Wohngelderstattung an die Bundesländer
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht zur Jahresrechnung des Bundes 1997 (Drucksache 14/29) gerügt, daß seit dem Jahre 1985 nach dem Wohngeldgesetz – Sechster Teil. Erstattung des Wohngeldes – an zehn Bundesländer zusätzliche Festbeträge zu ihrem Anteil vom Bund gezahlt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Trifft es zu, daß noch immer jährlich 282 Mio. DM zusätzliche Festbeträge an zehn Bundesländer zur Erstattung ihres Wohngeldanteils vom Bund geleistet werden?
Trifft es zu, daß diese unterschiedlich hohen Festbeträge von Wohngelderstattungen des Bundes an die verschiedenen Länder der Kompensation von Einnahmeausfällen dienen sollten, die den Ländern durch den Rückzug des Bundes aus der Beteiligung an den Ausgaben nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz entstanden sind?
Ist diese Regelung und ihre Begründung noch immer in Kraft?
Wenn ja, ist diese Regelung weiterhin rechtlich und sachlich vertretbar, oder sollten die Erstattungen des Bundes nicht ausschließlich zweckgebunden für Wohngeld vergeben werden?
Sieht die Bundesregierung vor, diese zusätzlichen Mittel in Zukunft dafür zu nutzen, allen Ländern eine gleichmäßig höhere Erstattung ihrer Wohngeldkosten zu gewähren?