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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Förderung und Überprüfung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 1998 (G-SIG: 14010030)

Durchführung von ABM 1998, Dauer der Maßnahmen, beanstandete Projekte, Vorfinanzierung

Fraktion

PDS

Datum

10.12.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache14/8124. 11. 98

Förderung und Überprüfung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 1998

der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Monika Balt, Maritta Böttcher, Dr. Heidi Knake-Werner und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Zum Frühjahr 1998 stellte die Bundesregierung zusätzliche Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vor allem in Ostdeutschland zur Verfügung, die in der Öffentlichkeit vielfach als „Wahl-ABM“ bezeichnet wurden. Von verschiedenen Seiten wurde berichtet, daß Arbeitsämter an Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit der dringenden Bitte herangetreten seien, Projekte zu entwickeln und Förderanträge zu stellen.

Manche Träger gerieten dadurch in die Situation, nahezu zeitgleich mit dem Maßnahmebeginn die personellen und sachlichen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Fördermaßnahme erst schaffen zu müssen. Mittlerweile liegen aus einzelnen Arbeitsamtsbezirken Presseberichte vor, daß einige dieser im Frühjahr begonnenen Maßnahmen nach Prüfung durch die Arbeitsämter beanstandet und eingestellt wurden. Vereinzelt wurde den Trägern die Eignung aberkannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

  • Wie viele Anträge auf Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wurden jeweils in den Monaten Januar bis Oktober 1998 gestellt und wie viele bewilligt (Angaben bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern sowie nach Maßnahmen und Teilnehmern)?
  • Wie viele Arbeitslose wurden jeweils in den Monaten Januar bis Oktober 1998 in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vermittelt (Angaben bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern)?
  • Wie viele Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wurden jeweils in den Monaten Januar bis Oktober 1998 mit einer Laufzeit bis zu insgesamt sechs Monaten, wie viele mit einer Laufzeit von sechs bis neun Monaten und wie viele mit einer Laufzeit von neun bis zwölf Monaten bewilligt (Angaben bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern)?
  • Wie viele der in den genannten Zeiträumen bewilligten Maßnahmen betrafen Projekte, die mit der Maßnahmebewilligung neu begonnen wurden, wie viele der bewilligten Maßnahmen fanden in bereits bestehenden Projekten statt (Angaben bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern)?
  • In welchem Umfang wurden für die bewilligten Maßnahmen Sachmittelkosten gewährt, wie verteilen sich die Sachmittelbewilligungen auf bereits bestehende und auf neue Projekte, und in welchem quantitativen Verhältnis stehen die bewilligten Sachmittelkosten zu den bewilligten Fördergeldern für Löhne und Gehälter (Angaben bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern)?
  • In wie vielen Fällen erfolgte in den Monaten Januar bis Oktober 1998 eine unangemeldete „unverzügliche Maßnahmeprüfung“ gemäß der Dienstanweisung „Verfahren bei der Durchführung von ABM“ der Bundesanstalt für Arbeit, weil Anhaltspunkte für eine nicht zweckentsprechende Verwendung der Förderungsmittel oder entsprechende Anhaltspunkte durch Hinweise Dritter vorlagen (bitte mit Vergleichszahlen für die Jahre 1996 und 1997)?
  • Welche Mängel wurden bei diesen Überprüfungen in welcher Häufigkeit festgestellt? In wie vielen Fällen wurden insbesondere erstens eine nicht zweckgemäße Verwendung der Sachmittel und zweitens ein maßnahmefremder Einsatz der ABM-Teilnehmer festgestellt (bitte mit Vergleichszahlen für die Jahre 1996 und 1997)?
  • In wie vielen Fällen und in welchem Gesamtumfang wurden bei diesen Überprüfungen ausstehende Gehaltszahlungen festgestellt (bitte mit Vergleichszahlen für die Jahre 1996 und 1997)?
  • In wie vielen Fällen und in welchem Gesamtumfang forderten die Arbeitsämter im Ergebnis dieser Überprüfungen Fördermittel von den Trägern zurück (bitte mit Vergleichszahlen für die Jahre 1996 und 1997)?
  • In wie vielen Fällen wurde 1998 dem Träger der beanstandeten Maßnahme die Eignung aberkannt (bitte mit Vergleichszahlen für die Jahre 1996 und 1997)?
  • In welchem Umfang leisteten die Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 1998 Vorauszahlungen auf bewilligte Fördermittel (Zwischenfinanzierungen bis zur ersten Auszahlung bzw. für die letzten beiden Monate bis zur Gesamtabrechnung)? In wie vielen Fällen kann davon ausgegangen werden, daß die bewilligten Fördermittel anteilsmäßig dem Träger bis zur ersten Lohn- und Gehaltszahlung an die Teilnehmer der Maßnahme zur Verfügung stehen (Schätzungen bitte für jeweilige Anteile an den Maßnahmen sowie für die betreffenden Finanzsummen)?
  • Wie ist es zu erklären, daß Träger, die wegen fehlender Eigenfinanzierungsmöglichkeiten eine 100-%-Förderung bewilligt erhalten, aufgrund der Praxis der teilweise erheblich zeitlich verzögerten Fördermittelauszahlung nicht unerhebliche Zwischenfinanzierungsmittel aufbringen sollen bzw. müssen?
  • Ist in jedem Fall sichergestellt, daß Träger, die einen Antrag auf anteilige Auszahlung der bewilligten Förderungsmittel ab Beginn der Förderung oder einen Antrag auf Abschlagszahlung im Sinne des § 337 Abs. 4 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) stellen, die Auszahlung mit Entstehen der ersten Zahlungsverpflichtung gegenüber den Teilnehmern der Maßnahme erhalten?
  • Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich einer Änderung der ABM-Anordnung aufgrund der Prüfergebnisse bei Maßnahmeträgern? Welche Möglichkeiten gedenkt die Bundesregierung zu schaffen, damit gerade freien Trägern, die über keine Eigenmittel und unzureichende Rücklagen verfügen, eine Vorfinanzierung von Projekten, insbesondere hinsichtlich ihrer sachlichen Ausstattung, tatsächlich ermöglicht bzw. erleichtert wird?

