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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Strukturveränderungen der Bundesfinanzverwaltung (G-SIG: 14010588)

Arbeit der Bundeszollverwaltung an den Außengrenzen, bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und bei der Vollstreckung von Forderungen, Privatisierung der Bundesvermögensverwaltung, Strukturveränderungen in der Bundesfinanzverwaltung nach dem Zukunftsprogramm 2000

Fraktion

FDP

Datum

28.10.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/174906. 10. 99

Strukturveränderungen der Bundesfinanzverwaltung

der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Werner Hoyer, Rainer Funke, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Walter Hirche, Gudrun Kopp, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung berät in einer von ihr eingesetzten Arbeitsgruppe „Strukturveränderung der Bundesfinanzverwaltung“ die Straffung der Bundesfinanzverwaltung. Dies bedeutet für die Bundeszollverwaltung, dass überlegt wird, zukünftig die grenzpolizeilichen Aufgaben der Bundeszollverwaltung an den Ostgrenzen der Bundesrepublik Deutschland und der Grenze zur Schweiz sowie die Sicherung der Seegrenze und den zöllnerischen Anteil an der Küstenwache zukünftig auf den Bundesgrenzschutz (BGS) zu übertragen. Da beim BGS entsprechendes Personal derzeit nicht vorhanden ist, kommt allenfalls eine Überführung der derzeitig im grenzpolizeilichen Bereich tätigen Zöllnerinnen und Zöllner in den BGS in Betracht.

Beim Zollfahndungsdienst, der sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Instrument der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität entwickelt hat, ist geplant, die Bekämpfung der Drogenkriminalität durch den Zollfahndungsdienst aufzugeben. Es stellt sich die Frage, ob die Ausgliederung der erfahrenen Beamten im Zollfahndungsdienst aus diesem Bereich der Kriminalitätsbekämpfung nicht ein Vakuum erzeugt, das durch andere Sicherheitsbehörden geschlossen werden müsste, obwohl personell als auch hinsichtlich des erforderlichen Sachverstandes hier bei einer Neuordnung erheblicher Verbesserungsbedarf besteht.

Die Zollverwaltung ist seit Jahren mit großem Erfolg bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung engagiert. Rund 1 000 Zöllner werden auf diesem Gebiet eingesetzt und verzeichnen erhebliche Erfolge. Derzeit wird geprüft, diese Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit rückzuübertragen. Die Zollverwaltung hat in der Vergangenheit durch aufwendige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bewaffnete Kolleginnen und Kollegen in die Lage versetzt, die mitunter gefährlichen Aufgaben auf Baustellen usw. durchzuführen. Mit einer Überführung der Aufgabe an die Bundesanstalt würde das Einsparungsziel in diesem Bereich nicht nur nicht erreicht, sondern würde zu einem Verschiebebahnhof in andere Bundesbereiche werden.

Seit vielen Jahren ist die Bundeszollverwaltung Vollstreckungsbehörde für eine Vielzahl von Sozialversicherungsträgern. Bisher werden diese Dienstleistungen für die Sozialversicherungsträger im Wesentlichen kostenlos erbracht. Es wird erwogen, den Sozialversicherungsträgern in Zukunft die Dienstleistungen der Vollstreckungsstellen in Rechnung zu stellen. Die grundsätzlich mögliche Übertragung der Vollstreckungstätigkeit der Bundeszollverwaltung auf die Versicherungsträger würde zu erheblichen Mehrkosten führen, und das Ergebnis stünde in keinem Verhältnis zum Ertrag.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen19

1

Für wie effizient hält die Bundesregierung den Einsatz der Bundeszollverwaltung bei der Wahrnehmung grenzpolizeilicher und steuerlicher Aufgaben des Bundes an den Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland?

2

Gibt es Absichten der Bundesregierung, die der Zollverwaltung übertragenen grenzpolizeilichen Aufgaben oder Teile davon dem BGS zu übertragen?

3

Wenn ja, welche finanziellen Auswirkungen hätte dies auf den Bundeshaushalt insgesamt und auf die betroffenen Einzelpläne des Bundesministeriums des Innern (Einzelplan 06) und der Finanzen (Einzelplan 08)?

4

In welchem Ausmaß ist die Zollverwaltung an den Feststellungen strafrechtlicher Tatbestände im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Drogenschmuggels beteiligt, d. h. wie hoch ist der prozentuale Anteil der insgesamt bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität gemachten Aufgriffe durch die Zollverwaltung in Relation zu den Gesamtaufgriffen (Anzahl der Fälle, beschlagnahmte Mengen) aller Strafverfolgungsbehörden in Deutschland?

5

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die gemeinsame Bekämpfung des Drogenschmuggels durch Grenzzolldienst einerseits und Zollfahndungsdienst andererseits ein wirksames Netzwerk der Verbrechensbekämpfung darstellt?

6

Würden bei der Verlagerung der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität vom Zollfahndungsdienst auf andere Strafverfolgungsbehörden bessere Netzwerke für die Bekämpfung der Drogenkriminalität geschaffen?

7

In welchem Umfang ist die Bundeszollverwaltung bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Lohndumpings mit welchen Befugnissen eingebunden?

8

Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen, eine zentrale Behörde zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Lohndumping zu schaffen?

9

Bietet es sich an, die Zollverwaltung als flächendeckende Bundesverwaltung personell aufzustocken und mit zusätzlichen Aufgaben der Bekämpfung der Schwarzarbeit zu befassen?

10

Muss mit einer Erhöhung der Lohnnebenkosten zu Lasten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gerechnet werden, wenn die bisher durch den Zoll wahrgenommene Aufgabe der Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die Bundesanstalt für Arbeit übernommen würde?

11

In welchem Ausmaß und für welche Gläubiger ist die Bundeszollverwaltung in die Vollstreckung von Geldforderungen einbezogen?

12

Ist es zutreffend, dass die Bundeszollverwaltung in Zukunft von Gläubigern außerhalb der Bundesverwaltung Gebühren für die Vollstreckung von Geldforderungen erheben will?

13

Welche Einnahmen für den Bundeshaushalt würden ggf. daraus resultieren?

14

Muss mit einer Erhöhung der Lohnnebenkosten zu Lasten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gerechnet werden, wenn die bisher für Sozialversicherungsträger kostenlos durch den Zoll wahrgenommenen Vollstreckungen gebührenpflichtig würden?

15

Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, die Bundesvermögensverwaltung zu privatisieren, damit diese ihre Leistungen effizienter erbringen und auch Dritten anbieten kann?

16

Wie will die Bundesregierung die im sogenannten Zukunftsprogramm 2000 beabsichtigte Strukturveränderung in der Bundesfinanzverwaltung im Detail erbringen?

17

Welche Planungen gibt es für die Einstellung von Nachwuchskräften bei der Bundesfinanzverwaltung?

18

Resultieren aus geplanten Strukturveränderungen Konsequenzen für das Personal der Bundeszollverwaltung?

19

Erwägt die Bundesregierung eine Vorruhestandsregelung und Rationalisierungsschutzmaßnahmen bei einem möglicherweise drastischen Personalabbau bei der Bundeszollverwaltung?

Berlin, den 6. Oktober 1999

Jürgen Koppelin Dr. Günter Rexrodt Dr. Werner Hoyer Rainer Funke Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Paul K. Friedhoff Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Dr. Helmut Haussmann Walter Hirche Gudrun Kopp Ina Lenke Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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