Forderung nach schneller Umsetzung der EU-Signaturrichtlinie
der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Rainer Funke, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Die europäische „Richtlinie über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen“ (Signaturrichtlinie) wurde im Januar 2000 in Kraft gesetzt. Bis zum Juli 2001 haben die EU-Mitgliedstaaten Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Aus dem bereits seit Juli 1997 geltenden Signaturgesetz, das das Verfahren der elektronischen oder digitalen Signatur regelt, ergeben sich im Hinblick auf die beschlossene Richtlinie für die Praxis eine Vielzahl offener Rechtsfragen. Die daraus resultierenden Rechtsunsicherheiten hemmen bis zur Umsetzung der Richtlinie die Entwicklung und weitere Verbreitung des elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehrs.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen6
Wie ist der Stand der Umsetzung der Signaturrichtlinie?
Welche begleitenden Maßnahmen erwägt die Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie, insbesondere um eine möglichst weite Verbreitung der Signaturkarte in der Bevölkerung zu erreichen?
Inwieweit plant die Bundesregierung, die in der Signaturrichtlinie vorgesehene Chipkarte mit Ausweisfunktionen nach dem Passgesetz zu verbinden?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sicherzustellen?
Sieht die Bundesregierung in Bezug auf die Chipkarte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung tangiert?
Wie ist der Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr“, des sog. „Textform-Gesetzes“?