Bewertung des Unfalls in der Atomanlage in Tokaimura, Japan
der Abgeordneten Birgit Homburger, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jorzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Am 30. September 1999 ereignete sich in einer experimentellen Konversionsanlage in Tokaimura, Japan, ein Unfall bei der Herstellung von Brennelementen für den Forschungsreaktor JOYO (Typ Schneller Brüter).
In seinem Lagebericht vor dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 1. Oktober 1999 hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einleitend erklärt, dass seine Informationen überwiegend auf Meldungen der Presseagenturen basieren, die in seinem Hause lediglich auf fachliche Plausibilität geprüft werden konnten. Auch die Debatte im Plenum am 7. Oktober, eine Woche nach dem Unfall, war, auf allen Seiten des Hauses, geprägt von Informations-Defiziten und möglicherweise nicht frei von Fehleinschätzungen.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen19
Liegen inzwischen amtliche Dokumente über den Unfallhergang, die Unfallfolgen und die Unfallursachen vor? Wie viele Menschen haben nach offiziellen japanischen Untersuchungen gesundheitliche Schäden davongetragen?
Ist Japan gegenüber der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) über diesen Unfall berichtspflichtig? Erstreckt sich der IAEO-Vertrag auch auf Anlagen zur Herstellung von Brennelementen?
Gibt es technische, insbesondere sicherheitstechnische Ähnlichkeiten zwischen der Herstellung von Brennelementen und dem Betrieb von Kernkraftwerken, die den Schluss zulassen, ein Unfall bei der Brennelement-Herstellung belege die Gefährlichkeit des Betriebs von Kernkraftwerken?
Lässt sich ein technischer und logischer Zusammenhang wie in Frage 3 zwischen Brennelement-Herstellung und Transporten abgebrannter Brennelemente konstruieren?
Ist es, nach Beantwortung der Fragen 3 und 4, fachlich vertretbar, den Unfall von Tokaimura in die laufende Debatte um die Abschaltung von Kernkraftwerken und die Genehmigung von Brennelement-Transporten einzubringen?
War „Menschliches Versagen“ der einzige Grund für den Unfall von Tokaimura?
Ist inzwischen bekannt, ob geltende Sicherheitsvorschriften in Tokaimura verletzt worden sind? Wenn ja, welche?
Gab es in der Anlage von Tokaimura technische Sicherheitsvorkehrungen, die darauf zielten, menschliches Fehlverhalten bei der Bedienung der Anlage zu verhindern oder erheblich zu erschweren?
Ist ein Unfall, wie er sich in Tokaimura ereignet hat, in der deutschen Anlage zur Herstellung von Reaktor-Brennelementen in Lingen/Ems möglich?
Haben die Aufsichtsbehörden in Deutschland mit den Betreibern der Anlage zur Herstellung von Brennelementen in Lingen Gespräche geführt, um ggf. neu aufgedeckte, bisher unbekannte Risiken zu minimieren? Welche Maßnahmen wurden angeordnet oder vereinbart?
Gibt es in Deutschland und im benachbarten Ausland sonstige kerntechnische Anlagen, in denen es zu einer unbeabsichtigten Überschreitung der kritischen Masse von spaltbarem Material kommen kann? Sind solche Anlagen mit sofort einsetzbaren technischen Vorrichtungen zur Vermeidung/Eindämmung der nuklearen Kettenreaktion ausgestattet?
Ist bei dem Kritikalitätsunfall in Japan neben der energiereichen Gamma- und Neutronenstrahlung, die von dem Gefäß ausging, in dem die überkritische Menge Uran 235 aufgelöst worden war, noch Strahlung von anderen Quellen ausgegangen?
Ist das besagte Gefäß während der Dauer der Kritikalität mechanisch beschädigt worden? Hat es eine Explosion oder Verpuffung gegeben? Ist der Gefäßinhalt zum Sieden erhitzt worden und ggf. übergekocht?
Ist bei dem Unfall aus dem besagten Gefäß radioaktive Materie (Uran 235 oder radioaktive Spaltprodukte der ablaufenden Kettenreaktion) ausgetreten? Wenn ja, wie viel?
Liegen qualitative und quantitative Aussagen zu den ausgetretenen bzw. emittierten radioaktiven Stoffen vor? Welche Elemente/Isotope wurden in der Umgebung der Anlage festgestellt? In welchem Umkreis um die Anlage konnte ein radioaktiver Niederschlag (nach Beendigung der Kettenreaktion im Behälter) nachgewiesen werden? Welche Rolle spielten Radon und andere gasförmige radioaktive Isotope?
Gab es am Tage des Unfalls und am darauf folgenden Tag einen realistischen Grund zu der Annahme, durch diesen Unfall radioaktiv kontaminierte Luftmassen aus Japan könnten Europa erreichen?
Wäre es im ungünstigsten Falle, d. h. bei Misslingen des Abbruchs der Kettenreaktion, zu einem so beträchtlichen Auswurf (Menge, Höhe, Halbwertszeit) radioaktiven Materials aus der Anlage gekommen, dass ein Ferntransport messbarer Mengen dieses Materials über die Atmosphäre bis nach Europa wahrscheinlich gewesen wäre?
Hat die Bundesregierung bedacht, dass die Unterrichtung des Umweltausschusses durch den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, in der eher theoretisch von einer sieben- bis zehntägigen, bei bestimmten Wetterbedingungen auch längeren, atmosphärischen Transportdauer für radioaktiv kontaminierte Luftmassen von Japan nach Europa gesprochen wurde, nicht geheim bleiben würde und in veränderter Form, nämlich als Ankündigung eines radioaktiven Niederschlags in Europa, nach außen dringen würde? Wurden daraus resultierende Ängste in der Bevölkerung billigend in Kauf genommen?
Teilt die Bundesregierung den Gesamteindruck, dass dem Unfall von Tokaimura speziell in Deutschland von Regierungsseite ein unverhältnismäßig hoher Stellenwert zugemessen wurde? Wird der Vergleich mit der Reaktor-Kernschmelze von Tschernobyl und die Bezeichnung des Tokaimura-Unfalls als „Katastrophe“ (Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Jürgen Trittin in der Debatte am 7. Oktober) als angemessen betrachtet?