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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Weiterentwicklung des flächendeckenden Zivil- und Katastrophenschutzes

<span>Rechtsgrundlage für neue Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Zivil- und Katastrophenschutz, Fortentwicklung des Zivilschutzgesetzes zu einem Bevölkerungsschutzgesetz, mögliche Grundgesetzänderung, gesetzliche Regelungsnotwendigkeiten zum Katastrophenschutz zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Punkte, Zentralstellenfunktion des Bundes, Neuorientierung des Ausstattungskonzepts des Bundes, ehrenamtliches Engagement im Katastrophenschutz, rechtlicher Rahmen für freiwillige Helfer, geplanter Stellenabbau bei Behörden (u.a. THW), Befugnisse der EU im Rahmen des Katastrophenschutzes</span>

Fraktion

FDP

Datum

29.10.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/668110. 10. 2007

Weiterentwicklung des flächendeckenden Zivil- und Katastrophenschutzes

der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Anfang Juni 2002 verabschiedete die Innenministerkonferenz unter der Überschrift „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ eine neue Rahmenkonzeption für den Zivil- und Katastrophenschutz. Der Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 hat dieses Thema aufgegriffen und das Ziel gesetzt, die Steuerungs- und Koordinierungskompetenz des Bundes bei der Bewältigung von Großkatastrophen und länderübergreifenden schweren Unglücksfällen zu stärken. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Umsetzung der neuen Strategie sowie die beabsichtigte Steuerungs- und Koordinierungskompetenz des Bundes bei bestimmten Lagen eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich macht. Fragen ergeben sich auch im Hinblick auf die von der Bundesregierung konzipierte Neuorientierung des Ausstattungskonzepts, das durch einen Rückzug des Bundes aus der bisherigen Ergänzung der flächendeckenden Grundversorgung, wie sie mit Blick auf den traditionellen Verteidigungsfall geboten war, und eine Konzentration auf Spezialfähigkeiten mit den Schwerpunkten ABC-Schutz und Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten gekennzeichnet ist. Fragen ergeben sich schließlich im Hinblick auf den Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Rates über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz. In zahlreichen Beschlüssen zum europäischen Katastrophenschutz hat der Bundesrat stets die Einführung operativer Befugnisse für die Europäische Kommission entschieden abgelehnt. Der Bundesrat hat zudem stets betont, dass der betroffene Staat weiterhin die Einsatzleitung wahrzunehmen hat und die Koordinierung des Einsatzes dem betroffenen Mitgliedstaat obliegen muss. Darüber hinaus müsse es bei der Verpflichtung der Mitgliedstaaten bleiben, die erforderlichen Ressourcen in ausreichendem Maße vorzuhalten. Diese dürften durch ergänzende Maßnahmen der EU nicht ersetzt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die neue Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Umsetzung der „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ im traditionellen Zivilschutzauftrag des Artikels 73 Nr. 1 des Grundgesetzes (GG) und dem darauf beruhenden einfachrechtlichen Regelungsbestand eine hinreichende Rechtsgrundlage findet, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

2

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass für die deutschen Hilfskräfte im Katastrophenschutz den neuen, teilweise internationalen Bedrohungslagen, z. B. in Form einer Pandemie, einer ABC-Großschadenslage oder eines (bundes)länder- und grenzüberschreitende Hochwassers, entsprechende, organisatorisch und rechtlich ausreichende Rahmenbedingungen existieren, und wenn ja, weshalb, bzw. wenn nein, weshalb nicht?

3

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das am Verteidigungsfall orientierte Zivilschutzgesetz zu einem umfassenden Bevölkerungsschutzgesetz fortentwickelt werden muss, um die neue Unterstützungsfunktion des Bundes abzubilden, und wenn ja, wann ist mit der Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs in den Deutschen Bundestag zu rechnen, und was werden dessen wesentliche Inhalte sein?

4

Kann ein solches übergreifendes Bevölkerungsschutzgesetz noch auf die Zivilschutzkompetenz des Artikels 73 Abs. 1 Nr. 1 GG gestützt werden?

5

Wenn nein, welche Änderung des Grundgesetzes schlägt die Bundesregierung bis wann vor?

6

Welche weiteren Regelungsnotwendigkeiten zum Katastrophenschutz sieht die Bundesregierung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und SPD vereinbarten Punkte?

7

Wie stellt sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die Zivilschutzzuständigkeit des Bundes in Artikel 73 Nr. 1 GG ersatzlos zu streichen und den Bundesländern die Gesamtverantwortung für den Zivilschutz und den Katastrophenschutz zu übertragen, und wie begründet sie ihre Meinung?

8

Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, dass der Bund bei außergewöhnlichen, länderübergreifenden Katastrophenfällen und solchen von nationaler Bedeutung über die beabsichtigte Stärkung der Koordinierungskompetenz hinaus auch operative Befugnisse und das Recht, fachliche Weisungen zu erteilen, erhält, und wie begründet sie ihre Meinung?

9

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Zentralstellenfunktion des Bundes für den Bevölkerungsschutz im Grundgesetz, und wie begründet sie ihre Meinung?

10

Wird im Zusammenhang mit der Frage der Verankerung des neuen Aufgabenzuschnitts des Bundes im Bevölkerungsschutz auch eine Erweiterung des Verteidigungsbegriffs dahin diskutiert, dass dieser auch von außen gesteuerte terroristische Anschläge von nationaler Bedeutung umfassen müsse, und wenn ja, wie ist die diesbezügliche Haltung der Bundesregierung?

