Errichtung des Nationalparks „Unteres Odertal“
der Abgeordneten Jürgen Türk, Walter Hirche, Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Birgit Homburger, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Helmut Haussmann, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Dr. Irmgard Schwaetzer, Carl-Ludwig Thiele und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Das Bundesamt für Naturschutz betreibt seit 1992 im Rahmen der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft das Gewässerrandstreifenprogramm „Unteres Odertal“ im Land Brandenburg. Dieses Projekt ist vom Territorium her fast deckungsgleich mit dem zu errichtenden Nationalpark „Unteres Odertal“. Zielstellungen und Handlungsrichtlinien des Gewässerrandstreifenprogramms unterscheiden sich aber teilweise stark von dem zur Errichtung des Nationalparks erlassenen Nationalparkgesetz. Dadurch kam und kommt es zu erheblichen Konflikten mit den ansässigen Bewohnern und Nutzern dieses Gebietes. Während das 1995 verabschiedete Nationalparkgesetz eine Koexistenz von ausschließlichem Naturschutz (Totalreservatszone I) und ökologisch vertretbarer Nutzung der Flächen (Zone II) im gleichen Verhältnis anstrebt, sieht das Förderprogramm des Bundesamtes für Naturschutz eine nahezu vollständige Einstellung landwirtschaftlicher, fischereiwirtschaftlicher, jagdlicher und touristischer Betätigung vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, dass die Hoheit des Landes Brandenburg bei Aufbau und Gestaltung des Nationalparks „Unteres Odertal“ (z. B. die Lage der Totalreservate) durch das Bundesamt für Naturschutz und den Nationalparkverein mittels Eigentumserwerb und als rigide empfundener Vorgaben eingeschränkt wird?
Ist aus dem Tatbestand, dass im Mittelverteilungsplan des Nationalparkvereins keine Regelungen zur Verpachtung von Flächen durch den Verein getroffen worden sind zu schließen, dass im gesamten Nationalparkgebiet keine landwirtschaftliche und fischereiwirtschaftliche Nutzung mehr stattfinden soll?
Ist es das Ziel des Gewässerrandstreifenprogramms, große Areale bislang landwirtschaftlich genutzter Flächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuführen?
Welche Auswirkungen hätte dies auf die vorhandene Tier- und Pflanzenwelt, auf den Hochwasserschutz und den Tourismus?
Ist der gegenwärtig erreichte Stand der Flächenverfügbarkeit (rund 7 500 von 10 500 Hektar) für die Zielstellung des Nationalparks nicht als ausreichend und damit eine Einstellung des auf Flächenerwerb ausgelegten Förderprogramms als sinnvoll anzusehen?
Würden seitens der Bundesregierung finanzielle Rückforderungen an das Land Brandenburg erhoben werden, wenn dessen Landesparlament die Einstellung weiteren Landankaufs im vorgesehenen Schutzgebiet beschließen würde?