BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zum Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder ab vollendetem erstem Lebensjahr

Berechnungsgrundlagen für Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“, Ausreichen der zur Verfügung gestellten Mittel, Gründe für Einstellen der Haushaltsmittel für das Sondervermögen bereits in den Haushalt 2007, mögliche Gegenfinanzierung durch andere staatliche Leistungen, Ergebnisse des Kompetenzzentrums Familienleistungen, Umgang mit den Mehreinnahmen vom Umsatzsteueraufkommen, Höhe der täglich gewährleisteten Betreuungsdauer für Kleinkinder, geplante weitere gesetzgeberische Maßnahmen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

10.10.2007

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/650521. 09. 2007

Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zum Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr

der Abgeordneten Ekin Deligöz, Grietje Bettin, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Vor geraumer Zeit hat die Bundesregierung einen deutlichen Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren angekündigt. Die Zielmarge von 750 000 Betreuungsplätzen geht über den mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz angestrebten Ausbau hinaus. Ab 2013 soll ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder zwischen vollendetem ersten und dritten Lebensjahr verankert werden. Nach einer langen Debatte innerhalb der Regierungskoalition sowie nach Verhandlungen mit den Bundesländern ist nun die finanzielle Beteiligung des Bundes an dem Projekt in Eckpunkten skizziert. Vorgesehen ist unter anderem auch die Einrichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“. Die entsprechende parlamentarische Initiative wurde am 5. September 2007 im Bundeskabinett mit dem Ziel verabschiedet, zum 1. Januar 2008 Gesetzeskraft zu erlangen. Damit ist ein weiterer Schritt zum Ausbau der Kindertagesbetreuung erfolgt. Allerdings sind noch viele zentrale Aspekte dieses Ausbauvorhaben ungeklärt. Eine Gesetzesvorlage, in welcher die entscheidenden Ausbau- und Finanzregelungen enthalten sein sollten, ist bis Ende des Jahres angekündigt. Nach Maßgabe von Bund und Ländern sollen jedoch erst im Jahr 2008 alle parlamentarischen Verfahren durchlaufen sein. Solange bleibt die Ungewissheit über Ausgestaltung und Erfolgsaussichten des gesamten Projektes bestehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welches sind die Berechnungsgrundlagen, nach denen für den von Bund und Ländern geplanten Betreuungsausbau bis 2013 Investitionskosten in Höhe von 2,15 Mrd. Euro anfallen und nun gemäß Kabinettsbeschluss vom 5. September 2007 in das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ eingestellt werden?

2

Erwartet die Bundesregierung, dass mit den 2,15 Mrd. Euro alle im Zuge mit dem geplanten zusätzlichen Ausbau anfallenden Investitionskosten abgedeckt sein werden, und wenn nein, ist zwischen Bund und Ländern vereinbart, wer für darüber hinausgehende Investitionskosten aufzukommen hat?

3

Aus welchem Grund wird das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ bereits aus Haushaltsmitteln des Jahres 2007 gebildet, obwohl die Mittel frühestens im Jahr 2008 abgerufen werden können?

4

Hat die Bundesregierung bei der Planung ihrer Finanzbeteiligung am geplanten Betreuungsausbau in Form eines Sondervermögens für Investitionskosten und durch die avisierte Änderung der Umsatzsteuerverteilung zur Beteiligung an den Betriebskosten geprüft, andere staatliche Leistungen zur Gegenfinanzierung heranzuziehen bzw. umzuschichten?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, warum wird nun die Kofinanzierung des Bundes ausschließlich durch zusätzliche Haushaltsmittel bewerkstelligt?

5

Liegen der Bundesregierung bereits Ergebnisse des von ihr eingesetzten Kompetenzzentrums Familienleistungen vor, welches die Familienförderung in der Bundesrepublik Deutschland analysieren und Reformvorschläge unterbreiten soll?

6

Gibt es konkrete Prüfungsvorgaben für das Kompetenzzentrum, und wenn ja, welche sind das, und sollen auch Umschichtungen von Transfer- in Infrastrukturleistungen geprüft werden?

7

Welche Finanzierungsanteile sollen jeweils Länder und Kommunen von den restlichen 8 Mrd. Euro übernehmen, nachdem Bund und Länder für den Betreuungsausbau 12 Mrd. Euro bis 2013 veranschlagt haben und der Bund öffentlich dargelegt hat, dass und wie er seinen Anteil von 4 Mrd. Euro erbringen will?

8

Wie soll sich die Finanzierung nach Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ab dem Jahr 2013 sich gestalten, und welchen Finanzierungsanteil sollen dann die Kommunen tragen?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Weise die Länder die ihnen ab 2009 zufließenden Mehreinnahmen vom Umsatzsteueraufkommen für den Kinderbetreuungsausbau an die Kommunen weiterleiten werden?

10

Sind hinsichtlich der Beratungen zum Kinderbetreuungsausbau zwischen Bund und Ländern Maßnahmen zur Qualitätssteigerung der Betreuungsangebote beschlossen worden?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

11

Haben sich Bund und Länder in den Beratungen zum Kinderbetreuungsausbau und der Verankerung eines Rechtsanspruchs darüber verständigt, für welche tägliche Betreuungsdauer ein Anspruch von Kindern zwischen vollendetem ersten und dritten Lebensjahr gewährleistet sein wird?

Wenn ja, welche Betreuungsdauer wurde genau festgelegt?

Wenn nein, warum nicht?

12

Sind im Zuge des parlamentarischen Verfahrens zum Kinderbetreuungsausbau neben Änderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz und im Finanzausgleichgesetz noch Änderungen in anderen Gesetzen geplant, und wenn ja, in welchen?

Berlin, den 21. September 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen