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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Verantwortung für den ukrainischen Energiesektor (G-SIG: 14011066)

Versiegelung des Tschernobyl-Reaktors, Bau zweier neuer Kernkraftwerke, finanzielle Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland, Absicherung durch Hermes-Bürgschaften, Bau von Gas- und Dampftechnologie-Kraftwerken (GuD)

Fraktion

FDP

Datum

07.06.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/323813. 04. 2000

Verantwortung für den ukrainischen Energiesektor

der Abgeordneten Birgit Homburger, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Ende März hat die ukrainische Regierung einen ersten konkreten Beschluss zur vollständigen Abschaltung des Reaktors in Tschernobyl gefasst. Der Deutsche Bundestag begrüßt diesen Beschluss. Die Ukraine hatte sowohl gegenüber den sieben führenden Industrienationen (G7) als auch gegenüber der Europäischen Union in Aussicht gestellt, Tschernobyl im Jahr 2000 ganz abzuschalten.

In diesem Zusammenhang wurde auch über die Finanzierung zweier neuer Kernkraftwerke an den Standorten Khmelnitzki 2 (K 2) und Rowno 4 (R 4) diskutiert. Teile der Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, haben in der Vergangenheit die Ansicht vertreten, dass die Bundesrepublik Deutschland sich im Rahmen der G7 nicht an einer Finanzierung von K 2 und R 4 beteiligen sollte, sondern der Ukraine durch massive Förderung von Kraftwerksanlagen auf GuD-Basis eine nichtnukleare Alternative bieten sollte. Dieser Vorschlag ist von der Ukraine zunächst abgelehnt worden. Mittlerweile scheint jedoch darüber Einvernehmen zu bestehen, dass zum einen der Reaktor des Kraftwerks Tschernobyl abgeschaltet und versiegelt werden soll; zum anderen soll sowohl auf die Nutzung von Kohle als auch von Kernkraft verzichtet und stattdessen der Bau von Gas- und Dampftechnologie-Kraftwerken (GuD) forciert werden.

Medienberichten zufolge bestehen an der Liquidität der Ukraine jedoch erhebliche Zweifel: Zahlreiche ukrainische Regierungsvertreter haben bereits Sorge über die Finanzierung laufender Kraftwerksprojekte geäußert, die Ukraine musste vor wenigen Monaten Fremdwährungsschulden in Milliardenhöhe umschulden. Zudem hat der Internationale Währungsfonds im vergangenen Jahr ein Kreditprogramm an die Ukraine abgebrochen, weil das Land Finanzierungsbedingungen nicht erfüllen konnte.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen24

1

Trifft es zu, dass Kredite der Weltbank für den Kohlesektor der Ukraine suspendiert wurden?

2

Falls dies zutrifft, was waren die Gründe für die Suspendierung?

3

Umfasst die Zusage der Ukraine auch die Fertigstellung des Sarkophags des Kraftwerks Tschernobyl?

4

Welche Kosten werden für die Versiegelung des Tschernobyl-Reaktors anfallen und von wem werden diese Kosten getragen werden?

5

Ist die Bundesregierung bereit, die im Rahmen des G7-Konsortiums gegebenen Zusagen – auch für den Bau von K 2 und R 4 – in vollem Umfang einzuhalten?

6

Werden die für eine Finanzierung ins Auge gefassten Institutionen (Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung [EBWE] und EURATOM) Finanzleistungen für den Bau von K 2 und R 4 bereitstellen?

7

Wenn ja, welche Höhe haben die zugesagten Finanzleistungen?

8

Zu welchen Konditionen (Zinssatz, Tilgung, Tilgungsmodalitäten, Sicherheiten) wird der Kredit bereitgestellt?

9

Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung für den Fall, dass Forderungen aus den Kraftwerksprojekten notleidend werden?

10

Welche Haftungsregelungen gelten für diesen Fall?

11

Wenn nein, warum wird eine Beteiligung an der Finanzierung abgelehnt?

12

Wird die Bundesregierung Finanztransaktionen im Zusammenhang mit dem Bau von K 2 und R 4 durch Hermes-Bürgschaften absichern?

13

Wenn ja, in welchem Umfang?

14

Wenn nein, warum nicht?

15

Sieht die Bundesregierung einen Unterschied zwischen den Voraussetzungen für die Gewährung von Hermes-Bürgschaften gegenüber China und der Ukraine?

16

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Ukraine als Kompensation für die Verzögerungen bei der Realisierung des Baus von K 2 und R 4 Zuschüsse für den Kauf von Brennstoffen erwartet?

17

Ist die Bundesregierung bereit, ggf. solche Zuschüsse zu gewähren bzw. darauf hinzuwirken, daß die EBWE dafür Kredite bereitstellt?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die Kreditwürdigkeit der Ukraine?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftliche und technologische Fähigkeit der Ukraine, den Betrieb von GuD-Kraftwerken sicherzustellen?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Fortschritte der Ukraine bei der Liberalisierung ihres Energiemarktes?

21

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine ausreichende Energieversorgung der Ukraine auch nach der Abschaltung von Tschernobyl gewährleistet?

22

Welchen Beitrag leisten dazu die geplanten GuD-Kraftwerke?

23

Hat die Bundesregierung Alternativen zu den geplanten GuD-Kraftwerken geprüft?

24

Wenn ja, welches Ergebnis hat die Prüfung erbracht?

Berlin, den 12. April 2000

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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