verträgen gibt, um deren allseitige Erfüllung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu sichern?

3

Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, wonach die Anzeichen dafür, daß die Halbinsel Wustrow durch die Investorengruppe mit in die Millionen gehenden Beträgen beliehen wurde, als Ausdruck einer großangelegten Spekulation mit Immobilien gewertet werden können?

Teilt die Bundesregierung unseren Standpunkt – auch angesichts der Tatsache, daß die Entwicklung des Tourismusstandortes Heiligendamm durch die gleiche Investorengruppe nicht vorankommt –, daß es sich beim abgeschlossenen Immobiliengeschäft zwischen der TLG und der Investorengruppe um einen schwerwiegenden Fehler mit äußerst negativen Auswirkungen auf die Entwicklung auf der Halbinsel Wustrow handelt?

Sollten die Verantwortlichen in angemessener Weise zur Rechenschaft gezogen werden?

4

Verstößt es nach Auffassung der Bundesregierung gegen den Kaufvertrag mit der TLG und dem BVA, daß die Investorengruppe mit großem Nachdruck von der Stadt Rerik einen generellen Bebauungsplan für die verkaufte Fläche, die sogenannte Gartenstadt und das Landschaftsschutzgebiet verlangt?

Bonn, den 9. Februar 1999

Dr. Christa Luft Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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