Ausfuhrkontrollpolitik der Bundesregierung
der Abgeordneten Rainer Brüderle, Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat die Ausfuhr einer Anlage zur Produktion von Munition in die Türkei gebilligt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Inwiefern ist die Lieferung einer Anlage zur Produktion von Munition im Grundsatz nicht geeignet, zur internen Repression im Sinne des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren missbraucht zu werden?
Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung im Falle des Exportes der Anlage zur Produktion von Munition in die Türkei eine Beschränkung aus besonderen politischen Gründen im Einzelfall bei Ausfuhren in die NATO-Länder im Sinne der „Politischen Grundsätze über den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern“, Teil II, Satz 1 Nr. 2, nicht für gegeben?
Auf welche konkreten Vorbescheide der alten Bundesregierung stützt sich die neue Bundesregierung bei ihrer positiven Entscheidung zum Export der Munitionsfabrik in die Türkei?
Warum gilt dann nicht der generelle Vorbehalt der Änderung politischer Verhältnisse, wenn es konkrete Vorbescheide geben sollte?
Hat es bereits Ankündigungen der betroffenen Unternehmen gegeben, ggf. aufgrund vorliegender positiver Vorbescheide Regressansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob Klagen der betroffenen Unternehmen auf Entschädigung bei Vorliegen eines positiven Vorbescheides nach Kriegswaffenkontrollgesetz begründete Aussicht auf Erfolg haben?
Hat die Bundesregierung nach Verabschiedung ihrer „Politischen Grundsätze über den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ im Januar 2000 im Falle der Ausfuhr der Munitionsfabrik Nachverhandlungen mit der Türkei in dieser Sache geführt?