Evaluierung des geltenden Waffenrechts und geplante Änderungen
der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Christian Ahrendt, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Bundestag und Bundesrat haben 2002 das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts beschlossen. Diese Änderungen des Waffenrechts standen wohl auch vor dem Hintergrund und unter dem Eindruck des Amoklaufs am Erfurter Gutenberg-Gymnasium im April 2002. Durch das Gesetz (in Kraft seit dem 1. April 2003) wurde das alte Waffenrecht abgelöst und durch das Waffengesetz und das Beschussgesetz ersetzt.
Fast fünf Jahre nach Inkrafttreten der Regelungen ist eine Bestandsaufnahme über die Auswirkungen der Gesetzesänderungen erforderlich, um das Waffenrecht ggf. den aktuell herrschenden Bedingungen und Erfordernissen anzupassen.
Presseberichten und Veröffentlichungen zur Folge wird derzeit im Bundesministerium des Innern an einer Änderung des Waffenrechts gearbeitet. Auch durch die Europäische Union sind Änderungen der bestehenden Waffenrichtlinie geplant: 2006 legte die Europäische Kommission einen Entwurf zur Novellierung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen vor. Diese Richtlinie zielt auf die Schaffung von Mindeststandards innerhalb der EU zur Kennzeichnung von Waffen, die Aufbewahrung von Nachweisen für die Waffenherstellung und den Handel (Waffenbücher), die Unbrauchbarmachung von Schusswaffen sowie auf die Definition und Einführung sanktionsbewehrter Handlungen ab. Ziel der Novellierung ist es, das „Protokoll betreffend die Bekämpfung der unerlaubten Herstellung von und des unerlaubten Handelns mit Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen und Munition zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität“ in Europäisches Recht umzusetzen. Hierdurch soll missbräuchlicher Waffenbesitz und -gebrauch stärker eingedämmt und restriktiver behandelt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Hat seitens der Bundesregierung eine umfassende (wissenschaftliche) Evaluierung des derzeit gültigen Waffenrechts und insbesondere der durch die Novellierung von 2002 geänderten oder eingeführten Vorschriften des Waffenrechts stattgefunden?
Wenn nein, aus welchen Gründen wurde dies nicht getan?
Wenn nein, wann wird die Bundesregierung eine entsprechende Evaluierung durchführen?
Wenn nein, teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine umfassende Novellierung des Waffenrechts nur sinnvoll ist, nachdem eine ausführliche Evaluierung des geltenden Rechts stattgefunden hat, und wie wird ggf. die abweichende Auffassung der Bundesregierung begründet?
Haben sich nach Ansicht der Bundesregierung die durch die letzte Novellierung geänderten oder eingeführten Vorschriften des Waffenrechts bewährt, und wie wird die Auffassung der Bundesregierung im Einzelnen begründet?
An welchen Stellen sieht die Bundesregierung eine Verbesserung der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger durch die Gesetzesänderungen von 2002 gegenüber der vorherigen Rechtslage, und worin bestehen ggf. diese Verbesserungen im Einzelnen?
An welchen Stellen sieht die Bundesregierung eine Verbesserung der Sicherheit für die tägliche Arbeit der Polizeivollzugsbeamten durch die Gesetzesänderungen von 2002 gegenüber der vorherigen Rechtslage gegeben?
Bei welchen dieser Vorschriften sieht die Bundesregierung Veränderungsbedarf, und welchen Inhalts sollen die Änderungen nach Vorstellung der Bundesregierung im Einzelnen sein?
Sind diese Änderungen bereits in den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Waffenrechts aufgenommen worden?
Bei welchen dieser 2002 neu geschaffenen Vorschriften sieht die Bundesregierung keinen Veränderungsbedarf, und wie wird diese Einschätzung im Einzelnen begründet?
Welche Änderungen des Waffenrechts sieht der Entwurf der Bundesregierung darüber hinaus im Einzelnen vor, und aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung hier eine Änderung als erforderlich an?
Inwieweit plant die Bundesregierung eine Ausweitung von Verwaltungsbefugnissen/-schritten/-verfahren mit zusätzlichem Aufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, und aus welchen Gründen wird diese Ausweitung im Einzelnen für erforderlich gehalten?
Soll das Kennzeichnungssystem von Waffen erweitert werden, und wenn ja, wie und weshalb?
Inwieweit werden durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung EU-Recht oder andere internationale Vorschriften umgesetzt?
