Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland durch Entwicklungszusammenarbeit
der Abgeordneten Joachim Günther (Plauen), Gerhard Schüßler, Ulrich Irmer, Dr. Helmut Haussmann, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Eine vor kurzem der Öffentlichkeit vorgestellte Studie des Münchner Instituts für Wirtschaftsforschung (Ifo), die von der früheren Bundesregierung in Auftrag gegeben worden war, kommt zu dem Ergebnis, dass Entwicklungszusammenarbeit nicht nur positive Auswirkungen auf Partnerländer, sondern in besonderem Maße auch auf den Wirtschaftsstandort Deutschland hat. Der Studie zufolge sind im Untersuchungszeitraum zwischen 1976 und 1995 durch bilaterale Entwicklungszusammenarbeit in Deutschland ca. 240 000 Arbeitsplätze gesichert worden. Durch das entwicklungspolitische Engagement wurden neue Investitionsfelder für deutsche Unternehmen geschaffen und dadurch auch neue Exportchancen eröffnet. In Entwicklungsländern, die sich marktwirtschaftlich orientieren und dem internationalen Wettbewerb zuwenden, kommt der Entwicklungszusammenarbeit eine nachweisbare „Marktöffnungsfunktion“ zu. Deutsche Produkte, die bei Entwicklungsprojekten zum Einsatz kommen und durch ihre Qualität überzeugen, bewirken Folgeaufträge. Nach der vom Ifo-Institut durchgeführten Simulationsrechnung ist der kumulierte Folgeertrag für die deutsche Volkswirtschaft mit 2,97 DM pro eingesetzter DM knapp das Dreifache der Entwicklungshilfeausgaben. Damit setzt Entwicklungshilfe – so eine der Schlussfolgerungen der Studie – erheblich höhere volkswirtschaftliche Impulse frei als eine Absenkung von Steuern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche konkreten Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Ifo-Studie für die zukünftige Gestaltung der deutschen Entwicklungspolitik zu ziehen?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um sicherzustellen, dass sich der Anteil der Rückflüsse aus der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit weiter erhöht?
Ist die Äußerung der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung anlässlich der Vorstellung der Studie vom 23. April 1999, die gewonnenen Erkenntnisse seien „gerade in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte willkommene Argumentationshilfen“, so zu verstehen, dass der hohe volkswirtschaftliche und beschäftigungspolitische Nutzen der Entwicklungshilfe zu einer weiteren Erhöhung des BMZ-Etats führen müsse?
Wie erklärt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, dass im Etatansatz des Einzelplans 23 für das Jahr 2000 weitere drastische Kürzungen vorgenommen werden?
In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die aus der Studie gewonnenen Erkenntnisse auch im Bereich der multilateralen Entwicklungshilfe umzusetzen?
Kann die Bundesregierung die Angaben des Berichtes der Europäischen Kommission an den Rat über die Ergebnisse der aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanzierten Ausschreibungen und Aufträge vom 18. August 1998 bestätigen, wonach bei einem deutschen Beitrag zum Europäischen Entwicklungsfonds in Höhe von ca. 27 % lediglich ca. 7 % der Aufträge an deutsche Firmen flossen, französische, italienische und britische Unternehmen hingegen einen Anteil von jeweils 21 %, 15 % und 9 % erreichten?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu treffen, um in der zukünftigen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der Europäischen Union sicherzustellen, dass ein den deutschen Beiträgen entsprechender Rückfluss von Aufträgen an deutsche Unternehmen erfolgt?