Fragen14

1

Wie viele Anträge auf Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wurden jeweils in den Monaten Januar bis Oktober 1998 gestellt und wie viele bewilligt (Angaben bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern sowie nach Maßnahmen und Teilnehmern)?

2

Wie viele Arbeitslose wurden jeweils in den Monaten Januar bis Oktober 1998 in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vermittelt (Angaben bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern)?

3

Wie viele Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wurden jeweils in den Monaten Januar bis Oktober 1998 mit einer Laufzeit bis zu insgesamt sechs Monaten, wie viele mit einer Laufzeit von sechs bis neun Monaten und wie viele mit einer Laufzeit von neun bis zwölf Monaten bewilligt (Angaben bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern)?

4

Wie viele der in den genannten Zeiträumen bewilligten Maßnahmen betrafen Projekte, die mit der Maßnahmebewilligung neu begonnen wurden, wie viele der bewilligten Maßnahmen fanden in bereits bestehenden Projekten statt (Angaben bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern)?

5

In welchem Umfang wurden für die bewilligten Maßnahmen Sachmittelkosten gewährt, wie verteilen sich die Sachmittelbewilligungen auf bereits bestehende und auf neue Projekte, und in welchem quantitativen Verhältnis stehen die bewilligten Sachmittelkosten zu den bewilligten Fördergeldern für Löhne und Gehälter (Angaben bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern)?

6

In wie vielen Fällen erfolgte in den Monaten Januar bis Oktober 1998 eine unangemeldete „unverzügliche Maßnahmeprüfung“ gemäß der Dienstanweisung „Verfahren bei der Durchführung von ABM“ der Bundesanstalt für Arbeit, weil Anhaltspunkte für eine nicht zweckentsprechende Verwendung der Förderungsmittel oder entsprechende Anhaltspunkte durch Hinweise Dritter vorlagen (bitte mit Vergleichszahlen für die Jahre 1996 und 1997)?

7

Welche Mängel wurden bei diesen Überprüfungen in welcher Häufigkeit festgestellt?

In wie vielen Fällen wurden insbesondere erstens eine nicht zweckgemäße Verwendung der Sachmittel und zweitens ein maßnahmefremder Einsatz der ABM-Teilnehmer festgestellt (bitte mit Vergleichszahlen für die Jahre 1996 und 1997)?

8

In wie vielen Fällen und in welchem Gesamtumfang wurden bei diesen Überprüfungen ausstehende Gehaltszahlungen festgestellt (bitte mit Vergleichszahlen für die Jahre 1996 und 1997)?

9

In wie vielen Fällen und in welchem Gesamtumfang forderten die Arbeitsämter im Ergebnis dieser Überprüfungen Fördermittel von den Trägern zurück (bitte mit Vergleichszahlen für die Jahre 1996 und 1997)?

10

In wie vielen Fällen wurde 1998 dem Träger der beanstandeten Maßnahme die Eignung aberkannt (bitte mit Vergleichszahlen für die Jahre 1996 und 1997)?

11

In welchem Umfang leisteten die Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 1998 Vorauszahlungen auf bewilligte Fördermittel (Zwischenfinanzierungen bis zur ersten Auszahlung bzw. für die letzten beiden Monate bis zur Gesamtabrechnung)?

In wie vielen Fällen kann davon ausgegangen werden, daß die bewilligten Fördermittel anteilsmäßig dem Träger bis zur ersten Lohn- und Gehaltszahlung an die Teilnehmer der Maßnahme zur Verfügung stehen (Schätzungen bitte für jeweilige Anteile an den Maßnahmen sowie für die betreffenden Finanzsummen)?

12

Wie ist es zu erklären, daß Träger, die wegen fehlender Eigenfinanzierungsmöglichkeiten eine 100-%-Förderung bewilligt erhalten, aufgrund der Praxis der teilweise erheblich zeitlich verzögerten Fördermittelauszahlung nicht unerhebliche Zwischenfinanzierungsmittel aufbringen sollen bzw. müssen?

13

Ist in jedem Fall sichergestellt, daß Träger, die einen Antrag auf anteilige Auszahlung der bewilligten Förderungsmittel ab Beginn der Förderung oder einen Antrag auf Abschlagszahlung im Sinne des § 337 Abs. 4 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) stellen, die Auszahlung mit Entstehen der ersten Zahlungsverpflichtung gegenüber den Teilnehmern der Maßnahme erhalten?

14

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich einer Änderung der ABM-Anordnung aufgrund der Prüfergebnisse bei Maßnahmeträgern?

Welche Möglichkeiten gedenkt die Bundesregierung zu schaffen, damit gerade freien Trägern, die über keine Eigenmittel und unzureichende Rücklagen verfügen, eine Vorfinanzierung von Projekten, insbesondere hinsichtlich ihrer sachlichen Ausstattung, tatsächlich ermöglicht bzw. erleichtert wird?

Bonn, den 20. November 1998

Dr. Christa Luft Monika Balt Maritta Böttcher Dr. Heidi Knake-Werner Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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