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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zu einem Demonstrationsaufruf des türkischen Generalkonsuls in München (G-SIG: 14010066)

Aufruf an in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige zu einer Demonstration nach München, innere Sicherheit, völkerrechtliche Aspekte

Fraktion

PDS

Datum

08.01.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache14/21403. 12. 98

Haltung der Bundesregierung zu einem Demonstrationsaufruf des türkischen Generalkonsuls in München

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidi Lippmann-Kasten und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Seit der Festnahme des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan am 12. November 1998 in Rom kam es in der Türkei zu einer Repressionswelle gegen oppositionelle Politiker und Medienvertreter. Insgesamt wurden 3 064 HADEP-Angehörige (HADEP: Partei der Demokratie des Volkes) verhaftet. Hungerstreikende Kurdinnen und Kurden wurden angegriffen. Bei diesen Angriffen, an denen Angehörige der „Grauen Wölfe“ beteiligt waren, wurden in Diyarbakir und in Koceli zwei Kurden ermordet. Der feindseligen Stimmung gegen die kurdische Bevölkerung und Demonstrationen gegen Italien sind Drohungen der türkischen Regierung und der faschistischen „Grauen Wölfe“ vorausgegangen, als die Weigerung der italienischen Regierung, Abdullah Öcalan an die Türkei auszuliefern, bekannt wurde. Dazu der türkische Ministerpräsident Mesut Yilmaz: „Wir werden uns dies nicht bieten lassen“ (Sabah, 22. November 1998). „Alles hat seine Opfer. Wir haben selbst den Krieg ins Auge gefaßt“ (Özgür Politika, 22. November 1993). Auch in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige werden durch Medienvertreter aufgerufen zu protestieren, um das Feld nicht den Kurden zu überlassen (Hürriyet vom 23. November 1998).

In diesem Zusammenhang hat die „Plattform der türkischen Gesellschaft in Europa“ (sie setzt sich zusammen aus: Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG), Türkische Islam-Union in Europa u. a.) zu Demonstrationen am 28. November 1998 in Bonn, Nürnberg, München und Berlin aufgerufen (Evrensel, 28. November 1998). Fahnen der MHP (Partei der nationalen Bewegung, bekannt als Graue Wölfe), nationalistische Märsche und Parolen bestimmten den Verlauf dieser Demonstrationen (Evrensel und Özgür Politika 29. November 1998).

Der Generalkonsul in München forderte in einem Rundschreiben türkische Vereine auf, ihre Mitglieder zur Demonstration nach München zu mobilisieren. „Diese von Vereinen aus unterschiedlichen Bereichen in Vertretung unserer Bürger organisierte Demonstration wird am Samstag, dem 28. November 1998, um 12.30 Uhr auf der Theresienwiese (. . .) beginnen (. . .) Dabei werden sich unsere Bürger jeden Alters unter einer einzigen Fahne treffen (. . .) Ich bitte Sie mit Hochachtung dieses Anliegen an alle Mitglieder Ihres Vereines und an alle unsere Bürger weiterzuleiten“ (Schreiben des Generalkonsuls am 24. November 1998).

Nach Artikel 5 des Wiener Abkommens zur Regelung konsularischer Beziehungen ist das Verhalten des Generalkonsuls eine Einmischung in interne politische Ereignisse und ist völkerrechtswidrig.

Dadurch wird das friedliche Zusammenleben von türkischen und kurdischen Migranten und Flüchtlingen gestört und eine Auseinandersetzung ausgelöst.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Ist der Bundesregierung der Aufruf des Generalkonsuls in München bekannt, und wie bewertet sie solche Aufrufe unter dem Gesichtspunkt der inneren Sicherheit?

2

Sieht die Bundesregierung im Verhalten des Generalkonsuls eine Verletzung des Artikels 5 des Wiener Abkommens?

Wenn nein, warum nicht?

3

Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten des Generalkonsuls unter völkerrechtlichen Aspekten?

4

Gibt es seitens der Bundesregierung auf das Verhalten des Generalkonsuls Reaktionen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

5

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit andere türkische Generalkonsulate oder hat die türkische Botschaft zu ähnlichen Aktionen aufgerufen?

Wenn ja, in welchen und in wie vielen Fällen?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Symbole von Demonstrationsteilnehmern auf den o. g. Demonstrationen gezeigt worden sind?

Wenn ja, welche Symbole und Inhalte wurden dort präsentiert?

7

Sind der Bundesregierung anläßlich der oben genannten Demonstrationen Ausschreitungen oder Angriffe auf Personen oder Einrichtungen bekanntgeworden?

Wenn ja, welche Einrichtungen und Personen waren davon betroffen?

Hat es Ermittlungsverfahren oder Klagen diesbezüglich gegeben?

Wenn ja, wie viele?

Werden weitere noch eingeleitet?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob weitere Demonstrationen und Veranstaltungen von den o. g. türkischen Organisationen geplant sind?

Wenn ja, von welchen Organisationen, wann, wo und zu welchem Anlaß?

Bonn, den 3. Dezember 1998

Ulla Jelpke Heidi Lippmann-Kasten Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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