Praxis der Visaerteilung durch deutsche Auslandsvertretungen
der Abgeordneten Ulrich Irmer, Dr. Helmut Haussmann, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Seit der Herstellung der deutschen Einheit hat die weltweite Nachfrage nach Sichtvermerken für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erheblich zugenommen. Insbesondere die Gewährung der Reisefreiheit in den ehemaligen Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes hat eine Flut von Anträgen ausgelöst, die angesichts der knappen personellen und materiellen Ausstattung der zuständigen deutschen Auslandsvertretungen zu gravierenden Engpässen bei der Bearbeitung führten. Lange Schlangen vor den Kanzleien und mehrwöchige Bearbeitungszeiten waren eher die Regel als die Ausnahme. Auch heute sind lange Warte- und Bearbeitungszeiten in vielen Regionen noch an der Tagesordnung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie hat sich die Zahl der Anträge auf Ausstellung eines Sichtvermerkes für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland seit der Herstellung der deutschen Einheit in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Welche personalpolitischen Konsequenzen hat das Auswärtige Amt für die Stellenausstattung der von der Zunahme der Anträge am meisten betroffenen deutschen Auslandsvertretungen getroffen?
Welche Auswirkungen hatte das Inkrafttreten des Vertrages von Schengen auf die Praxis der Bearbeitung von Visaanträgen durch die deutschen Auslandsvertretungen?
In welchem Umfange haben Antragsteller insbesondere von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Sichtvermerke für die Einreise nach Deutschland über die Auslandsvertretungen anderer Schengen-Mitgliedstaaten zu beantragen?
Welche Auswirkungen haben die im Rahmen der Haushaltskürzungen beschlossenen Schließungen von Auslandsvertretungen auf die Praxis der Visaerteilung in den betroffenen Ländern und Regionen?
Welches sind die im Rahmen der Prüfung von Visaanträgen relevanten Kriterien für die Ausübung des Ermessens der zuständigen deutschen Auslandsbehörden?
Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Weise ist das Ermessen deutscher Auslandsvertretungen durch die innerdeutschen Ausländerbehörden eingeschränkt?
Zu welchen Ergebnissen hat die 1997 vom Auswärtigen Amt eingesetzte Sonderinspektion zur Ermittlung von Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Einreisesichtvermerken durch die deutschen Auslandsvertretungen geführt, und welche Konsequenzen wurden hieraus gezogen?