Kostenbelastung für Unternehmen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
der Abgeordneten Birgit Homburger, Mechthild Dyckmans, Martin Zeil, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhard Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz trat am 18. August 2006 in Kraft. Laut einer Studie der Universität Dortmund vom 15. August 2007 mit dem Titel „Empirische Erhebung der Gesetzesfolgekosten aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“, im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft GmbH, wurden Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland durch die Einführung des AGG mit mindestens 1,73 Mrd. Euro im ersten Jahr belastet. Dabei handelt es sich laut der Studie jedoch lediglich um eine Kostenuntergrenze, da qualitative Wirkungen des Gesetzes wie Verhaltensänderungen, Entscheidungsverzögerungen oder Belastungen des Miteinanders nicht einbezogen werden konnten. Das AGG verursachte pro sozialversicherungspflichtigem Mitarbeiter durchschnittliche Kosten von 72,50 Euro im ersten Jahr. Darüber hinaus weisen viele Unternehmen laut der Studie darauf hin, dass sie als Reaktion auf die Einführung des AGG nur noch Standardabsageschreiben an Bewerber verschicken. Ein ehrliches Feedback für Bewerberinnen und Bewerber ist damit nicht mehr gegeben. Das AGG wurde daher von 74 Prozent aller befragten Unternehmen als überflüssig bezeichnet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der oben genannten Studie, dass deutsche Unternehmen durch die Einführung des AGG im ersten Jahr mit insgesamt 1,73 Mrd. Euro belastet wurden und pro sozialversicherungspflichtigem Mitarbeiter Kosten in Höhe von 72,50 Euro anfielen?
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen den Ergebnissen der Studie hinsichtlich der Kostenbelastung für die Wirtschaft durch das AGG und den Angaben im Vorspann zu dem Gesetzentwurf für das AGG (Bundestagsdrucksache 16/1780), wonach für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen aus der Anwendung der Vorschriften zusätzliche Kosten nur entstehen, wenn sie im Geschäftsverkehr unzulässige Unterscheidungen wegen der vom Gesetz genannten Merkmale vornehmen?
Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung diesen Widerspruch?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse darüber, wie hoch die finanzielle Belastung deutscher Unternehmen durch die Einführung des AGG insgesamt und pro sozialversicherungspflichtigem Arbeitnehmer ist?
Hält die Bundesregierung es im Hinblick auf § 44 Abs. 4 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien für zulässig, wenn bei der Vorlage eines Gesetzentwurfs umfangreiche Erhebungen über die Kostenbelastung von Gesetzen für die Wirtschaft aufgrund des drohenden Ablaufs der Umsetzungsfristen von entsprechenden EU-Richtlinien unterbleiben?
Wird die Bundesregierung eigene Erhebungen über die finanziellen Auswirkungen des AGG, die nach Auskunft der Bundesregierung wegen dem Ablauf der Umsetzungsfrist der entsprechenden EU-Richtlinien im laufenden Gesetzgebungsverfahren unterblieben sind (Bundestagsdrucksache 16/6316, Frage 11), nachholen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der oben genannten Studie, wonach das AGG „nicht die beabsichtigte Gleichbehandlung“ erreiche?
Sieht die Bundesregierung angesichts des Ergebnisses Handlungsbedarf, wonach 87 Prozent der befragten Unternehmen mit dem Gesetz im Wesentlichen zusätzliche Bürokratie verbinden?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass 80 Prozent der befragten Unternehmen dem AGG erhebliches Missbrauchspotential bescheinigen, da sie befürchten, dass dadurch das Risiko verklagt zu werden, steigt?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass 76 Prozent der befragten Unternehmen viele unklare Rechtsbegriffe mit entsprechenden Rechtsfolgen im AGG beklagen?
Ist von Seiten der Bundesregierung geplant, diese unklaren Rechtsbegriffe zu konkretisieren?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass über 80 Prozent der befragten Unternehmen individuelle Begründungen von personellen Entscheidungen im Zusammenhang mit Neueinstellungen seit Bestehen des AGG unterlassen?
Ist dies eine gewollte Folge?
Wenn ja, wieso?
Wenn nein, wie will die Bundesregierung dem entgegentreten?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Gerichtsverfahren aufgrund der Einführung des AGG bei den Gerichten anhängig sind?