Plant die Bundesregierung vor Verabschiedung der Novellierung der EU-Richtlinie 91/477/EWG durch den Rat bereits einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes in den Deutschen Bundestag einzubringen?
Inwieweit gehen die Überlegungen der Bundesregierung ggf. über das von der Europäischen Kommission in deren Vorlage der Novellierung der Richtlinie 91/477/EWG Geforderte – u. a. hinsichtlich weiterer Sicherheitsvorgaben, Verwaltungsverfahren oder Pflichten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen – hinaus, und wie wird dies im Einzelnen begründet?
Plant die Bundesregierung eine Änderung des Waffenrechts durch Regelungen hinsichtlich Anscheinswaffen, und wenn ja, welchen Inhalts sind die geplanten Regelungen, und wie wird dies im Einzelnen begründet?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr der Nutzung von und die Auswirkungen auf die polizeiliche Tätigkeit bei Spielzeugwaffen ein, wie wird diese Einschätzung begründet, und inwieweit sieht der Gesetzentwurf ggf. Regelungen zu dieser Problematik vor?
Plant die Bundesregierung Regelungen zum offenen und verdeckten Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit?
Inwiefern gedenkt die Bundesregierung bei der Planung zur Änderung des Waffenrechts der Thematik neu genutzter, in den Anlagen ggf. noch nicht aufgeführter Waffen Rechnung zu tragen?
Gedenkt die Bundesregierung die Liste der verbotenen Waffen zu modernisieren, ggf. sinnvoll auszuweiten und zu systematisieren, und wenn ja, wie?
Plant die Bundesregierung neben der zum kleinen Waffenschein eingeführten Protokollierpflicht des Händlers beim Kauf von Gas- und Signalwaffen die Einführung einer zusätzlichen Buchführungspflicht?
Wenn ja, welchen Zugewinn an Sicherheit für die Bevölkerung erhofft sie sich davon, und welchen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, sowohl für die neuen Waffen als auch für die Erhebung des Altbestandes, ergibt sich daraus für die Bundesländerbehörden und die Unternehmen?
Inwieweit plant die Bundesregierung Regelungen zur Änderung des Waffenrechts, die weitergehende rechtliche wie technisch-faktische Relevanz hinsichtlich des Erbrechts und Eigentumsrechten von Erben entfalten?
Wie beurteilt die Bundesregierung den technischen Entwicklungsstand zur Schaffung von marktreifen Blockiersystemen für alle Waffenarten?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie viele Straftaten seit 2002 mit geerbten Waffen begangen wurden, und welchen prozentualen Anteil macht dies an der Gesamtzahl der Straftaten mit Waffen seit 2002 aus?
Plant die Bundesregierung Neuregelungen für Sammler von Waffen und Munition, und wie werden diese betroffen?
Plant die Bundesregierung eine stärkere Begrenzung, Zugriffsmöglichkeit oder Einschränkungen anderer Art für Sportordnungen/Satzungen von Schießsportvereinen, wenn ja, wie begründet sie diese?
Inwiefern plant die Bundesregierung Neuregelungen im Waffenrecht, die vor allem Sportschützen und Jäger betreffen?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber wie viele Straftaten seit 2002 a) mit Waffen von Sportschützen, Waffensammlern und Jägern und b) generell durch Sportschützen, Waffensammler und Jäger mit Waffen begangen wurden, und welchen prozentualen Anteil macht dies jeweils an der Gesamtzahl der Straftaten mit Waffen seit 2002 tatsächlich aus?
Inwieweit ist ein Anstieg bzw. eine Verminderung der Gesamtzahl der Straftaten mit Waffen in den sechs Jahren vor 2002 zu beobachten gewesen?
Sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung veränderte Regelungen hinsichtlich des Transports und der Aufbewahrung von Waffen vor, wenn ja, welche, und wie werden diese Änderungen im Einzelnen begründet?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Problematik von Personen, die wegen einer begangenen Straftat als unzuverlässig im waffenrechtlichen Sinne gelten, auch wenn die Straftat keinerlei Bezug zu einer Waffe, zu Tötungs- und/oder Körperverletzungsdelikten aufweist (z. B. Urkundsdelikte, Vermögensdelikte etc.) und mit dem Entzug der Erlaubnis erhebliche persönliche und berufliche Einschränkungen verbunden sind?
Sind in diesem Zusammenhang Änderungen des § 5 des Waffengesetzes geplant, und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Inwieweit werden durch die geplanten Änderungen im Waffenrecht Altersgrenzen verändert, und aus welchen Gründen soll dies im Einzelnen erfolgen?