11

Welche Haltung nehmen die Bundesländer hinsichtlich der Fragen 1 bis 10 ein?

12

Wie ist der gegenwärtige Diskussionsstand zur Ausstattung des ergänzenden Katastrophenschutzes des Bundes?

13

Welche Maßnahmen sind im Bereich des Brandschutzes allgemein und speziell hinsichtlich Löschfahrzeugen und Wasserfördersystemen vorgesehen?

14

Welche Maßnahmen sind im Bereich des ABC-Schutzes vorgesehen?

15

Welche Maßnahmen sind im Bereich der katastrophenmedizinischen Vorsorge für einen Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten vorgesehen?

16

Welcher Fahrzeug- und Materialbedarf ergibt sich im Bereich der qualifizierten ABC-Erkundung und der Dekontamination von Personen?

17

Welche Auswirkungen hat dies auf die einzelnen Bundesländer (bitte aufschlüsseln)?

18

Welcher Fahrzeug- und Ausstattungsbedarf ergibt sich hinsichtlich der geplanten Analytischen Task Forces (ATF)?

19

Welcher Fahrzeug- und Ausstattungsbedarf ergibt sich hinsichtlich der geplanten Medizinischen Task Forces (MTF)?

20

Sollen die Fahrzeuge der Task Forces auch für Einsätze zur Wasserrettung ausgestattet werden, und wenn ja, wie und wie viele?

21

Welche ATF-Standorte sind vorgesehen, wie sollen die Einsatzradien bemessen sein, und welche Einsatzzeiten ergeben sich hieraus?

22

Welche MTF-Standorte sind vorgesehen, wie sollen die Einsatzradien bemessen sein, und welche Einsatzzeiten ergeben sich hieraus?

23

Wird in beiden Fällen eine umfassende, flächendeckende Versorgung in Deutschland sichergestellt sein?

24

Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit zur deutlichen Stärkung der Ausbildung allgemein im Zivil- und Katastrophenschutz und zur Ausbildung der Verwaltungsmitarbeiter in Bund und Ländern sowie der Einsatzkräfte im Konkreten?

25

Welche Auswirkungen werden das vorgesehene Konzept zur Ausstattung des ergänzenden Katastrophenschutzes des Bundes und der damit einhergehende Rückzug des Bundes aus der Fläche auf das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement in den Hilfsorganisationen, bei den Feuerwehren, beim DRK (Deutsches Rotes Kreuz e. V.), ASB (Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.), DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V.), JUH (Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.) und MHD (Malteser Hilfsdienst) haben?

26

Welche Auswirkungen wird die geplante Neuorganisation auf das bisherige Schutzniveau für die Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen Bundesländern haben?

27

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Erhaltung und Absicherung des ehrenamtlichen Engagements im Katastrophenschutz?

28

Gehören hierzu auch die Schaffung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens für die Arbeit der freiwilligen Helfer und der Abbau der Ungleichbehandlung von Helfern in Organisationen in staatlicher Trägerschaft und von privaten Hilfsorganisationen?

29

Trifft es zu, dass ein Bundesbeamter oder Richter im Bundesdienst, der Mitglied des THW (Technisches Hilfswerk) ist, bei Einsätzen des THW unbefristet freigestellt wird, er hingegen bei einer Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr oder einer Hilfsorganisation für Einsätze nur befristet freigestellt werden kann, und wenn ja, woraus ergibt sich dies?

30

Sieht die Bundesregierung hierin eine Ungleichbehandlung von ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, und wenn ja, ist diese gewünscht und gewollt, bzw. wenn nein, wie und wann will die Bundesregierung die Ungleichbehandlung beseitigen?

31

Steht die Bundesregierung zu ihrer Zusage, dass bei Behörden, die Teil der deutschen Sicherheitsarchitektur sind, keine Stelleneinsparungen erfolgen sollen? Wie definiert sie „Behörden bzw. Institutionen, die Teil der deutschen Sicherheitsarchitektur sind“, und welche Behörden bzw. Institutionen sind konkret damit gemeint?

32

Plant die Bundesregierung aktuell und in den nächsten Jahren hauptamtliche Stellen beim Technischen Hilfswerk und beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe abzubauen, wenn ja, wie viele jeweils, wie begründet sie dies, und wie plant sie diese im Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen und die Betreuung von Ehrenamtlichen (THW) zu kompensieren?

33

Trifft es zu, dass beim THW bis zu 7,3 Mio. Euro eingespart werden sowie die Kosten des THW für den Einsatz in Heiligendamm in Höhe von ca. 1 Mio. Euro nicht in Rechnung gestellt werden sollen, und wenn ja, wo (Haushaltstitel) soll konkret gespart werden, und gibt es weitere Planungen für Einsparungen in den nächsten Jahren?

34

Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Rates über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz zuzustimmen, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

35

Teilt sie die Auffassung des Bundesrates, dass mit den Verfahren für Einsätze innerhalb der Europäischen Gemeinschaft keine operativen Befugnisse der EU verbunden sein dürfen und der ersuchende Mitgliedstaat die Einsatzleitung voll umfänglich wahrzunehmen hat?

36

Teilt sie darüber hinaus die Auffassung des Bundesrates, dass die ergänzenden Maßnahmen der EU keinen Ersatz der mitgliedstaatlichen Ressourcen bedeuten dürfen und es bei der Verpflichtung der Mitgliedstaaten bleiben muss, die erforderlichen Ressourcen in ausreichendem Maße vorzuhalten?

Berlin, den 10. Oktober 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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