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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Wettbewerb bei Postdienstleistungen (G-SIG: 14010365)

Kostendeckung für den Exklusivbereich bei Postdienstleistungen in der Deutschen Post AG, Prüfung der Postentgelte im Exklusivbereich, Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen durch Rabatte, Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf den geplanten Börsengang

Fraktion

FDP

Datum

17.08.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag16. 06. 99

Wettbewerbsöffnung im Postmarkt und Verhalten der Deutschen Post AG

der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In der 13. Legislaturperiode wurde das Postgesetz beschlossen, mit dem der Markt für Postdienstleistungen ab dem 1. Januar 1998 in Teilen für Wettbewerb geöffnet wurde. Das Gesetz legte eine asymmetrische Regulierung fest, damit neben dem ehemaligen Monopolisten Deutsche Post AG weitere private Wettbewerber eine faire Chance im Markt erhalten. Nach eineinhalb Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes erscheint es angebracht, einige grundsätzliche Fragen zum Verhalten der Deutschen Post AG und zur Regulierung zu stellen.

Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die zweifellos positive Entwicklung der Deutschen Post AG zu einem modernen Logistik- und Dienstleistungsunternehmen fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Hat die Deutsche Post AG innerhalb des lizenzierten Bereichs und für Postdienstleistungen im lizenzierten und im nicht-lizenzierten Bereich getrennte Rechnungslegungskreise eingeführt, welche die finanziellen Beziehungen zwischen den Postdienstleistungen innerhalb des lizenzierten Bereichs und zwischen lizenziertem und nicht-lizenziertem Bereich nachvollziehbar machen, und liegt der Bundesregierung das Rechnungswerk vor?

2

Überprüft die Bundesregierung aufgrund des Rechnungswerks, ob Postdienstleistungen außerhalb des Exklusivbereichs, insbesondere also im Paketdienst und für Massensendungen ab 50 g, von der Deutschen Post AG unter Vollkostendeckung angeboten werden, um Wettbewerbsnachteile zu Lasten anderer Anbieter zu vermeiden?

3

Welche Vorbereitungen hat die Bundesregierung getroffen, um den zu erwartenden Antrag der Deutschen Post AG auf Festsetzung bzw. Verlängerung der Postentgelte im Exklusivbereich zu überprüfen, und wird die Bundesregierung die Prüfung auf der Grundlage der auf die einzelne Dienstleistung entfallenden Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung durchführen?

4

Hält die Bundesregierung statt dessen eine Prüfung der Entgelte auf der Grundlage vorgegebener Maßgrößen für die durchschnittlichen Änderungsraten für gerechtfertigt, obgleich seit der letzten Entgeltgenehmigung Rationalisierungsmaßnahmen im Briefbereich für mehr als 4 Mrd. DM abgeschlossen wurden, die zu deutlich verringerten Kosten des Briefdienstes geführt haben?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Post AG ihren Kunden Kooperationsverträge anbietet, die Rabatte bis zu 30 % auf postalische Leistungen beinhalten, wobei der Rabatt gleichermaßen für Leistungen im Exklusivbereich und für solche außerhalb des Exklusivbereichs gewährt wird?

6

Ist bekannt, daß Kooperationsverträge Rabatte auch für den Fall vorsehen, daß der Kunde mehr als 80 % seines gesamten Volumens an Postdienstleistungen an die Deutsche Post AG gibt?

7

Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß Wettbewerbsverzerrungen durch derartige Rabattgewährung vermieden werden?

8

Welche Kosten und Erträge entstehen bei der Deutschen Post AG durch die faktische Erbringung des Universaldienstes, und wie hoch ist der im Monopolbereich erwirtschaftete Überschuß?

9

Werden die Erträge aus Wettbewerbsbereichen als ausreichend für den Börsengang der Post angesehen, und wie werden die bestehenden Defizite im Paketbereich der Post finanziert?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Verlängerung der Exklusivrechte entgegen dem von der Post geäußerten Wunsch zur Sicherung des Börsengangs der Deutschen Post AG?

Bonn, den 16. Juni 1999

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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