Fristversäumnis bei der Meldung von Naturschutzflächen nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH)
der Abgeordneten Ulrike Flach, Birgit Homburger, Horst Friedrich (Bayreuth), Ulrich Heinrich, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Cornelia Pieper, Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Marita Sehn, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Die Europäische Union verfolgt mit ihrem Programm NATURA 2000 das Ziel, Schutzgebiete für bedrohte Tiere und Pflanzen in den Mitgliedstaaten der EU zu lokalisieren und auszuweisen, um das europäische Naturerbe zu erhalten. Die Umsetzung dieses Programms erfolgt in Deutschland durch die Vogelschutz-Richtlinie und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH). Zuständig für die Ausweisung der Gebiete sind ausschließlich die Bundesländer, die ihre Gebiete an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) melden, von wo die Meldungen nach Brüssel gegeben werden.
Nachdem bereits in der Vergangenheit Mahnungen der EU wegen mangelnder Einhaltung der Meldefrist erfolgten, setzte die Kommission eine letzte Frist zur Abgabe der Flächenmeldungen bis zum Jahresende. Bisher hat lediglich das Land Berlin die Meldungen abgeschlossen. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit erscheint es unwahrscheinlich, dass alle Bundesländer rechtzeitig abschließen werden. In diesem Fall drohen massive finanzielle Konsequenzen.
Presseberichten zufolge (z. B. Berliner Zeitung vom 8. November 1999) will die EU ihre Mittel für Strukturförderprogramme sperren, falls Deutschland nicht umgehend alle Gebiete meldet. Insbesondere für die neuen Bundesländer sind dies Summen in Höhe von mehreren Mrd. DM.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen11
Wie ist der gegenwärtige Stand der Meldungen von FFH-Gebieten, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Anzahl und Fläche der gemeldeten Gebiete?
Welche Bundesländer haben bereits definitiv einen Abschluss der Meldungen bis zum Jahresende ausgeschlossen?
Ist es zutreffend, dass die EU-Kommission mit einem Schreiben an die Bundesregierung mit der Sperrung der Strukturfördermittel für den Fall gedroht hat, dass die Meldungen nicht bis zum Jahresende erfolgen?
Trifft es zu, dass das BMU die Zusage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, anlässlich der Übersendung des Regionalentwicklungsplans am 1. November gegenüber der EU-Kommission bis Ende 1999 die Gebietsmeldungen nachzureichen, zurückgenommen hat?
Wie hoch wären die Verluste an Strukturfördermitteln für die Jahre 2000 bis 2006, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?
Welche Auswirkungen hätte ein Ausbleiben der Strukturfördermittel für die Projekte des Bundesverkehrswegeplans in den neuen Bundesländern (Verkehrsprojekte Deutsche Einheit)?
Welche Initiativen zur Erreichung einer rechtzeitigen Meldung durch die Bundesländer hat die Bundesregierung, insbesondere das zuständige BMU, unternommen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Verknüpfung der Strukturhilfefonds mit der FFH-Richtlinie durch EU-Kommissarin Wallström?
Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für die verspäteten Meldungen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass bürokratische Verfahren bei der Ausweisung der Gebiete zu den Verzögerungen geführt haben?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der unzureichenden Meldungen die von einigen Landesministern (z. B. Umweltministerin Bärbel Höhn aus Nordrhein-Westfalen) geäußerte Zielvorgabe, mindestens 10 Prozent der Landesfläche unter Naturschutz zu stellen?