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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Zugangsmöglichkeit von Frauen zu den Streitkräften (G-SIG: 14010315)

Vereinbarkeit des Ausschlusses von Frauen aus den meisten Bereichen der Streitkräfte mit Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG, Öffnung der Streitkräfte für freiwillige weibliche Bewerber, Formulierungen des Art. 12a GG zur Dienstpflicht von Frauen

Fraktion

FDP

Datum

15.06.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/103907. 05. 99

Zugangsmöglichkeit von Frauen zu den Streitkräften

der Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Hildebrecht Braun (Augsburg), Jörg van Essen, Dirk Niebel, Ernst Burgbacher, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Zahlreiche Hinweise aus amtlichen Quellen wie auch aus den Streitkräften machen deutlich, daß eines der letzten geschlechtsspezifischen Berufsverbote in der Bundesrepublik Deutschland, das Verbot, Frauen den Zugang zu allen Laufbahnen und Dienstbereichen der Bundeswehr zu gewähren, auf zunehmendes Unverständnis der Gesellschaft, besonders aber bei den Betroffenen und potentiell Betroffenen stößt.

Im Bericht der Wehrdienstberater (WDB-Bericht 1997) heißt es: „Das Interesse junger Frauen am freiwilligen Dienst in den Streitkräften ist unverändert hoch. Verwendungsbeschränkungen sind nur schwer vermittelbar, Erklärungsansätze werden durch die Jugendlichen oftmals nicht akzeptiert.“

Im Jahresbericht 1997 der Jugendoffiziere der Bundeswehr wird die Haltung der weiblichen Jugend wie folgt beschrieben: „Das Interesse an der Bundeswehr ist gerade bei jungen Frauen stark angestiegen. Wie in den vergangenen Jahren wird die praktizierte Grundgesetzauslegung von ihnen nicht nachvollzogen, da nach ihrer Auffassung beim Bundesgrenzschutz oder bei der Polizei gleiche Voraussetzungen vorliegen. Sie sehen einen krassen Verstoß gegen die Gleichberechtigung darin, daß nur ganz wenige Laufbahnen in der Bundeswehr Frauen offenstehen. Zuweilen wird gar von ,Rechtsbeugung‘ und ,Frauenfeindlichkeit‘ gesprochen.“

Die Erfahrungen mit Frauen in den Streitkräften sind – in den Bereichen wo sie zugelassen sind – überaus positiv. Das Bewerberaufkommen ist sehr hoch, qualifiziert und motiviert. Dies bestätigen die Wehrdienstberater, besonders aber auch die Jahresberichte der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.

Im Wehrbeauftragtenbericht 1997 heißt es: „Die erfolgreiche Integration der Soldatinnen wird durch ihre Leistungsbereitschaft und ihr fachliches Können sehr erleichtert. Auf der Grundlage meiner Erkenntnisse aus Eingaben und von zahlreichen Truppenbesuchen hat sich bei mir der Eindruck verfestigt, daß es heute nicht nur keine Akzeptanzprobleme bei der Truppe mehr gibt, sondern daß die Soldatinnen als eine ausgesprochene Bereicherung empfunden werden.“

Zur Problematik des Verbotes des Dienstes mit der Waffe schreibt die Wehrbeauftragte: „Angesichts der aufgezeigten Entwicklung des Anteils der Soldatinnen im Sanitätsdienst halte ich es für dringend erforderlich, die Frage des Einsatzes von Frauen im Wachdienst zu einer befriedigenden Lösung zu bringen.“

Beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages gab und gibt es zahlreiche Eingaben, mit denen junge Frauen auf ihre Gleichstellung mit männlichen Bewerbern dringen, also die uneingeschränkte Zugangsmöglichkeit zu den Streitkräften. Die zuständigen Ressorts, das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium des Innern, haben sich bisher auf rechtliche Positionen zurückgezogen, geben aber keine gesellschaftspolitische Antwort auf dieses Problem.

