Vorbemerkung
Die Verabschiedung der geplanten EU-Richtlinie zur Neuregelung des Folgerechts im Kunsthandel ist bisher in Brüssel am Widerstand Großbritanniens gescheitert.
Gerade unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft sollte die Bundesregierung eine europaweite Reform des Folgerechts anstreben, auch um die gravierenden Wettbewerbsnachteile zu Lasten des deutschen Kunsthandels zu beenden.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen9
Teilt sie die Einschätzung, daß die Harmonisierung des Folgerechts während der EU-Präsidentschaft Deutschlands die erste Möglichkeit seit über 25 Jahren ist, wachsende Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten deutscher Künstler und Galerien in Europa zu beenden?
Teilt sie die Einschätzung, daß diese Wettbewerbsverzerrungen zum Abwandern weiterer Anteile der deutschen Kunst u. a. nach England, Frankreich und Österreich geführt haben?
Ist ihr die Werbung von Auktionshäusern mit dem Slogan „The best place to sell german art is London“ bekannt?
Ist ihr bekannt, daß fast die Hälfte des gesamten deutschen Exports von Gemälden, Zeichnungen, Schnitten und Skulpturen im Jahr 1992 nach England (Volumen: 97 019 000 DM) ging sowie ca. 20 % (Volumen: 46 000 000 DM) nach Österreich und ca. 18 % (Volumen: 42 000 000 DM) nach Frankreich?
Kennt die Bundesregierung neuere Zahlen?
Ist ihr bekannt, daß die deutsche Regelung des Folgerechts auch dann zu einer Abgabe führt, wenn die Kunstwerke nachweislich mit Verlust verkauft wurden?
Kann sie bestätigen, daß der konstante Tarif in Höhe von 5 % aufgrund der fallenden Margen im Kunsthandel wie eine progressive Abgabenlast wirkt und dadurch der Markt ab 200 000 DM systematisch ins Ausland abwandert?
Hält die Bundesregierung eine degressive Staffel in der EU von 4/3/1/0,5 % für ausreichend, um die Abwanderung des europäischen Marktes in die USA zu verhindern?
Befürwortet sie einen Sondertarif für Galeristen, um deren Investitionen in den Aufbau eines folgerechtspflichtigen Sekundärmarktes in Rechnung zu stellen?
Ist ihr bekannt, daß gerade für Galerien in Deutschland der Abgabensatz nur geringfügig sinkt und von daher keine Investitionsimpulse für junge Kunst, sondern für etablierte Hochpreiswerke auf den Auktionen zu erwarten sind?
Wie will die Bundesregierung die Folgerechtsbelastung von Lagerbeständen in Galerien verhindern, die durch die EU- Folgerechtsharmonisierung demnächst – im Gegensatz zur bisherigen Praxis in Deutschland – nur noch bedingt freigestellt sein werden?
Ist die Bundesregierung bereit, sich bei der notwendigen Harmonisierung des Folgerechts in Europa über protektionistische Widerstände einzelner Staaten hinwegzusetzen, und wird sie noch unter der deutschen EU-Präsidentschaft energisch auf eine Neuregelung dringen?
Hält die Bundesregierung es für richtig, mittelfristig das Folgerecht weltweit zu harmonisieren?