Durch das Verwaltungsgericht Hannover wurde am 13. Juli 1998 der Fall einer Bewerberin, die Dienst in einer Instandsetzungstruppe bzw. bei Elektronischer Kampfführung leisten möchte, an den Europäischen Gerichtshof verwiesen.

Unter den wichtigen NATO-Staaten ist Deutschland heute das Schlußlicht bei der Öffnung der Streitkräfte für freiwillige weibliche Bewerber.

Da die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland sich so verändert haben, daß die Aufrechterhaltung eines der letzten geschlechtsspezifischen Berufsverbote in keiner Weise mehr gerechtfertigt ist,

fragen wir die Bundesregierung:

Fragen10

1

Sieht die Bundesregierung den weiter bestehenden Ausschluß von Frauen aus den meisten Bereichen der Streitkräfte, die damit verbundene Beeinträchtigung der Berufschancen sowie die Laufbahnnachteile von bereits im Dienste befindlichen weiblichen Soldaten als konform mit der grundgesetzlichen Verpflichtung nach Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 GG an, wonach der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken hat?

Falls nein, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Beeinträchtigung der Berufschancen und bestehende Nachteile zu beseitigen?

2

Welche politische Begründung sieht die Bundesregierung, Frauen den freiwilligen Zugang zu allen Bereichen der Streitkräfte weiterhin zu verwehren?

3

Beabsichtigt die Bundesregierungmit dem von Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung vom 10. November 1998 angekündigten Aktionsprogramm „Frau und Beruf“ sowie dem damit im Zusammenhang stehenden Gleichstellungsgesetz auch die Frage des Zugangs freiwilliger weiblicher Bewerber zu den Streitkräften zu lösen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung bei einer entsprechenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes eine Gesetzesinitiative, und hält sie dafür eine Grundgesetzänderung für erforderlich?

5

Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, daß von der Gründung der Bundeswehr an keine Frauen Dienst in den Streitkräften taten, ab 1975 aber weibliche Sanitätsoffiziere zugelassen wurden, ab 1986 Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und ab 1991 auch weibliche Angehörige in den Laufbahngruppen der Unteroffiziere und Mannschaften im Sanitäts- und Militärmusikdienst?

Warum mußte für diese Öffnung von Teilbereichen der Streitkräfte das Grundgesetz nicht geändert werden?

6

Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Probleme zu lösen, die dadurch entstehen, daß im Sanitätsdienst eine zunehmende Anzahl weiblicher Soldaten verwendet wird, ohne daß sie – wie ihre männlichen Kameraden – Wachdienst leisten können?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Formulierungen des Artikels 12 a GG historisch durch die Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges mit der massenweisen zwangsweisen Heranziehung von Frauen durch den Staat zu Hilfs- und Kriegsdiensten in der Wehrmacht und durch ein heute überholtes Rollenverständnis begründet sind?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sich die Formulierungen des Artikels 12 a GG auch eindeutig gegen den freiwilligen Dienst von Frauen in den Streitkräften richten?

9

Ist die Bundesregierung ferner der Auffassung, daß – wenn sich Artikel 12 a Abs. 4 Satz 2 GG nicht ausschließlich nur gegen eine Dienstverpflichtung von Frauen im Kriegsfall richtet – bereits heute ständig gegen das Grundgesetz verstoßen wird, weil weibliche Sanitätssoldaten auch an Waffen ausgebildet werden und auch weibliche Angehörige von Polizei und Bundesgrenzschutz ihren Dienst mit der Waffe ausüben?

10

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß es sich um ein Berufsverbot für Frauen handelt, welches einen „Grundrechtsschutz gegen sich selbst“ darstellt, und wie begründet sie ihre Auffassung?

Bonn, den 7. Mai 1999

Günther Friedrich Nolting Hildebrecht Braun (Augsburg) Jörg van Essen Dirk Niebel Ernst Burgbacher Horst Friedrich (Bayreuth) Hans-Michael Goldmann Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Ulrich Heinrich Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Ina Lenke Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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